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Regulierung: Waldfonds weiterhin ohne BaFin-Aufsicht möglich!

Sind Waldfonds weiterhin außerhalb des KAGB – und damit ohne eine KVG – möglich? Grundsätzlich ja! Die BaFin hat dies nun auf Anfrage von 'k-mi' bestätigt. Anlass unserer Anfrage war unsere kritische Analyse zu dem aktuellen Waldfonds Timberfarm Panarubber 17 (vgl. 'k-mi'-PC 29/17). Hierbei handelt es sich um eine Beteiligung an einer GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und Betrieb von Kautschukplantagen zur Produktion und Verwertung von Naturkautschuk und Kautschukholz ist. Dazu sollen in Panama insgesamt 110.000 Kautschukbäume gepflanzt werden. Es handelt sich somit nicht um ein Direktinvestment, sondern um eine (Fonds-) Beteiligung. Nach neuem Recht ist ein Fonds allerdings nur dann 'außerhalb' des KAGB möglich, wenn dieser als "operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors" agiert.

Wir haben die BaFin gefragt, ob bspw. der Timberfarm Panarubber 17 mit seiner Investitionsstrategie diese Anforderungen erfüllt. Denn zum einen ist im entsprechenden Anwendungsschreiben der BaFin zum KAGB und zum Begriff des 'Investmentvermögens' keine solche Ausnahme für Waldfonds einschlägig, und zum anderen erfasst der § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB unter den Sachwerten auch 'Wald, Forst und Agrarland'. Die BaFin hierzu gegenüber 'k-mi': "Sofern der Gegenstand eines Unternehmens ausschließlich auf den Erwerb und Betrieb von Nutzpflanzen und/oder Edelholzplantagen sowie die Verwertung der dort geernteten Produkte/Früchte gerichtet ist, wird dies wohl regelmäßig eine operative Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB darstellen. Eine abschließende aufsichtsrechtliche Beurteilung erfordert jedoch grundsätzlich eine Gesamtbetrachtung des Sachverhalts nebst der vertraglichen Bedingungen und kann gerade nicht nur auf der Grundlage einer punktuellen Betrachtung eines Unternehmensgegenstands erfolgen."

'k-mi'-Fazit: Grundsätzlich ist ein Waldfonds demnach entweder als AIF oder als (operativ tätige) Vermögensanlage möglich. Ob dies sachdienlich ist angesichts der miserablen Prospektqualität des Panarubber-Angebots, sei dahingestellt. Auch die bisherigen desaströsen Ergebnisse von Waldfonds bspw. von Nordcapital oder KGAL sind u. E. kein gutes Argument dafür, solche Angebote ohne KVG auf Anleger loszulassen.

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