Aktuelles

PRIIPs-Verordnung

 

Der Start für die Vereinheitlichung der Kundeninformationsblätter durch das Inkrafttreten der PRIIPs-Verordnung zum 31.12.2016 wird kaum noch zu halten sein. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlamentes hat am 01.09.2016 die erforderlichen Level-2-Maßnahmen abgelehnt. Die Europa-Parlamentarier stimmten mit 55 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen die von der EU-Kommission vorgelegten technischen Regulierungsstandards (RTS). Ende 2014 hat die EU die PRIIPs-Verordnung, die zum 31.12.2016 umgesetzt werden soll, verabschiedet. Damit sollen die unterschiedlichen Kunden- bzw. Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und bestimmte Versicherungsprodukte vereinheitlicht werden. Neben den beschlossenen Level-1-Maßnahmen, die relativ allgemein gehalten sind, werden in den Level-2-Maßnahmen die konkreten Details festgelegt. Doch darüber gibt es Streit bspw. um Renditeberechnungen und Risikodarstellungen. Während es sich die EU-Kommission, so deren Vertreter John Berrigan, durchaus "als Zweit-Beste-Option" vorstellen kann, die Level-1-Maßnahmen zum 31.12.2016 in Kraft zu setzen und die RTS nachzuschieben, erteilten die EU-Parlamentarier, wie z. B. MdEP Markus Ferber (EEP/CSU), dem eine klare Absage.

Wie tief die Gräben zwischen Kommission und Parlament sind zeigt die Stellungnahme von MdEP Sven Giegold (Grüne), der der Kommission vorwirft, die Position der EU-Parlamentarier oft ignoriert zu haben. Giegold hatte bereits mehrfach Kritik u. a. an den definierten Berechnungsmethoden geübt. "Mit der heutigen Entscheidung haben die EU-Parlamentarier verhindert, dass die Produktinformationen die Europäischen Konsumenten fehlleiten", so Giegold. Dass bei der breiten Ablehnung im zuständigen Ausschuss über alle Fraktionen hinweg bei der Abstimmung im EU-Parlament Mitte September die erforderliche Mehrheit zustande kommt, ist trotz der nunmehr angelaufenen Rettungsbemühungen im Hintergrund mehr als fraglich. Dann gilt es aber auch, ein teilweises Inkrafttreten zu verhindern. "Eine singuläre Anwendung der PRIIPs-Verordnung ohne weitere Konkretisierung ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen völlig unvereinbar", kommentiert Gero Gosslar vom Brüsseler Büro des bsi die Lage. In der Tat ist kaum vorstellbar, wie die Umsetzung erfolgen soll, ohne dass geklärt ist, auf welcher Basis und mit welcher Methode bspw. die Rendite berechnet wird. Kocht hier jeder erst einmal sein eigenes Süppchen, wird das Ziel vergleichbarer Kundeninformationsblätter konterkariert. Selbst wenn auf EU-Ebene jetzt noch eine Turbo-Einigung stattfinden sollte, macht eine Verlängerung der Umsetzungsfristen mehr als Sinn: Produktgeber brauchen Zeit, um anforderungskonforme Informationsblätter zu erstellen, und der Vertrieb, um sich damit vertraut zu machen. Nur so erreichen wir vergleichbare Unterlagen, und Anleger können wirklich davon profitieren. Deshalb werden wir uns für eine Verschiebung einsetzen. 

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk