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MiFID II: Filialnetzprivileg bei Provisionen wird zum Zankapfel

Wir hatten Sie schon früh darüber informiert, dass die Bankenlobby bei der Umsetzung von MiFID II gut versteckt u. a. eine kleine, aber feine Änderung in den Referentenentwurf für das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz 'geschmuggelt' hat ('k-mi' 40, 41S/16). Nach dem neuen § 6 Abs. 2 Nr. 1d WpDVerOV besteht eine qualitätsverbessernde Dienstleistung  – als Voraussetzung für den Erhalt von Provisionen – für den Kunden darin, wenn "ein verbesserter Zugang zu Beratungsdienstleistungen ermöglicht wird, etwa durch die Bereitstellung eines weitverzweigten regionalen Filialnetzwerkes, welches eine Vor-Ort-Verfügbarkeit von qualifizierten Beratern auch in ländlichen Regionen absichert". Wie zu erwarten war, stellt dies ein rotes Tuch für Verbraucherschützer dar: "Der zusätzliche Ausnahmetatbestand verdeutlicht aus Sicht des vzbv exemplarisch, dass die Absicherung der Provisionserträge der deutschen Filialbanksysteme ein Regelungsziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist", so die Stellungnahme des vzbv Verbraucherzentrale Bundesverbandes hier­zu: "Die Verfügbarkeit eines breiten Filialnetzes kann zwar durchaus als Vorteil für die Summe aller Kunden oder die Gesamtbevölkerung gesehen werden. Ein konkreter Kunde hat aber keinen Vorteil davon, dass Kunden an anderer Stelle Zugang zu einer Filiale haben. Kurz gesagt: Eine Kundin der Berliner Sparkasse hat wenig davon, dass es in der Eifel Filialen gibt, wenn sie in Berlin eine Anlageberatung in Anspruch nimmt." Hier haben die Verbraucherschützer (mal ausnahmsweise) Recht! Die Regelung in sich ist aber dennoch sinnvoll. Die von 'k-mi' koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner BMI fordert daher in ihrer Stellungnahme an das BMF zum 2. FiMaNoG nicht die Abschaffung des 'Filialnetzprivilegs' nach § 6 Abs. 2 Nr. 1d WpDVerOV, sondern dass dieses sich an der konkreten Vor-Ort-Beratung ausrichtet und nicht an einem bloßen Filialnetz: "Die Formulierung von § 6 Abs. 2 Nr. 1d WpDVerOV ist jedoch dahin anzupassen, dass auf die Vor-Ort-Verfügbarkeit von Beratung als qualitätsverbessernde Dienstleistung abzustellen ist und nicht pauschal auf die Zugehörigkeit zu einem Filialnetz. Ansonsten würden gerade mittelständische Finanzdienstleister, die ihre Kunden konzernunabhängig vor Ort beraten, stark benachteiligt", so die Forderung von 'k-mi' und BMI. 'k-mi'-Fazit: The same procedure as every year, James! Wieder ein Gesetzgebungsverfahren, in dem die Bankenlobby bzw. 'Die deutsche Kreditwirtschaft' freie Vermittler unter die Institutsaufsicht der BaFin zwingen will. Zu­dem will man offenbar noch ein Provisionsprivileg für Banken beanspruchen, um freie Berater aus dem Markt zu drängen! Dies wird 'k-mi' mit allen Mitteln verhindern! Dass bspw. die Commerzbank aktuell gegenüber 'Finanztest' angekündigt hat, den Vertrieb von geschlossenen Fonds (u. a. an Senioren) "aus Reputationsgründen" einzustellen, zeigt, dass die 'Bankberatung' wohl eher nicht als Messlatte taugt und widerlegt damit Bankenlobby und Verbraucherschützer gleichermaßen!

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