k-mi – Aktuelle Themen

Anleger des reconcept 'Wasserkraft Kanada' zwischen den Fronten von Service-KVG und Management (Update 16.12.2016)

 

Die Anleger des reconcept-Fonds RE04 Wasserkraft Kanada geraten aktuell zwischen die Fronten von Geschäftsführung und Service-KVG. Der Fonds wurde Ende 2014 aufgelegt, seinerzeit noch mit einer reconcept-eigenen KVG. Im Februar 2016 hatte die reconcept Gruppe ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft jedoch an die Konstanzer XOLARIS GmbH und die Landshuter xpecto AG verkauft. Nunmehr firmiert die KVG des Fonds als Adrealis Service KVG. Diese hat  – offenbar ohne Abstimmung mit reconcept – die Anleger des Fonds Anfang Dezember 2016 angeschrieben und noch vor Weihnachten zu einer Gesellschafterversammlung am morgigen 15.12.2016 eingeladen. Dort soll über die Installierung einer neuen Fonds-Komplementärin anstelle der reconcept Capital GmbH sowie über eine mögliche Rückabwicklung des Fonds entschieden werden. Die verhärteten Fronten zwischen reconept und Adrealis beruhen vor allem auf einem Streit über die ‚temporäre Überschreitung’ der Initialkostenquote.

Gemäß Fondskonzept sollte für den RE04 41,7 Mio. CAD an Kommanditkapital eingeworben werden. Laut Jahresbericht des Fonds betrug das Kommanditkapital zum 31.12.2015 jedoch nur 5,6 Mio. CAD. Nach Auskunft von reconcept gegenüber ‚k-mi’ ist der Vertrieb zudem „seit Frühjahr 2016 aufgrund eines zu erarbeitenden Verkaufsprospektnachtrags bzw. inzwischen eines komplett neu zu erstellenden Verkaufsprospekts vorübergehend gestoppt worden“. Anlass der Verkaufsprospekt-Aktualisierungen sei „vor allem die geplante Anbindung von zwei Wasserkraftwerken, die der RE04 bei Baureife (Ready-to-Build-Status voraussichtlich im Sommer 2017) übernehmen kann“. Laut Anlagebedingungen liegt die Grenze für die Initialkosten bei 18,6 % des Ausgabepreises. Offenbar sind jedoch schon weit höhere Beträge aus dem Fonds für Initialkosten entnommen worden, so der Vorwurf der Service-KVG. Auf Anfrage von ‚k-mi’ erklärt reconcept hierzu u. a. „Der Fonds ist in der Platzierungsphase (bis Ende 2017), daher besteht temporär eine höhere Initialkostenquote als jene, die nach Durchführung von Investitionen erreicht werden soll (...) Zur Absicherung der Initialkostenquote hat die reconcept GmbH der KVG und dem RE04 eine Sicherheitshinterlegung auf einem Notaranderkonto oder alternativ die Ausstellung einer Bankbürgschaft angeboten. In beiden Varianten wäre ein Abruf der Mittel ab dem 31. Dezember 2017 auf erstes Anfordern möglich. Beides hat die KVG jedoch abgelehnt.“

‚k-mi’-Fazit: Quo vadis reconcept? Nun kommt es am 15.12.2016 zum Showdown, wer bei diesem Fonds das Heft in der Hand hat – die KVG oder die Fondsgeschäftsführung? Für Anleger und Vertriebe ist dies äußerst verwirrend: Das bislang pflegeleichte Modell der Service-KVG offenbart damit seine Schattenseiten. Dies ist jedoch noch kein Beleg dafür, dass die Regulierung hier versagt hat, sondern eher dafür, dass die Regulierung funktioniert: Offenbar blieb der Service-KVG nichts anders übrig, als hier die Notbremse zu ziehen, da die Initialkosten aus dem Ruder liefern – ganz egal, ob diese in der Bilanz aktivisch als „antizipative Rechnungsabgrenzungsposten“ ausgewiesen werden und durch Bankbürgschaften unterlegt sind. Bei ‚k-mi’ war der reconcept-Fonds RE04 Wasserkraft Kanada schon im Prospekt-Check 49/14 durchgefallen. Nicht zuletzt nach dem Vertriebsstopp ist das Fondskonzept u. E. vorerst gescheitert bzw. hat reconcept sich hier völlig verzettelt: Wir bringen die Phantasie nicht auf, um uns vorzustellen, wie dieser Fonds nach den bisherigen Kosten und Schwierigkeiten sowie nach einer Neuprospektierung noch eine nennenswerte (Rendite-)Perspektive haben soll.

Update 16.12.2016:

reconcept teilt uns zum Ergebnis der Gesellschafterversammlung am 15.12.2015 u. a. mit:

  • Die Gesellschafter und ihr Fondsbeirat begrüßten den Vorschlag der Fondsgeschäftsführung (reconcept Capital GmbH) eines Anteilsrückkaufs durch reconcept zu einem Kurs von 85 Prozent. Zusammen mit dem bereits geleisteten Frühzeichnerbonus läge der Gesamtmittelrückfluss für jeden Anleger damit bei knapp 87 Prozent.
  • Ein schriftliches Angebot wird reconcept bis Jahresende an die Gesellschafter versenden. Die Gesellschafter haben bis zum 31. Januar 2017 die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Mindestens 90 Prozent der Gesellschafter müssen dem Vorschlag zustimmen.

 

Die ADREALIS Service KVG erklärt dazu heute u. a.:

  • Die ADREALIS Service KVG begrüßt das angekündigte Angebot von reconcept an die Anleger, die Anteile zu einem Kurs von 85 Prozent auf das Nominal zurückzunehmen, und wird den weiteren Fortgang unterstützen. Das von der Fondsgeschäftsführung angedeutete alternative Fortführungskonzept, hätte nur mit erheblicher Unsicherheit und zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt zu Rückflüssen an die Anleger führen können.
  • Die ADREALIS Service KVG hätte sich schon zuvor ein einvernehmlicheres gemeinsames Handeln von KVG und Initiator gewünscht, sah sich aber letztlich durch ihren im KAGB festgelegten Auftrag als KVG zu den veranlassten, außergewöhnlichen Schritten gezwungen.
  • Diese Maßnahmen werden von den Anlegern unterstützt, die mit einer Zustimmungsquote von 83 Prozent beschlossen haben, eine zweite Komplementärin in die Geschäftsführung des Fonds aufzunehmen, um einem ggf. bestehenden Interessenkonflikt der alten Fondsgeschäftsführung begegnen zu können. Damit halten die Anleger die Entscheidungsgewalt in eigenen Händen, da die Komplementärin zu 100% ihrer Fondsgesellschaft gehört.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk