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IDD-Umsetzungsgesetz bekräftigt Versicherungsmakler als Sachwalter des Kunden

Am späten Donnerstagabend passierte das IDD-Umsetzungsgesetz in 2. und 3. Lesung den Bundestag. Waren beim Referentenentwurf des BMWi und dem Entwurf der Bundesregierung noch Regelungen vorgesehen, die existenzgefährdend für den Berufsstand der im Lager der Kunden stehenden Versicherungsmakler gewesen wären, resultiert nun ein Gesetz, das die Tätigkeit der Versicherungsmakler im Verbraucherinteresse unterstreicht: Der Versicherungsvermittler darf sich seine Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar nur durch ein Versicherungsunternehmen vergüten lassen“, lautete die ursprüngliche Planung des federführenden BMWi. Das fußte wohl auf dem Glauben, die Honorarberatung zu fördern und den Koalitionsvertrag umzusetzen. Dass genau das Gegenteil zum Nachteil der Verbraucher und Versicherungsmakler eintreten würde, konnten die BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler und ‚versicherungstip‘ in Stellungnahmen sowie in den Expertengesprächen am 22.11.2016 und am 27.04.2017 mit der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie sowie der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion überzeugend darlegen. Für zusätzliches Feuer sorgte auch die gemeinsam ins Leben gerufene Initiative ‚Sprechen Sie mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten‘, die in ähnlicher Weise auch vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen vorangetrieben wurde. Das Ergebnis des gemeinsamen Kampfes mit den Berufsverbänden AfW, IGVM – Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler und VDVM – Verband Deutscher Versicherungsmakler ist u. a. die Streichung des geplanten Passus. In der Begründung der uns vorliegenden Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 28.06. (bis Redaktionsschluss lag uns keine endgültig lektorierte Fassung des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes vor) wird zudem die Honorarannahmeberechtigung des Versicherungsmaklers auch im Verbrauchergeschäft betont:

Der Versicherungsmakler soll auch gegenüber Verbrauchern sowohl auf Provisions- als auch auf Honorarbasis tätig werden können. Damit besteht kein Honorarannahmeverbot für den Versicherungsmakler.“ In der Begründung wird also ausschließlich auf den Versicherungsmakler, nicht auf den Versicherungsvertreter abgehoben. Demnach dürfen zukünftig Versicherungsmakler bspw. für die Vermittlung einer Nettopolice, eine Versicherungsschutz-Bestandsanalyse oder eine umfassende Schadensbearbeitung ein Honorar mit den Kunden vereinbaren. Damit kann der Versicherungsmakler nicht nur den Gewerbekunden, sondern auch den Verbraucherkunden seine Dienstleistung entgeltlich anbieten. Versicherungsmakler können somit bei Dienstleistungen für Verbraucher auch dann eine Entlohnung für Vermittlung und Beratung erhalten, wenn diese nicht in Form der Courtage vom Versicherer aufgrund einer Versicherungsvermittlung erfolgt. Entsprechend der Gesetzesbegründung können Versicherungsvertreter aber nur auf Provisionsbasis tätig werden.

Ebenfalls gestrichten wurde, wie von BFV und ‚vt‘ gefordert, die geplante Doppelberatungspflicht nach § 6 VVG. Wenn ein Versicherungsmakler vermittelt, muss der Versicherer keine erneuten Beratungspflichten erfüllen. Hier bleibt es nun doch bei der bisherigen Ausnahmeregelung nach § 6 Absatz 6 VVG. Diese Ausnahme sollte laut den Entwürfen zum IDD-Umsetzungsgesetz gestrichen werden. Wichtige Erfolge für Verbraucher und Versicherungsmakler, die nach der Sachverständigenanhörung MdB Klaus-Peter Flosbach, für die CDU Berichterstatter der AG Finanzen und von ‚k-mi‘ ausgezeichneter ‚Kustos des mittelständischen Unternehmertums‘, bereits im Gespräch mit ‚vt‘ als weitere Marschrichtung im Gesetzgebungsverfahren vorgab (vgl. ‚vt‘ 23/17): „Bei den Maklerthemen, wie Doppelberatung nach § 6 VVG, sind mehrere Veränderungen notwendig. Wenn wir die nicht hinbekommen, ist das Gesetz nicht verabschiedbar.“ vtFazit: Die erreichten Nachbesserungen für Versicherungsmakler im IDD Gesetzgebungsverfahren sind ein gemeinsam erzielter Erfolg zahlreicher mittelstandsorientierter Akteure. Das reicht u. a. von den in der BFV organisierten Versicherern, Maklerberufsverbänden, über unsere Publikationen ‚versicherungstip‘ und ‚kapital-markt intern‘ und die unzähligen Versicherungsmakler, die sich dankenswerterweise an den Aktionen zur Ansprache der Bundestagsabgeordneten beteiligten, bis hin zu den Bundestagsabgeordneten selbst, die sich mit unseren Argumenten auseinandersetzten und diesen schließlich folgten. Spätestens nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat, voraussichtlich am 07.07., werden wir Sie über die weiteren Details informieren. (Die Beschlussempfehlung kann hier heruntergeladen werden.)

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