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Lombardium: Vermittler im Fadenkreuz der Anlegeranwälte!

Anfang der Woche kam im leidigen Lombardium-Skandal die nächste Hiobsbotschaft aus Hamburg: Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG/Chemnitz (zuvor Hamburg) hat am Dienstag Antrag auf Insolvenz gestellt. Diese Gesellschaft fungierte als Emittentin bzw. Fondsgesellschaft der Fonds 'SchroederLombard' bzw. 'LombardClassic' und 'Fidentum – LombardClassic 2'. Um angesichts der Fülle an schlechten Nachrichten den Überblick zu behalten, hier die Vorgeschichte der Lombard-Fondsserie:  ++ Ab 2009 wurden die Fonds zunächst von der Schroeder & Co. Vertriebsgesellschaft mbH sowie später von der Fidentum GmbH aufgelegt (beide Hamburg). Inkl. des Fonds LombardPlus wurden über 100 Mio. € stilles Beteiligungskapital von Anlegern eingesammelt. Beim Ende 2013 aufgelegten Fonds 'LombardClassic 3' ist das genaue Volumen unklar, dürfte aber bei einem unteren bis mittleren zweistelligen Millionenbetrag liegen: Bis zu 150 Mio. € stehen im Lombardium-Firmengeflecht also insgesamt im Feuer!

++ Das Fondskonzept bestand darin, die eingeworbenen Mittel als Kredit an das Lombardhaus Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG auszuleihen, das seinerseits die Beträge insbesondere zur Refinanzierung der im Rahmen des Geschäftsbetriebes gewährten Darlehen gegen Faustpfand verwenden wollte  ++ Auch wenn die Idee zunächst ganz pfiffig klang, warnte 'k-mi' von Beginn an (vgl. 'k-mi'-Analysen 46/09, 51/11, 50/13)  ++ Zu recht, wie sich schon bald herausstellte: Noch vor Vertriebsstart des letzten Fonds 'LombardClassic 3' Ende 2013 erhielten wir Infos aus dem Vertrieb, dass es bei den vorherigen Beteiligungen zu Rückzahlungsschwierigkeiten gekommen war. Obwohl Auszahlungen dann doch noch verzögert erfolgten, gingen spätestens zu diesem Zeitpunkt bei uns alle Warnlampen an, und wir intensivierten unsere Warnungen noch einmal (vgl. 'k-mi'-PC 50/13).

++ Bis zum Herbst 2015 gelang es den Hintermännern des Fidentum-Lombardium-Sumpfs offenbar, sich weiter durchzuschleppen. Ab Oktober 2015 wurden die Auflösungserscheinungen dann aller­dings sichtbar und alle Dämme brachen:  ++ Der Vertrieb vom LombardClassic 3 wird gestoppt und die HIT Hanseatische Service Treuhand GmbH kündigt ihren Vertrag zur Anlegerverwaltung des LombardClassic 2 (vgl. 'k-mi' 49/15)  ++ Bis Dezember 2015 geht dann alles Schlag auf Schlag: Die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt, dass sie bereits seit August 2014 wegen Betruges ermittelt. Die BaFin untersagt der Lombardium die Beleihung von Inhaberpapieren und die Fidentum geht in die Insolvenz! (vgl. 'k-mi' 50/15)  ++ In 'k-mi' 02/16 fragten wir Anfang Januar, wie lange sich die StA HH dieses Trauerspiel noch angucken will, nachdem Lombard-Fondsgeschäftsführer die Terroranschläge von Paris im November 2015 als Grund angab, dass Auktionen für einzelne Pfänder zu wenig einbrachten  ++ Im Juni 2016 hatte die Justiz schließ­lich ein Einsehen und führte eine groß angelegte Razzia bei Lombardium durch. Gleichzeitig wurde bekannt, dass der Wert der Pfandgegenstände aktuell auf unter 20 Mio. € beziffert wird (bei angeblich ausgereichten Darlehen von 114 Mio. €, vgl. 'k-mi' 24/16)  ++ In einer im Markt u. E. bis­lang nicht erreichten Dreistigkeit ließ es sich Lombardium allerdings nicht nehmen, als Sponsor des piek­feinen Promi-Tennis-Matches "LombardiumClassic" am Hamburger Rothenbaum im Juli 2016 zu agieren!

