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Ergo-Tochter DKV schikaniert kranken Kunden und zahlt KTG nicht aus

Nachdem die Ergo-Tochter Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) im Zuge der ‚versicherungstip’-Recherche bereits in der Grundsache einräumen musste, ihren kranken Versicherungsnehmer unrechtmäßig aus dem Vertrag drängen zu wollen und ihm das Krankentagegeld (KTG) vorzuenthalten, folgt auf die Entschuldigung und Korrektur des Fehlverhaltens der nächste Affront des Versicherers. Moralisch verwerflich stoppt die DKV die KTG-Auszahlung erneut: Der Burscheider Manfred Lenninghausen hatte bei einer Vertragsumstellung 2012 alles korrekt angeben, aber die DKV policierte fehlerhaft. Die günstigere Tarifierung stellte die DKV im Mai 2017 fest und forderte Versicherungsmakler Lenninghausen auf, rückwirkend einer „Tarifkorrektur“ und damit einer Beitragserhöhung um rund 150 % zuzustimmen. Dem nach einem Schlaganfall auf dem Wege der Besserung befindlichen Burscheider setzte die DKV die Pistole auf die Brust und drohte mit Vertragsbeendigung, Rückforderung und Leistungsstopp (vgl. ‚vt’ 28/17: „DKV/Ergo droht Kunden: Vertragswidrige Einstellung der KTG-Leistungen“). ‚vt’ hakte bei DKV-Chef Dr. Clemens Muth nach. Dort kam der Fall auf den Prüfstand und die DKV lenkte ein (vgl. ‚vt’ 30/17: „Nach ‚vt’-Intervention: DKV/Ergo rudert zurück und zahlt KTG aus“). Am 25.07. entschuldigte die DKV sich beim Versicherten für die „entstandenen Unannehmlichkeiten“. Als im Mai der Fehler festgestellt wurde, sei man „zunächst davon ausgegangen, dass die Versicherungsfähigkeit für die Krankentagegeldversicherung grundsätzlich fehlte“. Doch unseres Erachtens fehlte der DKV die rechtliche Grundlage für die Repressalien gegen ihren VN, daher hatten wir DKV-Boss Muth danach gefragt. „Unsere Rechtsabteilung ist dann aber zu einem anderen Ergebnis gekommen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB-G) ist nur der nachträgliche Wegfall der Versicherungsfähigkeit geregelt, nicht das anfängliche Fehlen“, muss die Ergo-Tochter ihre kolossale Fehleinschätzung einräumen.

Erstaunlich genug ist, dass bei der DKV massive Drohungen ausgesprochen werden, ohne dass offenbar vorher fundiert rechtlich geprüft wird. Die späte Einsicht nach unserem Bericht: „Wir müssen unseren Fehler gegen uns gelten lassen.“ Der Tarif wird fortgeführt und das KTG gezahlt. Nach dem rechtlichen Desaster und diesen Beteuerungen sollte man davon ausgehen, dass die DKV mehr Sorgfalt walten lässt. Doch die Tinte des Schreibens ist noch nicht trocken, da folgt der nächste Hammer. Obwohl der Burscheider lückenlos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – inzwischen bis zum 31.08. – vorlegte, wird die KTG-Auszahlung gestoppt. Nun stehen die Leistungen seit dem 23.06. offen!

Den Auszahlungsstopp begründet die Ergo-Tochter im Schreiben vom 07.08. mit dem angeforderten, aber nur im Umfang von einer Seite vorliegenden Entlassungsbericht. „Weitere Krankengeldzahlungen sind bis zur vollständigen Vorlage des Berichtes nicht mehr möglich.“ Tatsächlich hatte die DKV am 19.07. den Kunden gebeten, „alle Seiten des Reha-Entlassungsberichtes“ einzureichen. Wenn eine Private Krankenversicherung ihre Leistungspflicht prüfen will, trifft den VN eine Mitwirkungspflicht. Hier aber übertreibt es die DKV, denn berechtigte Zweifel an einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit (AU) können eigentlich nicht bestehen. Lenninghausen hat nicht nur lückenlos seine AU ärztlich bescheinigt. Dem Versicherer ist auch bekannt, dass der Versicherte einen schweren Schlaganfall hatte. Zugesandt hatte er der DKV auch den ‚Endgültigen Arztbrief’ des Neurologie-Klinikums und den ‚Entlassungsschein’ der Reha-Klinik mit Vermerk „arbeitunfähig“. Zudem hatte er der DKV auch eine höchst aussagekräftige Seite des Entlassungsberichts zukommen lassen. Das „Lernen/Merken“ habe sich „als beeinträchtigt“ erwiesen, „die Kommunikationsfähigkeit war aufgrund der Sprachstörung erschwert“. Zur Reha-Nachsorge heißt es: „(…) Mit der Empfehlung weiterführender hochfrequenter logopädischer Behandlung und dementsprechend positiv verlaufender Genesung halten wir das Erreichen der Arbeitsfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate für wahrscheinlich.“ Die Ärzte, bei denen Manfred Lenninghausen wochenlang in der Reha war, erwarten eine AU von bis zu einem halben Jahr, der Hausarzt bescheinigt fortgesetzte AU. Gleichwohl reicht dies der DKV nicht und sie stellt wenige Wochen nach der Reha die KTG-Leistungen ein. Mit Schreiben vom 23.08. haben wir den DKV-Boss u. a. um Stellungnahme gebeten, ob die der DKV vorliegende Seite des Entlassungsberichts nicht aussagekräftig genug ist, dass beim Versicherten von einer schweren Erkrankung auszugehen ist, die auf mittelfristige Sicht eine Arbeitsfähigkeit ausschließt. Nun reagiert die DKV schnell. Nur einen Tag später heißt es: „Nach den mir vorliegenden Informationen haben wir den Entlassungsbericht inzwischen bekommen und die Zahlung des Krankentagegelds wieder aufgenommen.“ Lenninghausen ist erleichtert und bedankt sich bei ‚vt’: „Die ständigen Querelen mit der DKV belasten mich erheblich und erschweren meine Genesung. Ohne den beharrlichen Einsatz von ‚versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen hätte die DKV mich wohl aus dem Vertrag geworfen und ich stünde immer noch ohne Krankentagegeld da.“

‚vt’-Fazit: Leistungspflichten müssen überprüft werden. Wenn aber eine AU durchgängig bescheinigt wird und neben anderen Klinik-Dokumenten eine aussagekräftige Seite des Reha-Entlassungsberichtes vorliegt, ist die Verweigerung der KTG-Auszahlung ein Schlag ins Gesicht des kranken Kunden. Statt sensibel mit einem Schlaganfall-Patienten umzugehen, wirken die DKV-Maßnahmen wie Schikane, damit die Ergo-Tochter wochenlang die Leistungsauszahlung verzögern kann. Müssen DKV-Versicherte zunehmend häufig mittels Rechtsbeistand oder medialer Unterstützung die Ergo-Tochter an ihre Leistungspflicht erinnern? Meldungen zu Ihren Erfahrungen mit der DKV gerne an die ‚vt’-Redaktion.

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