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Recht-Symposium bringt Licht in Bedingungswerk der BU

Eigentlich unverzichtbar und doch kommt die BU nur auf eine Abdeckungsquote von 25 % in der Bevölkerung. Selbst die, die eine Versicherung haben, können sich nicht sicher sein, dass der Versicherer auch leistet. Das fängt an bei  ++ den Antragsfragen mit Fehlangaben von anzeigepflichtigen Krankheitsbildern und unbewussten Falschangeben bei Erkrankungen, weil der Arzt diese aus abrechnungstechnischen Gründen anders kodiert/dramatisiert hat, geht weiter über ++ den tatsächlichen Versicherungsumfang aufgrund einer Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe in den Versicherungsbedingungen und reicht bis zu massiven  ++ Problemen beim Leistungsantrag durch nicht spezifizierte Mitwirkungs- und schwer erfüllbare Nachweispflichten für Versicherte und die  ++ mangelhafte Transparenz beim Regulierungsverhalten durch die Versicherer. Um hier Klarheit für Kunden, Vermittler und Versicherer zu schaffen, hat PremiumCircle im Herbst 2016 eine Qualitäts- und Transparenzinitiative gestartet und u. a. das tatsächliche Leistungsverhalten von 62 Anbietern abgefragt. Die Ergebnisse werden auf dem 1. Recht-Symposium Berufsunfähigkeit für Vermittler und Versicherer am 28.03.2017 in Frankfurt/M präsentiert. "Zudem konnten wir für das Symposium mit dem Vorsitzenden Herrn Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl zwei aktive Richter der Versicherungskammer des Landgerichts Berlin gewinnen, die Probleme und Fragen zu den Themenschwerpunkten BU, KV und Unfallversicherung aus der juristischen Praxis kommentieren können. Statt ins Blaue hinein zu philosophieren, können die Teilnehmer anschließend künftig faktenbasiert Klartext reden, insbesondere wenn es um die Interpretation des Versicherungsumfangs und Leistungsprozesses in der BU geht", umreißt Claus-Dieter Gorr, GGF PremiumCircle Deutschland GmbH, Inhalt und Zielsetzung des Symposiums. Anmeldung und weitere Infos unter premiumcircle-veranstaltungen.de/recht-symposium-bu/ 

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