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Richterliche Unterstützung statt Richterschelte bei BU-Vermittlung

Nichts haftet so gut wie ein Makler“, brachten es die beiden Richter Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl auf dem 1. Recht-Symposium von PremiumCircle direkt zu Beginn auf den Punkt. In der ganztägigen Veranstaltung ist es den beiden Richtern gelungen, gleichermaßen rechtssicher, praxisnah und unterhaltsam wesentliche Inhalte zum Thema Maklerhaftung zu vermitteln. Das findet nun am 07.11.2017 eine Fortsetzung im 2. Recht-Symposium mit Schwerpunk Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung wiederum in Frankfurt. Erläutert wird von den erfahrenen Vorsitzenden Richtern der 'Versicherungskammer' des Landgerichts Berlin die aktuelle Rechtsprechung u. a. zu den Themen:  ++ Beratungs-, Belehrungs- und Anzeigepflichten beim Vertragsabschluss ++ Datenerhebung, Fälligkeit und Mitwirkungsobligenheiten  ++ Nachweis und Feststellung des BU-Grades  ++ Auswirkung von Verweisungs- und Umorganisationsklauseln  ++ Abgrenzung zwischen BU und Krankentagegeldversicherung und der  ++ Unwirksamkeit wegen intransparenter Musterbedingungen. „So wichtig die Absicherung für den Kunden ist, so umfangreich sind die Pflichten für den Makler. Und wer viele Pflichten hat, kann viel falsch machen“, weiß Claus-Dieter Gorr, Gf PremiumCircle, noch aus eigener aktiver Zeit in der Kundeberatung. Davor schützt die spannende Tagesaufklärung zum Preis von 595 € mit umfangreichen Seminarunterlagen. Weitere Infos und Anmeldunterlagen finden Sie unter www.premiumcircle.de/recht-symposium.

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