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Drei P&R-Gesellschaften melden Insolvenz an: k-mi warnte seit den 90er Jahren vor Prospektierungsmängeln

Wie heute bekannt wurde, haben drei Verwaltungsgesellschaften des Marktführers für Container-Direktinvestments, der P&R-Gruppe in Grünwald, Insolvenzantrag gestellt (das ‚Handelsblatt’ berichtete zuerst hierüber). Auf Anfrage teilt uns die als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellte Kanzlei JAFFÉ/München hierzu folgendes mit:

„Die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH haben jeweils am 15. März 2018 beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom 19. März 2018 bestellte das Amtsgericht München Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH. Rechtsanwalt Dr. jur. Philip Heinke, ebenfalls von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, wurde ebenfalls am 19. März 2018 zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH bestellt. Zuvor hatte das Amtsgericht München die vorläufigen Insolvenzverwalter bereits mit Beschluss vom 15. März 2018 zu Gutachtern bestellt. Die P&R Transport-Container GmbH sowie die weiteren Gesellschaften der P&R-Gruppe haben keinen Insolvenzantrag gestellt.“

Vorangegangen waren in den letzten zwei Wochen Zahlungsschwierigkeiten der P&R-Gruppe und ein Vertriebsstopp des aktuellen Angebots 5005 von P&R, worüber ‚k-mi’ berichtete. Zur aktuellen Situation teilen die vorläufigen Insolvenzverwalter der Kanzlei JAFFÉ heute u. a. weiter mit:

„Die vorläufigen Insolvenzverwalter sind bereits seit ihrer Bestellung als Gutachter damit befasst, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften zu beurteilen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Sanierung im Insolvenzverfahren zu prüfen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat mit Unterstützung eines Teams von Experten bereits mit der Bestandsaufnahme und Analyse der in den Gesellschaften vorhandenen Aktiva und Passiva begonnen. PricewaterhouseCoopers wurde damit beauftragt, das Zahlenwerk zu erfassen und aufzuarbeiten. Parallel dazu werden die rechtlichen Gegebenheiten, insbesondere auch die grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen zu den weiteren, nicht insolventen Gesellschaften der P&R Gruppe in Deutschland und in der Schweiz untersucht. Dabei soll auch ermittelt werden, wie viele Container an wen zu welchen Konditionen vermietet sind, und wann Zahlungen aus den Mietverträgen erwartet werden."

"Nach Abschluss dieser Bestandaufnahme, die angesichts der Größe des Unternehmens, der großen Zahl an Containern und der rechtlichen Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen wird, kann darüber entschieden werden, welche Verwertungsmöglichkeiten im Interesse der Anleger und Gläubiger ein bestmögliches Ergebnis für die Anleger und Gläubiger der Verwaltungsgesellschaften erbringen."

"Neben der Bestandsaufnahme hat für uns Priorität, die erheblichen Mittelzuflüsse aus der fortlaufenden Container-Vermietung für die Anleger und Gläubiger der insolventen Gesellschaften zu sichern. Aus diesem Grund soll auch der Betrieb der Gesellschaften weltweit fortgeführt werden, um Einnahmen zu erzielen. Wir haben Verständnis für die schwierige Lage der Anleger, bitten aber zugleich darum Ruhe zu bewahren. Eine eigene Verwertung der Container durch die Anleger macht wirtschaftlich keinen Sinn, schon weil mit den Containern langfristige Mieteinnahmen erzielt werden sollen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung, ist eine Einzelverwertung am Markt durch die Anleger auch faktisch gar nicht möglich. Auch können Container, die auf der ganzen Welt im Einsatz sind, schon aus tatsächlichen und aus Kostengründen von den Anlegern nicht einfach abgeholt werden. Jeder Versuch in diese Richtung würde erheblichen Schaden anrichten, der bis zum Totalverlust gehen kann, und damit den Interessen der Anleger zuwiderlaufen. Wir werden im Rahmen der Fortführung alles tun, was möglich ist, um solche Schäden zu vermeiden, das Vermögen zunächst zu sichern, und dann zu entscheiden, wie eine Verwertung erfolgt. Unser Ziel ist es, die berechtigen Ansprüche der Anleger nach den gesetzlichen Vorgaben bestmöglich zu befriedigen", so die vorläufige Insolvenzverwaltung.

"Schon heute zeichnet sich ab, dass die Verwertung einer so hohen Zahl an Containern nicht von heute auf morgen möglich ist, sondern Zeit erfordert, um gute Ergebnisse erzielen zu können. Ein Notverkauf der Container – wenn ein solcher überhaupt möglich wäre - würde erhebliche Werte vernichten. „Wir brauchen nun in einem ersten Schritt Transparenz und werden auf dieser Grundlage in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam mit der Geschäftsführung und den Mitarbeitern ein Verwertungskonzept erarbeiten. Parallel werden wir die Krisenursachen aufarbeiten. In welcher Höhe Rückflüsse an die Anleger möglich sind, hängt auch von der Marktentwicklung in den nächsten Jahren ab und lässt sich heute noch nicht sagen", ergänzt der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Kommentar des kapital-markt intern-Redaktionsleiters Christian Prüßing zur Lage bei P&R:

kapital-markt intern hat seit Mitte der 90er Jahre bei P&R aufgrund der Intransparenz des Anbieters zur Vorsicht geraten. Zwar hat das System P&R lange funktioniert. Aber wenn man nicht genau weiß, wie und warum etwas funktioniert, entstehen hohe Haftungsrisiken.

Noch Anfang 2017 hatte ‚k-mi’ in einer Analyse des P&R-Angebotes 5001 eindringlich vor den Risiken gewarnt: „Unternehmerisches Engagement mit Totalverlustrisiko, wobei ohne aussagefähigen und geprüften Finanzplan für die Schweizer Gesellschaft, die bereits Verpflichtungen aus laufenden Verträgen in Höhe von knapp 1 Mrd. € eingegangen ist, nicht ersichtlich ist, ob diese in der Lage ist, ihre Leistungen gemäß Rahmenvertrag zu erfüllen, so dass wir zur äußersten Vorsicht raten!“ (‚k-mi’-Prospekt-Check 08/17 vom 24.02.2017)

Bei P&R handelt es sich allerdings nicht allein um ein Phänomen des sog. Grauen Kapitalmarktes. Der Anbieter hat seine Container nicht nur zu einem hohen Anteil im Direktvertrieb verkauft von ca. 35 %, sondern ebenfalls zu einem nennenswerten Anteil von ca. 25 % über Banken. Schuldzuweisungen an freie Vermittler wären also ebenso voreilig wie unzutreffend. 

 

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