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MiFID II-Umsetzung geht in die heiße Phase!

 

Das Bundesfinanzministerium hat noch vor Weihnachten den Regierungsentwurf für das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) veröffentlicht, der schon Ende Januar im Bundestag beraten werden soll. Allerdings fehlt beim aktuellen Entwurf das sog. 'Eingemachte': Gegenüber dem Referentenentwurf von Ende September (vgl. 'k-mi' 40/16) fehlen in dem aktuellen Entwurf wichtige Verordnungen, wie z. B. die Neufassung der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDVerOV). Mit der Neufassung WpDVerOV sollen entscheidende Details aus sog. Level-2-Maßnahmen der MiFID II-Richtlinie geregelt werden, u. a. zur Zulässigkeit von Provisionen (vgl. 'k-mi' 44/16).

Auf Anfrage erklärt das BMF dazu gegenüber 'k-mi': "Die Herausnahme der Änderung der WpDVerOV aus dem Regierungsentwurf des 2. FiMaNoG beruht auf grundsätzlichen Erwägungen. Der (Neu-)Erlass ganzer Rechtsverordnungen ist im Rahmen eines Mantelgesetzes wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Legislative und Exekutive nicht möglich und muss gemäß Handbuch der Rechtsförmlichkeit unterbleiben. Es ist statt dessen geplant, die das 2. FiMaNoG er­gänzenden Rechtsverordnungen, die in dem Regierungsentwurf nicht enthalten sind, parallel zu dem Gesetzgebungsverfahren zu finalisieren und zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erlassen."

'k-mi'-Fazit: Dies kann durchaus Sinn machen, da wichtige Punkte der Level-2-Maßnahmen auf europäischer Ebene derzeit noch durch die ESMA konsultiert werden (z. B. zu 'Zielmarktbestimmung', dazu in Kürze mehr). Auf der anderen Seite würde durch den reinen Verordnungsweg der Einfluss des Parlaments und von Experten auf die Umsetzung von MiFID II sinken! 

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