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Geht bei Alno der Ofen aus?

Die Alno AG hat am 11.07.17 bekanntgegeben, dass sie „beim zuständigen Amtsgericht Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit stellen wird“.  Ein Schritt, der Sie als finanztip'-Leser wohl wenig überraschen wird, warnen wir doch schon seit Jahren. In den Insolvenzantrag einbezogen sind die Tochtergesellschaften Gustav Wellmann GmbH & Co. KG und ALNO Logistik & Service GmbH, während die übrigen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich der Pino Küchen GmbH nicht betroffen sind. Betroffen sein dürften aber sehr wohl die Gläubiger der 45-Mio.-€ schweren Alno-Anleihe (ISIN: DE000A1R1BR4). Die ursprünglich von der Scope Credit Rating GmbH mit B- bewertete Anleihe wäre eigentlich am 14.05.18 zur Rückzahlung fällig. Dazu wird es u. E. wohl nicht oder nicht in vollem Umfang kommen. Deshalb hoffen wir, dass Sie unserer von Anbeginn ablehnenden Einschätzung  oder späteren Warnungen gefolgt – wie bspw. im 'finanztip' 05/14: „Wir halten die Anleihe deshalb nach wie vor für zu spekulativ“ – und damals noch zu Kursen von über 90 % ausgestiegen sind. Immer wieder rieten wir zum Exodus (vgl. u. a. 'finanztip' 14/15 oder 06/16), jüngst noch im 'finanztip' 08/17 zum Kurs von 45 %. Zuletzt wurden nur noch rund 27 % gezahlt, und man darf gespannt sein, ob die vorhandenen Anleihe-Gläubiger am Ende diesen Kurs schlagen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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