k-mi – Aktuelle Themen

Magellan: Wird Eigentumsfrage zur Lunte am Steuerpulverfass?

Auf der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH am 18.10. in Hamburg haben die mehr als 700 Anwesenden RA Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter bestätigt. Betroffen vom laufenden Insolvenzverfahren sind insgesamt rund 8.900 Gläubiger, die bislang Forderungen in Höhe von rund 346 Mio. € angemeldet haben. Dabei handelt es sich überwiegend um Ansprüche von Kapitalanlegern, die in mehr als 99.000 Seecontainer verschiedener Größen (157.000 TEU) investiert haben. Auf der Gläubigerversammlung sprach sich eine klare Mehrheit der Gläubiger für eine Fortführung des laufenden Investorenprozesses aus – mit dem Ziel eines zumindest teilweisen Verkaufs des Portfolios. Eine endgültige Entscheidung über Fortführung oder Verkauf, so RA Borchardt, kann "jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt und bei Vorliegen konkreter Kaufangebote in einer weiteren Gläubigerversammlung erfolgen". Mindestens bis dahin werde der Insolvenzverwalter Magellan Maritime Services fortführen. Gleichzeitig stellte Borchardt eine zeitnahe Abschlagszahlung an die Gläubiger in Abstimmung mit dem Insolvenzgericht in Aussicht. Ferner beauftragten die Gläubiger den Insolvenzverwalter, einen Verteilungsinsolvenzplan zu entwerfen und in diesem Zusammenhang auch die strittigen Aussonderungsrechte an den Containern und den dazugehörigen Rechten zu lösen. RA Peter Mattil, Kanzlei Mattil & Kollegen/München, der in den Magellan-Gläubigerausschuss gewählt wurde, erklärt gegenüber 'k-mi': "Die Gläubigerversammlung brachte auch einige positive Aspekte hervor: Ein Paketverkauf der Container ist nicht ohne weiteres möglich. Hierzu ist mindestens eine zweite Gläubigerversammlung einzuberufen. Investoren, die nicht verkaufen wollen, sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Container vom Paketverkauf auszunehmen. Für die, die nicht verkaufen wollen, muss dann eine Lösung gefunden werden." Auf der Versammlung wurden zudem erhebliche Zweifel an dem KPMG-Verkaufsszenario laut (vgl. 'k-mi' 41/16). U. E. wird in diesem Zusammenhang auch zu prüfen sein, ob eine mögliche Beteiligung von KPMG am Verkaufserlös einen Interessenkonflikt darstellt. Eben­falls heftig kritisiert wurde, so RA Mattil, das CMS-Gutachten zur Eigentumsfrage hinsichtlich der Container: "Der Gläubigerausschuss soll nun entscheiden, ob ein zweites Gutachten Sinn macht, denn Gerichte sind an derartige Gutachten nicht gebunden." Auf der Gläubigerversammlung wurde auch ein Aspekt thematisiert, der bis­lang noch nicht angemessen beachtet wurde. RA Mattil wies vor Ort darauf hin, dass die Anleger nicht nur vertraglich, sondern in Praxi – insbesondere steuerlich – als Eigentümer behandelt wurden. 'k-mi'-Fazit: Sollte die Eigentumsfrage bzgl. der Container zuungunsten der Investoren ausgehen, drohen diesen auch der steuerliche 'Verlust' der Abschreibungen bzw. Rückforderungen des Finanzamtes. 

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk