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Canada Life punktet in der BU mit Leistungsumfang und gleichbleibendem Beitrag

Die Canada Life Assurance Europe plc Niederlassung für Deutschland hat vor gut drei Jahren, im Mai 2014, ihre biometrische Produktpalette kräftig erweitert. Zum damaligen Schwerpunkt der Absicherung schwerer Krankheiten und Grundfähigkeiten sowie Altersvorsorge kamen die Berufsunfähigkeits- sowie die Risikolebensversicherung hinzu (vgl. ‚vt‘ 21/14). Damit liefert Canada Life unabhängigen Versicherungsvermittlern eine Vielfalt an Möglichkeiten zur Arbeitskraftabsicherung und eine BU mit dem innovativen Ansatz von fixen Zahlbeiträgen: Beitrag und Leistungen sind zwei wichtige Aspekte einer BU. Bei der erstmaligen BU-Entwicklung ist Canada Life einen neuen Weg beim Beitrag gegangen. Üblicherweise werden künftige Überschüsse mit einkalkuliert, was zu dem Unterschied zwischen dem maximalen Bruttobeitrag und dem dann jährlich geforderten Nettobeitrag führt. Durch die Niedrigzinsphasen stehen viele BU-Versicherungsnehmer vor der unerfreulichen Überraschung, dass sich der Nettobeitrag teilweise kräftig erhöht. Solche deftigen Steigerungen bleiben Canada Life-Kunden erspart. Der Versicherer kalkuliert mit Beiträgen, die, einmal abgesehen von Erhöhungen im Rahmen einer vereinbarten Dynamik, für die gesamte Vertragslaufzeit vollumfänglich garantiert sind. Da der Beitrag konstant so bleibt wie bei Vertragsschluss vereinbart, bedeutet das für die Kunden als auch Sie als Vermittler eine höhere finanzielle Planungssicherheit. Jedenfalls muss keine vorzeitige Kündigung mit Storno bzw. Wegfall der Vergütung befürchtet werden, weil steigende Beiträge die Kunden vor finanzielle Probleme stellen. „Es gibt keine Brutto-Netto-Spanne, die bei langfristig niedrigen Zinsen zu einer Anhebung der Prämien in Richtung Bruttobeitrag führen könnte“, betont Bernhard Rapp, stellvertretender Deutschland-Chef von Canada Life, die vorteilhafte Beitragssicherheit.

In Bezug auf eine Dynamik ist standardmäßig vor Eintritt des Versicherungsfalles jährlich eine Erhöhung der versicherten monatlichen Rente um 3 % vorgesehen. Diese kann bei Antragstellung abgewählt werden. Umgekehrt ist nach Eintritt des Versicherungsfalls keine planmäßige Erhöhung vorgesehen, hier kann aber bei Beantragung eine 3%ige Erhöhung der versicherten monatlichen Rente vereinbart werden. Beide Dynamiken halten wir für empfehlenswert, über letztere sollte unbedingt aufgeklärt werden. Der planmäßigen Erhöhung vor Eintritt des Versicherungsfalls kann jährlich widersprochen werden, so dass der VN die Prämienhöhe im Griff behält. Bei einem mehr als zweimaligen Erhöhungsverzicht hintereinander erlischt aber das Recht auf die Dynamisierung. Da ein BU-Fall auch schon in jungen Jahren eintreten kann, halten wir eine Dynamik während des Rentenbezugs für sinnvoll, auch wenn dies bei der Beitragskalkulation Berücksichtigung findet. Denn damit ist eine im schlimmsten Fall über Jahrzehnte notwendige BU-Rente sichergestellt, die den Lebensstandard der üblichen Inflation zum Trotz nicht zusätzlich sinken lässt.

Weitere Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Risikoprüfung sind durch umfangreiche Nachversicherungsgarantien gegeben. Die greifen u. a. soweit die versicherte Person nicht älter als 50 Jahre und noch nicht berufsunfähig ist sowie noch keine Leistungen aus dem BU-Schutz beantragt wurden. Ohne konkretes Ereignis kann die Nachversicherungsgarantie zum fünften sowie zum zehnten Jahrestag des Versicherungsbeginns genutzt werden. Des Weiteren bei  ++ Heirat  ++ Scheidung oder Tod des Ehepartners ++ Geburt oder Adoption eines Kindes  ++ Erreichen der Volljährigkeit  ++ Aufnahme einer Finanzierung für eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit in Höhe von mindestens 50.000 € ++ Immobilien-Erwerb zu eigenen Wohnzwecken  ++ Abschluss einer beruflichen Qualifikation  ++ Erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit  ++ Wegfall der Versicherungspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk  ++ Wegfall oder Kürzung einer berufsständischen oder betrieblichen Altersversorgung sowie wenn der Ehepartner aufgrund Pflegebedürftigkeit Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält. Doch am Anfang stehen Beratung und Antrag: Canada Life unterscheidet 10 Berufsgruppen. Kann oder will ein Kunde, bspw. aufgrund einer ungünstigen Berufsklasse, die BU-Prämie nicht stemmen oder wird der Antrag aufgrund einer Vorerkrankung abgelehnt oder nur gegen hohen Zuschlag gezeichnet, kann für ihn ein Grundfähigkeitsschutz die Alternative sein. Im Rahmen des BU-Antrages sieht Canada Life für diese Fälle, sofern möglich, bereits ein unverbindliches Angebot vor. Bernhard Rapp erläutert die Bedeutung der passgenauen Absicherung: Die BU ist in der Regel der Königsweg bei der Absicherung. Es muss aber für jeden Kunden individuell geprüft werden, welche Absicherung für ihn die passende ist. Eventuell kann dies sogar eine clevere Kombination aus BU und Grundfähigkeitsversicherung sein.“

Der Versicherer hat diverse Top-Ratings zu Finanzstärke und Produkt eingefahren. Assekurata bescheinigt Canada Life Deutschland im fünften Jahr in Folge eine sehr starke Finanzkraft (AA-) mit stabilem Ausblick (vgl. ‚vt‘ 30/17). Dauerhafte finanzielle Stabilität ist für Kunden und ihre Berater ein absolutes Muss“, betont der Hauptbevollmächtigte Markus Drews. Laut AssCompact-Studien konstatieren die befragten unabhängigen Vermittler eine hohe Zufriedenheit mit Canada Life. Bei den Trends III/2017 sichert sich Canada Life sowohl mit der Dread Disease als auch mit der Grundfähigkeitsversicherung erneut Platz 1. Und obwohl erst drei Jahre auf dem Markt, landet die Canada Life BU beim Award – BU/Arbeitskraftsicherung 2017 bereits auf Platz vier und lässt Anbieter wie Allianz und Nürnberger hinter sich. Franke und Bornberg zeichnet den BU-Schutz mit der Höchstnote FFF (hervorragend) aus und Morgen & Morgen vergibt fünf Sterne und damit die höchste Auszeichnung ‚ausgezeichnet‘ für die Bedingungen des BU-Schutzes.

Gute Bedingungen erweisen sich insbesondere im Leistungsfall. Neben den üblichen Kriterien tritt der Versicherungsfall auch dann ein, wenn eine Pflegebedürftigkeit des gesetzlichen Pflegegrades 2 vorliegt (Anpassung zum 01.01.2017 infolge Pflegestärkungsgesetz II, zuvor Pflegestufe 1). Eine optionale Leistungserweiterung einer Arbeitsunfähigkeits-Klausel bietet Canada Life nicht an. Der wichtige Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist gegeben, die Leistung wird also nicht verweigert, wenn der Versicherte einen anderen als den zuletzt ausgeübten Beruf ausüben könnte. Endet die Leistungspflicht, weil die versicherte Person aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wieder eine Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer Lebensstellung vor BU-Eintritt entspricht, wird als Wiedereingliederungshilfe ein einmaliger Betrag in Höhe des sechsfachen der zuletzt gezahlten monatlichen BU-Rente gezahlt. Bei Selbstständigen mit einem Betrieb mit weniger als fünf Mitarbeitern wird auf die Prüfung einer Umorganisationsmöglichkeit verzichtet. Kann (im Falle größerer Betriebe) der Versicherte in zumutbarer Weise als Selbstständiger nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb des Betriebs noch eine Tätigkeit ausüben, die der Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist, liegt bedingungsgemäß keine BU vor. Im Fall einer Umorganisation zahlt Canada Life als besondere Umorganisationshilfe den 6-fachen Betrag der zu diesem Zeitpunkt gültigen monatlichen BU-Rente. Werfen wir noch einen Blick auf die Relevanz von Gentests und deren Erkenntnissen, die in Zukunft wohl immer bedeutsamer werden und nicht bei jedem Versicherer unmissverständlich geregelt sind. Entsprechend dem am 01.02.2010 in Kraft getretenen Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) darf der Versicherer weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrages „die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen oder die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen oder solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden“ (§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages). Aber das gilt u. a. bei der BU-Versicherung nicht, wenn eine Leistung von „mehr als 30.000 € Jahresrente vereinbart wird“. Im Teil B (Gesundheitsfragen) zum Antrag regelt Canada Life klipp und klar: „Ergebnisse prädiktiver Gentests, d. h., Gentests ohne Vorliegen einer Krankheit, müssen nicht angegeben werden.“ Canada Life verzichtet also kundenfreundlich wie auch haftungsreduzierend für Versicherungsmakler auf die Einreichung und Verwendung der Ergebnisse prädiktiver Gentests auch bei Vorliegen der gesetzlich dazu berechtigenden Summen.

‚vt‘-Fazit: Nach GDV-Zahlen wird jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland berufsunfähig. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente gibt die Deutsche Rentenversicherung (08/2015) mit 628 € an. Zahlen die zeigen, dass die Absicherung der Arbeitskraft ein wichtiges Thema ist und damit Ihnen einen bedeutenden Beratungsansatz liefern. Hier bietet Canada Life mit BU- und Grundfähigkeitsversicherung ein breites Produktspektrum, das auch für Kunden mit ungünstiger Berufsgruppe oder einer relevanten Vorerkrankung Lösungen ermöglichen kann.

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