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Nach Provisionsverbot: Beratungslücke im Vereinigten Königreich bei 94 %!

„Deutschland hat massive Probleme mit der Qualität der Finanzanlageberatung. Nicht zuletzt die private Altersvorsorge von Verbrauchern leidet darunter“, meint Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), und behauptet immer wieder: „Ein Verbot von Provisionen kann Abhilfe schaffen.“ Das setze „sich als Lösung zunehmend durch“, sagt Mohn und verweist gerne auf Großbritannien als leuchtendes Beispiel. Doch ein Provisionsverbot führt zu massiven Beratungslücken. Das belegt eine aktuelle und repräsentative Studie aus dem Vereinigten Königreich (UK): Im Jahre 2013 hat UK mit einem flächendeckenden Provisionsverbot einen gigantischen Selbstversuch mit seinen Bürgern und deren Altersvorsorge unternommen. Erstmals 2015 haben das britische Finanzministerium HM Treasury sowie die Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) in einem Bericht Folgen vorgestellt (vgl. ‚vt’ 12/16). Einerseits konnten damals Erfolge der Finanzmarktreform bei der Beratungsqualität aufgeführt werden. Andererseits war schon ersichtlich, dass sich Verbraucher mit mittlerem und geringem Einkommen keine Honorarberatung leisten können und in eine Beratungslücke fallen. Letzteres wohl ignorierend penetriert der vzbv gebetsmühlenartig Öffentlichkeit und Politik faktenarm mit der ideologischen Forderung nach einem Provisionsverbot für die Finanzanlageberatung (vgl. ‚vt’ 18/17). Während in Deutschland tiefstes Mittelalter herrsche, sei Großbritannien das Land, in dem für Anleger Milch und Honig fließen. Doch ein neuer Grundlagenbericht (FAMR ‚Baseline report’ vom 30.06.2017) der britischen Finanzaufsicht entlarvt diese Behauptungen als pure Propaganda: Denn die Briten haben aktuell eine echte repräsentative Studie ausgewertet, an der zwischen Dezember 2016 und April 2017 knapp 13.000 Erwachsene des Vereinigten Königreiches teilgenommen haben. Die Ergebnisse sind erschreckend: Nur 6 % der Teilnehmer haben in den letzten 12 Monaten eine regulierte Beratung in Sachen Finanzen in Anspruch genommen bzw. nehmen können. Die Beratungslücke (‚advice gap’) in UK ist demnach auf 94 % (entspricht ca. 48 Mio. Erwachsene) angewachsen. Kein Wunder also, dass sich die derzeitigen Anstrengungen der britischen Aufsichtsbehörden darauf konzentrieren, die negativen Folgen des Provisionsverbots auf der Insel einzudämmen. Auch die Akzeptanz der Honorarberatung in UK lässt nach den aktuellen Zahlen stark zu wünschen übrig: 51 % aus der Gruppe, die Beratungsbedarf haben (ca. 25 % der Gesamt-Teilnehmer), wollen für eine Beratung gar nichts zahlen. Nur 19 % dieser Teilgruppe wären bereit, mehr als 500 Pfund zu bezahlen.

‚vt’-Fazit:  ++ ‚Provisionen verbieten’ lautet eine der 15 Kernforderungen des vzbv zur Bundestagswahl 2017. Damit würde sich auch Deutschland nach dem UK-Vorbild mit einem Provisionsverbot ins Abseits katapultieren, was eine verheerende Beratungslücke für Millionen von Bürgern verursachen würde! Selbst empirische Studien aus UK, die die Propaganda des vzbv klar widerlegen, können die sogenannten Verbraucherschützer nicht beirren. Wir vermuten daher Methode dahinter, wohl um die millionenschwere Förderung aus dem Staatshaushalt zu rechtfertigen,  Ansprüche auf Steuersubventionen weiterhin sicherzustellen und ein großes Stück vom Honorarkuchen abzubeißen  ++ Das Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung ist das intelligentere Modell. Es wäre deshalb fatal, wenn die Politik in Deutschland den falschen Provisionsverbots-Sirenenklängen erliegen würde. Daher setzen wir uns für Verbraucher und Vermittler auf politischer Bühne ein. (Der Grundlagenbericht kann hier heruntergeladen werden; PDF-Download.)

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