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Im bayerischen Markenrechtsstreit scheint VKB vor Gericht auf der Verliererseite

Die eine Verwechslungsgefahr monierende Versicherungskammer Bayern (VKB) hatte ‚die Bayerische‘ verklagt (vgl. ‚vt’ 48/16). Bemühungen um eine außergerichtliche Streitbeilegung sind bisher gescheitert, die klagende VKB schien bislang kein Interesse daran zu haben. Doch am 16.05.2017 fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München I statt. Mit einem Ergebnis, das dem VKB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Frank Walthes zu denken geben sollte: Die Bayerische Beamten Versicherungen hatten bereits auf der DKM 2012 ihren neuen Markennamen ‚die Bayerische‘ vorgestellt (vgl. ‚vt‘ 47/12). Rund vier Jahre später, im August 2016, hatte die VKB gegenüber ‚vt’ behauptet, sie stelle „zunehmend Verwechslungen bei ihren Kunden mit der Marke ‚die Bayerische‘ fest“ (vgl. ‚vt’ 34/16).  Doch wie die ‚vt’-Recherche entlarvte, hatte die VKB zuvor monatelang mit strategischer Planung generalstabsmäßig die Weichen für eine Umbenennung und einen Markenauftritt ‚Bayerische Versicherungskammer’ gestellt: Mit Anmeldung der Wortmarke ‚Bayerische Versicherungskammer‘ beim DPMA-Register am 13.04.2016, die am 28.07.2016 eingetragen wurde, und danach Umbenennung von VKB-Geschäftstellen in ‚Bayerische Versicherungskammer Landesbrand Kundenservice GmbH‘ (vgl. ‚vt’ 07/17). Was das LG nun sagte, dazu haben wir die beiden Parteien um ihre Einschätzung gebeten. „Das Gericht hat angedeutet, dass es die von der VKB dargestellte Verwechslungsgefahr nicht erkennen kann. Gleichsam hat das Gericht auch grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der vorgetragenen Rechtsgrundlagen (UWG soll nicht Markenrecht ersetzen bzw. darüber stehen)“, gibt ‚die Bayerische’ Auskunft. Zudem halte das Gericht die von der VKB beauftragte Allensbach-Umfrage „für nicht überzeugend“. Und wie wird nun die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung bewertet? „Wir streben diese seit Beginn des Rechtsstreites an und haben hierzu auch schon eine Reihe konstruktiver Vorschläge gemacht. Aller­dings sind diese bisher nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Wir hoffen, dass die Bitte des Gerichtes, nochmals einen Versuch zu unternehmen, erfolgreich sein wird. Wir haben den Ball jedenfalls bereits aufgenommen.“ Die gleichen Fragen hatten wir der VKB vorgelegt: „Wie bei Ihren vorherigen Anfragen zu diesem Thema bitte ich Sie erneut um Verständnis, dass wir uns vor Abschluss des Verfahrens zu diesem Thema nicht äußern werden“, so die knappe Antwort.

‚vt’-Fazit: Die VKB sollte versuchen, mit Produkten und Service zu punkten. Der Markenrechtsstreit hilft den Kunden nicht. Vielleicht hat das Gericht die VKB hinsichtlich ihrer Ansprüche nun wieder ‚geerdet’ und den Boden für erfolgreiche Gespräche für eine Streitbeilegung geebnet.

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