Aktuelles

Nach ,vt'-Intervention: BaFin überarbeitet Versicherungsberater-Empfehlung

Wer unter der Rubrik ‚Verbraucher‘ auf der Homepage der BaFin das Menü ‚BaFin & Verbraucherschutz‘ an­klickt und dann dem Menü ‚Was macht die BaFin nicht?‘ folgt, wird von der Aufsicht informiert: „Hier bekommen Sie Hilfe im Einzelfall.“ Dort empfiehlt die BaFin: „Fragen Sie den Versicherungsberater.“ Weiter heißt es: „Wenn Sie eine ausführliche Beratung zu Versicherungen benötigen, können Sie sich an einen unabhängigen Versicherungsberater wenden.“

Ist dieser bedenkliche einseitige Hinweis noch nicht genug, so toppt dies die Aufsicht mit Informationen über Anschriften von ‚ausgewählten‘ Versicherungsberatern: Die könne man beim Bundesverband der Versicherungsberater e. V. (BVVB) erhalten. Dazu verlinkt die BaFin direkt auf die Homepage des BVVB. Das mag als Hilfe gemeint sein, kann aber auch als fragwürdige Werbung für eine äußerst kleine Gruppe von Marktteilnehmern verstanden werden. Denn der BVVB hat nach eigenen Angaben rund 80 Versicherungsberater als Mitglieder, während es laut aktuellen Zahlen (Stand 01.01.2024) der DIHK in Deutschland 319 registrierte Versicherungsberater gibt.

Dazu haben wir die Aufsicht um Stellungnahme gebeten: ++ Warum weist die BaFin ausschließlich auf die BVVB-Mitglieder hin? ++ Haben die BVVB-Versicherungsberater nach Auffassung der BaFin eine höhere Qualifizierung als Versicherungsberater, die nicht BVVB-Mitglied sind?  ++ Ist diese wettbewerbliche Begünstigung mit den BaFin-Aufgaben vereinbar? Wenn ja, warum? Doch es geht nicht nur um die Eingrenzung der BaFin auf BVVB-Versicherungsberater. Denn auch Versicherungsmakler sind vom Kunden beauftragt und umfänglich dem Kunden verpflichtet.

Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsmakler nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ‚im Lager des Kunden‘ steht, nach Bundesgerichtshof Sachwalter des Kunden ist und dem Mandanten die Beratung zu einem individuell passenden Versicherungsschutz schuldet, wobei er für seine Tätigkeit in Haftung genommen werden kann. Daher wollen wir von der BaFin des Weiteren wissen, warum sie nicht auch Versicherungsmakler empfiehlt und ob es nach Auffassung der BaFin bzgl. der Qualifizierung, Sachkunde, Weiterbildung höhere Anforderungen an Versicherungsberater als an Versicherungsmakler gibt.

Die BaFin reagiert schnell und teilt mit, „dass die fragliche Passage im Verbraucherbereich der BaFin-Homepage aktuell überarbeitet wird, auch um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen“. Die Aufsicht betont: „Mit den bisherigen Ausführungen sollte keine Aussage zugunsten von Versicherungsberatern oder zulasten von Versicherungsmaklern getroffen werden.“

Auch die Überarbeitung erfolgt zügig, nun heißt es dort: „Wenn Sie eine ausführliche Beratung zu Versicherungen benötigen, können Sie sich vor allem an einen Versicherungsvertreter, einen Versicherungsmakler oder an einen unabhängigen Versicherungsberater wenden. Achten Sie darauf, dass der Vertreter, Makler oder Berater – wie nach § 34d Gewerbeordnung erforderlich – von der zuständigen Industrie- und Handelskammer zugelassen bzw. im Versicherungsvermittlerregister registriert ist.“

‚vt‘-Fazit: Schön, dass die BaFin die Kritik aufnimmt, die Homepage einer Überprüfung unterzieht und Änderungen vornimmt. Wobei ‚unabhängig‘ auch vor den Versicherungsmakler gehört, da er, wie der Versicherungsberater und anders als der Versicherungsvertreter, nicht an einen Versicherer gebunden ist.

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

 

 

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk