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Axa akzeptiert Vertreter-Anträge ohne VN-Willen trotz vorliegender Maklervollmacht

Bei der Axa Versicherung AG können Versicherungsvertreter, trotz vorliegender Vollmacht für einen Versicherungsmakler, ohne den Willen des Kunden Versicherungsverträge verlängern lassen. Einer transparenten Aufklärung des Missstandes verweigert sich der Versicherer: Ein Ehepaar aus dem Rheinland hatte seit mehreren Jahren, privat sowie für ihr Unternehmen, fünf Kfz-Verträge bei der Axa. Doch mit der Betreuung des Axa-Vertreters waren sie seit einiger Zeit nicht mehr zufrieden. Auf Empfehlung eines Freundes nahmen sie Kontakt auf mit Tom Sluyter, Geschäftsführer und Gesellschafter der Versicherungsmaklerin EHA Versicherungskontor GmbH/Emmerich. Von der Kompetenz Sluyters überzeugt, bevollmächtigte das Ehepaar den Makler. Der arbeitete Alternativen aus, einige Tage später wurde gemeinsam entschieden, dass die bisherigen Verträge aufgrund Beitragsanpassung zum 01.01.2018 gekündigt und die besseren Wechselangebote genutzt werden. Entsprechend dem Maklerauftrag leitete Sluyter alles korrekt in die Wege. Wie das Ehepaar schildert, rief der Axa-Vertreter rund 10 Tage später an und erkundigte sich nach dem Kündigungsgrund. Der wurde ihm mit der nicht zufriedenstellenden Betreuung und den dadurch erfolgten Wechsel zu einem Makler erklärt. Entsprechend groß war die Überraschung, als dem Ehepaar Ende Dezember zwei Versicherungsscheine, darunter ein Nachtrag, der Axa auf den Tisch flatterten. Auffällig: Als Betreuer ist jeweils der Axa-Vertreter aufgeführt, mit dessen Betreuung die VN nicht mehr zufrieden waren. Versicherungsmakler Sluyter wird informiert. Der hakt bei der Axa nach, warum nur drei der fünf gekündigten Verträge aufgehoben und insbesondere wieso plötzlich für zwei Kfz neue Versicherungsscheine ausgestellt wurden. Telefonisch erfährt er, dass für diese zwei Fahrzeuge Änderungsanträge eingereicht wurden. Das sei rund eine Woche nach der Kündigung erfolgt, daher sei man davon ausgegangen, dass diese damit aufgehoben seien. Sluyter fordert nun die Aufhebung der neuen Verträge und Kopien der eingereichten Änderungsanträge, denn er und seine Mandanten wollen wissen, wie die neuen Verträge zustande kamen, obwohl das gar nicht dem VN-Willen entsprach.

Nun werden die Verträge zum 01.01.2018 storniert. Aber Kopien der Änderungsanträge liefert die Axa nicht. Mit Erstaunen erfährt Sluyter, dass die beiden Verträge (immer noch oder schon wieder?) auf eine andere Agentur geschlüsselt sind. Das deckt sich mit der Betreuer-Angabe in den beiden Versicherungsscheinen und erhärtet den Verdacht, dass der Axa-Vertreter, trotz Wissen um die Kündigungen, Vertragsnachträge veranlasst hat: Weder mit Unterschrift noch im Auftrag der VN! Dem Verdacht gehen wir nach und wollen von Axa-Chef Dr. Alexander Vollert wissen:

++ Hatten die VN den Axa-Vertreter zu einem Neuvertrag bzw. einem Nachtrag beauftragt und entsprechende Anträge unterschrieben?  ++ Wenn kein Kundenwille dokumentiert ist: Auf Basis welcher Rechtsgrundlage ist es nach Auffassung der Axa zulässig, dass ein Vertreter Neuverträge/Nachträge veranlasst und die Axa daraufhin Versicherungsscheine ausstellt? Weder das Handeln des Vertreters noch der Axa sind korrekt, doch einen Beitrag zur transparenten Aufklärung des Missstandes verweigert der Versicherer: „Ihre Anfrage haben wir erhalten, bitten Sie aber um Verständnis, dass wir uns hierzu nicht äußern werden“, antworten die Kölner. Die Axa ist zwar dem GDV-Verhaltenskodex beigetreten, doch hier findet weder eine Orientierung an den Kunden-Bedürfnissen statt noch wird ein Beitrag zur Aufklärung eines Fehlverhaltens geleistet. Wird das unter den Teppich gekehrt und werden keine Maßnahmen ergriffen, um für die Zukunft ein solches Treiben zu unterbinden? Halten wir fest:  ++ Kraft Maklervollmacht kündigt der Makler am 08.12.2017 fünf Kfz-Verträge  ++ Ende Dezember erhalten die VN zwei Verträge/Nachträge der Axa, die angeblich vom Vertreter betreut werden  ++ Laut telefonischer Auskunft sollen diese auf einem Änderungsantrag vom 14.12. beruhen  ++ Trotz vorliegender Kündigungen und trotz Maklervollmacht ignoriert die Axa die Kündigungen und stellt zwei neue Versicherungsscheine aus  ++ Dem Axa-Vertreter waren die Kündigungen bekannt. „In diesem Gespräch haben wir nicht über Umstellungen von Verträgen gesprochen, geschweige denn über eine eventuell weitere Betreuung durch den Axa-Vertreter. Über die neuen Verträge haben wir uns sehr gewundert, da wir weder Anträge bei der Axa unterschrieben hatten noch einen Wunsch zur Umstellung der Axa oder unserem Ex-Vertreter geäußert hatten“, räumt das Ehepaar auch den letzten Zweifel aus, dass das Vorgehen des Vertreters und der Axa rechtmäßig sein könnte. Die Axa liefert keine Erklärung zu den ominösen Verträgen, die Rechte der VN erläutert Versicherungsdozent Wilfried E. Simon, Vorstandsvorsitzender der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM): „Die AXA ist verpflichtet, diesen Sachverhalt gegenüber den VN auf deren Anfrage aufzuklären; dies folgt aus § 3 Abs. 4, Satz 1 VVG. Sollte sich der Versicherer weiter weigern, können die VN auf Auskunft bestehen und klagen, soweit ein ernsthaftes Aufklärungsinteresse auf Seiten der VN vorliegt.”

‚vt‘-Fazit: Neugeschäft von Versicherungsmaklern nimmt man gerne, aber im Wettbewerb zwischen Vertretern und Maklern um Kunden ignoriert die Axa Maklervollmacht sowie Kündigungen und reagiert auf Zuruf des Vertreters. Versicherungsmakler sollten dieses Verhalten der Axa beachten.

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