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Jagdfeld verklagt Anleger – Aus für Anleger-Schutzgemeinschaften?

Am 06.02. findet vor dem LG Dortmund ein Prozess seine Fortsetzung, der weitreichende Auswirkungen für den Anlegerschutz und die Stellung der Anleger in einer Fondsgesellschaft in Deutschland haben dürfte. Anno August Jagdfeld verklagt in seiner Eigenschaft als Komplementär des Fundus Fonds 31 Hotel Adlon 'seine' Anlegerin Signal Iduna auf Schadenersatz. Käme Jagdfeld damit durch, ist die Rede von in Summe bis zu 536 Mio. € Schadenersatz (vgl. 'k-mi' 28 u. 51/16). Ein Irrsinnsbetrag, der auch für die anderen Mitglieder der ehemaligen Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger GbR rasch zum Existenz-Problem werden kann: Aufgrund des für Anlegerschutzgemeinschaften typischen Zusammenschlusses als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der ursprünglichsten Form der Personengesellschaft, dürften die Mitglieder der Schutzgemeinschaft  gemeinsam haften und im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichtet sein, sollte Jagdfeld mit seinen Forderungen durchkommen! D. h. alle Anleger, die in der Anleger-Schutzgemeinschaft waren, sehen sich mit potentiellen Millionenforderungen durch Jagdfeld bedroht. Denn wegen ihres Engagements u. a. in der Schutzgemeinschaft der Adlon Anleger ist die Signal Iduna ins Fadenkreuz von Jagdfeld geraten.

Die Schutzgemeinschaft wurde Mitte 2009 von Adlon-Anlegern gegründet und von dem mittlerweile verstorbenen Rechtsanwalt Thomas A. Fritsch (vgl. u. a. 'k-mi' 10/10 u. 26/11) geführt. Zwischenzeitlich hatten sich über 200 Anleger in dieser zusammengeschlossen. Neben der Überprüfung diverser Beschlüsse stand auch die Ablösung Jagdfelds als Komplementär des Fonds auf der Agenda der Schutzgemeinschaft. Im wechselseitigen Schlagabtausch wurden dabei manche Prozesse seitens der Schutzgemeinschaft gewonnen, andere hingegen verloren. Heiß ging es auf alle Fälle her, und im Rahmen der Auseinandersetzung ist Fritsch wohl auch mit einzelnen Äußerungen übers Ziel hinausgeschossen und musste diese später widerrufen. Im aktuellen Verfahren wirft Jagfeld der Signal Iduna nun Ruf- und Kreditschädigung vor, u. a. indem sie als Anleger Mitglied der Schutzgemeinschaft war sowie eine Strafanzeige gegen Jagdfeld initiiert haben soll. Dabei soll sich die Signal Iduna als Anleger und Mitglied der Schutzgemeinschaft die Äußerungen von RA Fritsch vor Gericht zurechnen lassen. Wenn dies Jagdfeld gelingt, dürfte dies wohl auch das Ende praktisch aller Anleger-Schutzgemeinschaften in Deutschland sein!

Jagdfeld inszeniert sich beim Streit um den Adlon Fonds als Opfer – gegen ihn sei eine Kampagne losgetreten worden, infolge dessen er große finanzielle Schäden erlitten habe. Von den Opfern der Fundus-Anleger ist weniger die Rede. Jagdfeld, "der charmante Pleitier von Heiligendamm", so das Handelsblatt am 29.02.2012, hat nicht nur spektakuläre Immobilien – überwiegend mit dem Geld anderer Leute – errichten lassen, er hat auch einige spektakuläre Flops – überwiegend auch mit dem Geld anderer Leute – hingelegt. Dafür ist der  ++ Fundus Fonds 34 Grand Hotel Heiligendamm (prospektiertes Emissionskapital 269,92 Mio. DM zzgl. 5 % Agio, vgl. 'k-mi' PC 29/98) nur ein Beispiel. Weitere sind ++ Fundus Fonds 27 Die Pyramide, (prospektierte Erhöhung Kommanditkapital 208,73 Mio. DM zzgl. 5 % Agio, vgl. 'k-mi' PC 13/93) oder  ++ Fundus Fonds 29 Gutenberg-Galerie Leipzig (prospektiertes Emissionskapital 112,83 Mio. DM zzgl. 5 % Agio, vgl. 'k-mi' PC 25/94), um nur die größten Fonds zu nennen. Auch bei vielen kleineren Fonds wie dem Fundus Fonds 19 Einkaufszentrum Hamburg Steilshoop verloren die Anleger Teile ihres Geldes, das sie Jagdfeld anvertraut hatten. Fundus veröffentlicht (wohl aus gutem Grund) schon lange keine Leistungsbilanz mehr, aber wir schätzen, dass Anleger in Summe einen dreistelligen Millionenbetrag bei Fundus verloren haben.

Doch wie lief es bei den Adlon-Anlegern? 'Emotional stehe er zu seiner Beteiligung am Adlon, rational müsse er jedoch feststellen, dass 25 % Ausschüttungen in der bisherigen Fondshistorie und ein Kurs von ca. 80 % der Ursprungsbeteiligung nicht für eine erfolgreiche Beteiligung sprächen. Er kenne eine Vielzahl von Fonds, die bessere Ergebnisse zeigten', sprach ein Anleger auf der jüngsten Gesellschafterversammlung am 11.10.2017 wohl vielen Adlon-Anlegern aus der Seele. Sicher hatten sich nicht nur viele Gesellschafter mehr versprochen, auch die Prospektprognose tat dies. Über 90 % Ausschüttungen inkl. Steuergutschriften hätten in Summe inkl. des Geschäftsjahres 2016 gemäß der niedrigeren "ALTERNATIV-RECHNUNG … bei einer Inflationsrate von nur 2,5 % p. a."  gemäß Prospekt an die Anleger fließen sollen. Davon ist der Fonds meilenweit entfernt.

Darüber kann auch die jüngste Anhebung der Ausschüttung von 2 % auf 3 % nicht hinwegtäuschen. Diese ist ohnehin nur möglich, da kleinere Investitionen nicht nur aus den Einnahmen, sondern teilweise durch Aufnahme von Fremdkapital finanziert werden. Doch die bereits 2016 im Schreiben an die Anleger angekündigte Erhöhung der Ausschüttung sollte wohl erhalten bleiben. Schließlich galt es auf der Gesellschafterversammlung, die Mietverträge der Adlon Holding GmbH, Generalmieter diverser Flächen, rückwirkend zum 31.03.2017 aufzuheben und der nach Darstellung von Jagdfeld vermögenslosen Gesellschaft, die pikanterweise dem familiären Umfeld von Jagdfeld zuzurechnen ist, Verpflichtungen gegenüber dem Fonds in Form eines Besserungsscheines von fast 10 Mio. € zu erlassen. Gleichzeitig erhält die China Club Berlin GmbH & Co. KG, dessen Gesellschafterin Jagdfelds Frau ist, ihre entsprechenden Flächen direkt günstiger als in der Vergangenheit vermietet.

Dennoch kamen – trotz der durch die Fremdkapitalaufnahme subventionierten Ausschüttung von 3 % für 2016 – die Anleger seit dem Geschäftsjahr 2010 nur auf insgesamt 10 % Ausschüttungen. Prospektiert waren in dem 'niedrigeren' Szenario jedoch über 40 %. Aber damit nicht genug. Auf Nachfrage eines Anlegers erläuterte ein Mitarbeiter der Treuhandgesellschaft Jagdfeld & Partner Steuerberatungsgesellschaft, dass die nicht durch handelsrechtliche Gewinne gedeckten Ausschüttungen, soweit sie zur Unterschreitung des Haftkapitals führen, zu einem Wiederaufleben der Haftung nach § 172 HGB führen. Abhängig vom Beitrittszeitpunkt schwanke der Haftungsumfang der Anleger zwischen 18 % und 35 % des Nominalkapitals. D. h. im ungünstigsten Fall müssten die Anleger die ohnehin deutlich geringeren Ausschüttungen auch noch (überwiegend) zurückzahlen.

'k-mi'-Fazit: Anno August Jagdfeld und seine Gesellschaften verdienten mit den Fonds an den Gebühren Millionen. Davon können Abertausende seiner Anleger nur träumen. Hier haben sich unsere Warnungen aus den entsprechenden 'k-mi'-Analysen leider häufig bewahrheitet. Spektakuläre Flops und ertragsschwache Fonds sind u. E. wohl die wahren Ursachen, dass Jagdfelds Ruf so gelitten hat. Sollte Jagdfeld mit seiner Klage gegen die eigene Anlegerin durchkommen, wäre das ein verheerendes Signal für den Anlegerschutz in Deutschland. Die damals in der Adlon Anleger-Schutzgemeinschaft zusammengeschlossenen Anleger müssten aufgrund der Haftungsgemeinschaft in der GbR damit rechnen, heute noch in erheblichem Ausmaß dafür zur Kasse gebeten zu werden! Unter diesen Umständen dürfte künftig wohl kaum noch ein Anleger dazu bereit sein, sich in Anlegerschutzgemeinschaften zu engagieren, wenn etwas schiefläuft.

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