Wie wir bereits in der letzten Woche meldeten, konnten die Hintermänner des ganzen Spuks den vorerst letzten Matchball nun nicht mehr abwenden: Neben der Pleite der Fondsgesellschaft Erste Oderfelder hat auch das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. dem Geschäftsmodell der Lombardium mit Urteil von 22.06.2016 (Az.: 7 K 642/16.F) insofern den Boden entzogen, als es im Rechtsstreit zwischen BaFin und Lombardium zugunsten der Aufsicht entschied. Laut VG Frankfurt kann die "Gewährung von Darlehen gegen Entgegennahme von Inhabergrundschuldbriefen als Sicherheiten nicht als Darlehensgewährung 'gegen Faustpfand' (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KWG) angesehen werden". Zum Hintergrund: Für das Betreiben des Pfandleihgeschäfts ist grds. keine 'Banklizenz' erforderlich. Das Betreiben des Pfandleihgeschäftes unterfällt dann nicht dem KWG, wenn die Gewährung von Darlehen gegen ein "Faustpfand" betrieben wird (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KWG). Nach unbestätigten Informationen könnten etwa ein Viertel der ausgereichten Darlehensmittel von der Abwicklungsanordnung der BaFin und der aktuellen Frankfurter Entscheidung betroffen sein, als Lombardium Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien in dieser Höhe als Sicherheiten für Darlehen hereingenommen hat.

Angesichts dieser Chronik der Kapitalvernichtung und des Schadens, den die Anbieter und Hintermänner zu verantworten haben, tritt aktuell eine Kanzlei Pforr/Bad Salzungen auf den Plan, die sich wohl vor allem die Lombardium-Vermittler vorknöpfen will: In einer Pressemitteilung dieser Kanzlei vom Juni 2016 heißt es bereits: "Chance für Lombardium-Anleger: Vermittler bleiben im Pforr-Fokus". Will man bei der Kanzlei Pforr die Hintermänner verschonen und die Vermittler hängen? Ein aktuelles Rundschreiben der Kanzlei Pforr vom 08.08.2016 verstärkt diesen Eindruck. Zumindest aus 'Nützlichkeitserwägungen' wird dort so argumentiert. In dem Schreiben heißt es zu den Aussichten einer Klage gegen die jeweiligen Geschäftsführer und handelnden Personen des Lombardium-Firmengeflechts u. a. : "72.659.000,00 € Anlegergelder sind weg (...) Insofern erscheint es gegenwärtig wenig sinnvoll, in dieser Richtung zu prozessieren (...) Es ist dabei gleichzeitig davon auszugehen, dass keine der handelnden Personen, insbesondere nicht die Geschäftsführer, finanziell in der Lage sind, 72.659.000,00 € für Schadenersatzzahlungen an die Anleger privat aufzubringen." Die Vermittler aber anscheinend sehr wohl! Auf die will sich die Kanzlei Pforr nämlich stürzen: "Insofern bestehen sehr gute Erfolgsaussichten auf vollständige Schadenskompensation im Rahmen der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den Anlageberatern (...)"

Angesichts dieser Merkwürdigkeiten stellen sich gleich mehrere Fragen: Wenn tatsächlich 72,6 Mio. € Anlegergeld 'weg' sein sollte, ist dieses Geld nie 'weg', sondern bekanntlich 'woanders'. Warum sollte man nicht den Personen auf den Zahn fühlen, die diese Problematik verursacht haben? Die angebliche Zahlungsunfähigkeit erscheint eher als eine taktisch motivierte, durch nichts belegte Behauptung. Die BaFin hat zudem festgestellt (wenngleich noch nicht rechtskräftig), dass Lombardium das Kreditgeschäft (also Bankgeschäfte) ohne erforderliche Erlaubnis betreibt. Warum geht RA Pforr mit keinem Wort auf die naheliegende, schneidige Anspruchsgrundlage der §§ 32 u. 54 KWG ein? Warum prüft die Fondsgesellschaft nicht im Interesse der Anleger eine entsprechende Inanspruchnahme des Pfandhauses bzw. der dort handelnden Personen?

'k-mi'-Fazit: Der Lombardium-Skandal ist einer der unappetitlichsten Fälle der letzten Jahre. Wenn die Vermittler zudem noch für mutmaßliche Betrugshandlungen Dritter haften sollen und die Hintermänner verschont blieben, würde dies dem Ganzen die Krone aufsetzen! Betroffene Vermittler sollten sich vertrauensvoll an 'k-mi' wenden. Be­kanntlich pflegen wir ein Netzwerk von erfahrenen Vertriebsanwälten!

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