k-mi – Aktuelle Themen

Telefonische Aufzeichnungspflicht für freien Vertrieb noch 'gestaltbar'

Kommt die Aufzeichnungspflicht für telefonische Beratungsgespräche im Rahmen von MiFID II auch für den freien Vertrieb bzw. Finanzanlagenvermittler? Diesem Thema widmeten wir uns ausführlich in 'k-mi' 27/17. Ob und in welcher Form eine solche Aufzeichnungspflicht für den freien Vertrieb kommt, ist noch offen. Umstritten ist das obligatorische Mitschneiden von Beratungsgesprächen ohnehin. Auch der DIHK sieht eine solche Pflicht skeptisch – mit nachvollziehbaren Argumenten. Gegenüber 'k-mi' erklärt Dr. Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht beim DIHK: "Wir stehen bei diesem Thema auf der Seite der Wirtschaft. Aber auch für den Verbraucherschutz sehen wir in der Aufzeichnungspflicht in der Mehrzahl der Fälle keinen konkreten Nutzen." Viele Kunden wollen zudem gar keine Aufzeichnung der Telefonate, ergänzt Dr. Moraht: "Bei einer Beratung zu finanziellen Dingen geht es schließlich fast immer um persönliche Angelegenheiten. Dies wirft einige grundsätzliche datenschutzrechtliche Probleme auf, die nach unserer Auffassung noch nicht befriedigend gelöst sind. Was ist zudem, wenn der Kunde einer Aufzeichnung nicht zustimmt? Muss die Beratung dann abgebrochen werden? Dies wäre für beide Seiten, sowohl für die Kunden als auch die Vermittler, eine denkbar unpraktikable Vorgehensweise, die zum Rückgang der Beratungsqualität insgesamt führen würde." 'k-mi'-Fazit: Obwohl schon einzelne gesetzgeberische Vorkehrungen getroffen wurden, ist die Pflicht zum Mitschnitt von telefonischen Beratungsgesprächen noch keine beschlossene Sache. Wir halten Sie auf dem laufenden, zu welcher Seite das Pendel in den nächsten Wochen und Monaten ausschlägt und setzen uns gegen eine Umsetzung einer weitgehend kontraproduktiven Vorschrift ein, die zum großen Vertriebshemmschuh würde.

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