fit – Aktuelle Themen

German Pellets: Anleger-Anwälte von Nieding+Barth überziehen Gründer Peter Leibold, dessen Ehefrau und Wirtschaftsprüfer mit bislang 30 Schadenersatzklagen


Nachdem die finanztip’-Redaktion schon vor gut drei Jahren im ‚finanztip’ 49/13 German Pellets-Investments kritisch hinterfragt hatte, ist noch immer kein Ende der Story um eine der spektakulärsten Pleiten am Kapitalmarkt in Sicht: Der Gründer der German Pellets GmbH, Peter Leibold, würde jetzt mittelbar wieder auf dem Pellets-Markt in Deutschland mitmischen, geht aus der aktuellen Pressemitteilung der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main hervor. Das Unternehmen von Leibolds Tochter Kathrin Wiedmer, die Mitteldeutsche Pellets Vertrieb GmbH (MPV), übernehme jetzt drei Pellets-Werke von der Firma Woodox in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die drei Werke seien vor der Insolvenz von German Pellets indirekt mit dem Unternehmen von Peter Leibold verbunden gewesen, schreiben die Anwälte. Einen höheren einstelligen Millionenbetrag soll die Firma der Leibold-Tochter für den Deal gezahlt haben, informieren die deutschlandweit bekannten Anleger-Anwälte.

Aber die Juristen winken bei der Frage ab, ob die rund 17.000 Anleger, die bei German Pellets rd. 270 Mio. € in Form von Anleihen und Genussrechten investiert haben, jetzt Geld sehen könnten. „Das Geld fließt nicht der GmbH zu“, lautet die Einschätzung der Kapitalrecht-Spezialisten, die aber nicht aufgeben wollen. „Wenn es nach der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft geht, soll Familie Leibold aber nicht gänzlich ungeschoren davon kommen“, wird in der Mitteilung der Anwälte verkündet. „Wir haben für geschädigte Anleger mittlerweile eine Vielzahl von Schadenersatzklagen gegen den Geschäftsführer Peter Leibold, dessen Ehefrau und auch die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie weitere Personen im Zusammenhang mit dem Angebot der einzelnen Anleihen und Genussrechte eingereicht“, sagte Klaus Nieding, Vorstand der Kanzlei Nieding+Barth. „Bei den Klagen stützen wir uns neben einer fehlerhaften Darstellung im Verkaufsprospekt auch auf deliktische Ansprüche gegen die Verantwortlichen insbesondere im Zusammenhang mit der Expansion in den USA und der Darstellung der finanziellen Situation der German Pellets Gruppe“, meint der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Foto: dierk schaefer/flickr

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk