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Kabinett reguliert Immobilienmakler und -verwalter

Dass für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter die Berufszulassung und -ausübung reguliert werden soll ist für Sie als 'k-mi'-Abonnent keine neue Nachricht (vgl. 'k-mi' 41/15), dass jetzt der Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum verabschiedet wurde, schon. Dem ambitionierten Zeitplan, der eine Verabschiedung durch das Kabinett noch 2015 und ein Inkrafttreten im Frühjahr 2016 vorsah, haben wir bereits damals zu Recht misstraut. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, hier nochmals die gegenüber dem Referentenentwurf nur geringfügig geänderten Eckpunkte:  ++ Die Regulierung erfolgt weitestgehend analog zu den bereits erfolgten Regulierungen bspw. der Versicherungsmakler (§ 34d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) oder jüngst der Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i)  ++ So soll eine Erlaubnispflicht durch die Änderung des § 34c GewO eingeführt werden  ++ Diese umfasst Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine verbindliche Sachkundeprüfung  ++ Alte Hasen mit mindestens sechs Jahren (nachgewiesener) Berufserfahrung sollen von der Sachkundeprüfung ebenso befreit sein wie sich selbstverwaltende Eigentümergemeinschaften, die nicht gewerbsmäßige Verwaltung durch einen Miteigentümer und reine Mietverwalter  ++ Die Berufshaftpflichtversicherung wird nur noch für Wohnungseigentumsverwalter eingefordert, für Immobilienmakler ist diese anders als im Referentenentwurf nicht verpflichtend  ++ Der Gewerbetreibende hat die Pflicht, die Qualifikation seiner Mitarbeiter zu prüfen. Wenn auch "administrative Hilfstätigkeiten" freigestellt sind, ist der Kreis der betroffenen Mitarbeiter in den Erläuterungen zum neuen § 34c Abs. 2a (uns zu) weit gefasst, da bspw. Mitarbeiter, die Exposés erstellen oder Wohngeldabrechnungen vornehmen, betroffen sind. 'k-mi'-Fazit: Mit der (nahezu unveränderten) Vorlage des Kabinettsentwurfes stehen die Eckpunkte fest. Wie bei den vorhergehenden beruflichen Regulierungsvorhaben liegt auch hier der Teufel im Detail, den wir im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag versuchen werden zu entschärfen. Trotz bereits aufziehendem Wahlkampf rechnen wir mit einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode bzw. bis Mitte 2017, da die Regierung sich ausdrücklich auf den Koalitionsvertrag bezieht. 

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