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Bei IDD-Umsetzung sind die üblen Regelungen gegen Versicherungsmakler raus

Am 29.06. steht mit der 2. und 3. Lesung im Bundestag der Abschluss des IDD-Gesetzgebungsverfahrens an. Wie der ‚versicherungstip’-Redaktion im Vorfeld bekannt wurde, konnten die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD die strittigen Punkte aber bereits klären und haben sich geeinigt: Die für Versicherungsmakler bedrohlichen Regelungen, die im Entwurf der Bundesregierung zum IDD-Umsetzungsgesetz noch vorhanden waren, sind zurückgeführt worden. Insbesondere die von der BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (mit Alte Leipziger-Hallesche, Alte Oldenburger Kranken, Canada Life, die Bayerische, DMB Rechtsschutz, Haftpflichtkasse Darmstadt, LV 1871 und Volkswohl Bund) gemeinsam mit dem ‚versicherungstip’ kritisierten Normen des Provisionsgebotes und der Doppelberatungspflicht (vgl. ‚vt’ 04/17) sind raus. Versicherungsmakler dürfen von ihren Kunden, auch Verbrauchern, vergütet werden. Klargestellt werden soll, wie von BFV und ‚vt’ gefordert, dass der vom Versicherungsmakler beratene und betreute Kunde nicht noch einmal vom Versicherer beraten wird. Damit sollte vom Tisch sein, dass Versicherer unter Anwendung von § 6 VVG ihre Vertreter auf Kunden jagen können, die ihnen von Versicherungsmaklern zugeführt wurden. Zudem bleibt das Provisionsabgabeverbot erhalten. Wir informierten Sie bereits am 06.06. darüber, dass es noch nachhaltige Verbesserungen für Verbraucher und Versicherungsmakler geben oder aber das IDD-Umsetzungsgesetz so nicht verabschiedet wird (vgl. ,vt‘ 23/17). Anderslautenden Medienberichten, wonach es keine Veränderungen mehr geben werde, traten wir damit unmissverständlich entgegen. Am 07.07.2017 liegt das Gesetz dem Bundesrat vor und kann dann am 23.02.2018 in Kraft treten. Notwendige Regelungen im Rahmen der Neufassung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) stehen nach der parlamentarischen Sommerpause ab September auf dem Programm.

‚vt’-Fazit: Der gemeinsame Kampf für den Erhalt des Berufsstandes Versicherungsmakler hat sich für Sie und die Verbraucher gelohnt. Die Honorarberatung kann nicht gefördert werden und weitere Verbreitung finden, wenn sie ausgerechnet denjenigen verboten wird, die sie den Kunden in der Breite überhaupt anbieten können. Hier hat die Politik erkannt, dass rund 300 Versicherungsberater, wovon nur ein Teil im Privatkundengeschäft tätig ist, nicht in dem notwendigen Maße für die Verbreitung der Honorarberatung sorgen können und Versicherungsmakler, auch wenn sie vom Versicherer die Vergütung erhalten, praktizierter Verbraucherschutz sind.

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