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Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD II in Deutschland in Kraft

Wieder einmal hat sich Deutschland bis zum Schluss Zeit gelassen, die Anfang letzten Jahres auf EU-Ebene beschlossene Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD II in nationales Recht zu kleiden. Die neue Zahlungsdiensterichtlinie entwickelt den europäischen Binnenmarkt für elektronische Zahlungen fort, wobei die Vorschriften der alten Richtlinie an die innovativen Bezahlsysteme im Internet und per Mobilfunk angepasst wurden. Neue Informations- und Haftungsvorschriften sollen einen stärkeren Kundenschutz gewährleisten. Die seit dem 13. Januar auch hierzulande geltende Richtlinie betrifft Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute ebenso wie die Europäische Zentralbank, die nationalen Zentralbanken, die Mitgliedstaaten und ihre Gebietskörperschaften, wenn sie nicht in ihrer Eigenschaft als Behörde handeln. PSD II gilt grundsätzlich für alle Zahlungsdienste, die in der Europäischen Union getätigt werden, und schreibt Rechte und Pflichten vor, die mit deren Erbringung und Nutzung einhergehen. Wobei unter die Zahlungsdienste sämtliche Dienstleister, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs befasst sind, fallen, sprich neben den Banken auch FinTechs. Die Erlaubnis, solche Zahlungsdienste zukünftig anzubieten, erteilt die BaFin. Die neue Richtlinie unterwirft auch Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste, die sich bereits etabliert haben, einer Regulierung. Die Kreditinstitute müssen ihnen Zugang zu den im Online-Banking geführten Zahlungskonten gewähren und sicherstellen, dass personalisierte Sicherheitsmerkmale des Zahlungsdienstnutzers keiner anderen Partei als dem Nutzer und dem Emittenten der personalisierten Sicherheitsmerkmale zugänglich sind, und dass der Zahlungsauslöse- beziehungsweise Kontoinformationsdienstleister diese über sichere und effiziente Kanäle übermittelt. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, sieht in der PSD II "zwei Seiten einer Medaille". Mit der Öffnung einer Schnittstelle zu Drittanbietern erhielten Bankkunden mehr Datensouveränität. Allerdings müssten sie zukünftig aber auch sehr genau abschätzen, welchen Dritten sie wofür eine Zugriffsberechtigung auf ihre Daten geben. 

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