Bi – Aktuelle Themen

Scheitert schnelles Fahrenschon-Verfahren an fehlendem Sitzungsraum?

Wie eine Bombe schlug am Vortag des Wahltermins der DSGV-Mitgliederversammlung die 'Bild am Sonntag'-Meldung ein, gegen Georg Fahrenschon laufe beim AG München ein Strafbefehlsverfahren. Durch wen auch immer partei-(oder branchen-?)politisch gesteuert, meldete die BamS, Fahrenschon hätte seine ESt- und USt-Steuererklärungen für die ersten drei Jahre nach Übernahme der Sparkassen-Präsidentschaft, sprich für die Jahre 2012 bis 2014, verspätet, in 2016, eingereicht und gegen den daraufhin von der Staatsanwaltschaft München I beantragten Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Anzunehmen, dass ein solcher Vorgang behördenintern bleibt, zumal man über die Staatsanwaltschaft München wohl kaum sagen kann, sie sei der CSU in besonderer Weise freundschaftlich verbunden, ist vielleicht ein Vorwurf, den man Fahrenschon machen kann. Andererseits muss es das gute Recht eines jeden Bürgers, auch eines bayerischen Finanzministers aD sein, einen bei Anerkennung zur Vorstrafe führenden Strafbefehl erst einmal gerichtlich überprüfen zu lassen. Zudem: Man mag Fahrenschon eine tief ausgeprägte Sparsamkeit oder auch ein gestörtes Verhältnis zu vorher gemachten persönlichen Zusagen nachsagen, fehlenden Biss und Angst vor der eigenen Courage jedenfalls kann man ihm nicht vorwerfen. In Zeiten, in denen bspw. ein Christian Wulff Opfer einer Pressekampagne wurde, sind Charaktere wie Fahrenschon zu stützen. Auch und gerade in einer Familie namens S-Finanzgruppe. Zumindest solange, wie seine Schuld nicht bewiesen ist. Und dies wird nach 'Bi'-Einschätzung über das Ende seiner Wahlperiode im Mai 2018 hinaus aufgrund der bislang bei Gericht noch nicht einmal terminierten Sache der Fall sein. Aus Justizkreisen war zu erfahren, dass zwar bei Verzicht auf Ladungsfristen innerhalb eines Tages über den Widerspruch verhandelt werden könnte, aber ein Raumproblem auftaucht. Aufgrund des öffentlichen Interesses an dem Fall kommen wohl nur zwei Sitzungssäle in Betracht. Der eine ist i.S. NSU-Verfahren nahezu dauerhaft belegt, ein anderer ist in der JVA Stadelheim und an sich für Verfahren vorgesehen gegen dort inhaftierte Beschuldigte.

Düsseldorf, 8. November 2017, 12:30 Uhr

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk