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Sparkassen-Dienstleister on-geo GmbH arbeitet auch für die Commerzbank

Nachdem wir noch im alten Jahr Belege dafür fanden, dass der externe Dienstleister der S-Finanzgruppe on-geo GmbH auch für den direkten Sparkassen-Wettbewerber Commerzbank arbeitet (vgl. tinyurl.com/y7my9cyj), verdichten sich inzwischen die Annahmen, dass Kunden der Sparkassen wie der Commerzbank auf dünnes Eis geführt werden, was den Schutz ihrer Daten anbelangt. Im Fall der CoBank waren wir auf einen Darlehensvertrag gestoßen, in dem die Commerzbank ihren Kunden darüber aufklärt, aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben eine formale Wertermittlung für dessen Immobilie durchführen zu müssen. Zu diesem Zweck habe man mit on-geo ein Rahmenabkommen zur Besichtigung von Immobilien geschlossen und weiter: on-geo werde neben einer Außenbesichtigung der Immobilie auch eine Innenbesichtigung im Beisein des Kunden bzw. (falls nicht personenidentisch) im Beisein des von diesem genannten Ansprechpartners durchführen. Hierzu werde sich ein Mitarbeiter der Firma on-geo vorher telefonisch mit dem Kunden bzw. mit dessen Ansprechpartner in Verbindung setzen. Der schriftlich avisierte Anruf kam dann jedoch nicht von der Firma on-geo, sondern von einer Firma Dati-Team GmbH. Und auch der Fotograf war kein Mitarbeiter von on-geo GmbH, sondern von eben diesem 'Dati-Team'. Angesichts hochsensibler persönlicher Daten Anlass für uns, erneut die BaFin zu informieren, denn zum einen scheint es sich beim geschilderten Commerzbank-Fall nicht um einen Einzelfall zu handeln. Auf der Webseite der on-geo findet man bei den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Immobilienbesichtigungen der on-geo GmbH" (http://www.on-geo.de/is-cms/index.php?id=125) eine Beschreibung, wie on-geo die Durchführung der Besichtigungen durch Unterauftragnehmer organisiert. Wobei es sich vermutlich bei Dati-Team nur um einen von vielen Unterauftragnehmern handelt, denn ansonsten würde on-geo wohl kaum AGBs für diese Art der Zusammenarbeit ins Internet stellen.

Doch inzwischen zeigt sich im Rahmen weitergehender 'Bi'-Recherchen, dass dieses Verwirrspiel seitens on-geo offenbar auch mit den Sparkassen getrieben wird, auch wenn in der eigenen Werbung für die Durchführung von Immobilienbesichtigungen (https://www.on-geo.de/is-cms/fileadmin/user_upload/Immobilienbesichtigungen.pdf) on-geo nur von einem "on-geo Service" spricht. Das Wort "eigene Mitarbeiter" fällt hier nicht. Vielmehr ist die Rede von "qualifizierten und spezialisierten Sachverständigen", die zum Einsatz kommen. Was wiederum die These der regelmäßigen Nutzung von Unterbeauftragten stützt. Unsere Recherchen haben allerdings ergeben, dass nicht nur die Commerzbank ihre Kunden unzureichend über die Wahrung des Bank- und Datengeheimnisses durch unterbeauftragte Immobilienfotografen informiert. Drei Fälle wollen wir hier konkret darstellen:

++ Auch die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg (https://www.spk-gifhorn-wolfsburg.de/de/home/privatkunden/immobilien/ansprechpartner.html) glaubt offensichtlich, dass Mitarbeiter der on-geo GmbH die Besichtigung durchführen. Zitat von der Webseite "Die Besichtigung Ihrer Immobilie wird ein fachlich ausgebildeter Mitarbeiter unseres Hauses oder unseres Partners, der on-geo GmbH, vornehmen.  (...) Unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiter der on-geo GmbH  werden auf Sie zukommen, um einen Termin für die Besichtigung Ihrer Immobilie zu vereinbaren."

++ Ähnlich eindeutig informiert die Sparkasse Celle, die im entsprechenden Formular (https://www.sparkasse-celle.de/content/dam/myif/spk-celle/work/dokumente/pdf/SPK%20Celle%20Downloads/UnterlagenImmobilienfinanzierung.pdf) für die Zustimmung des Kunden ausführt: "Nach Fertigstellung/Bezug Ihrer Immobilie wird eine Innen- und Außenbesichtigung durchgeführt. Sie erfolgt durch eine/n Mitarbeiter/in der Sparkasse bzw. in unserem Auftrag durch die Fa. on geo/IS AG."

++ Im dritten Beispiel formuliert die Stadtsparkasse Rheine ihre Zusammenarbeit mit on-geo etwas unschärfer. Sie schreibt auf ihrer Webseite (https://www.sparkasse-rheine.de/de/home/ihre-sparkasse/ansprechpartner-ueberblick/besichtiger.html?n=true) lediglich: "Wenn Sie sich für die Stadtsparkasse Rheine als Finanzierungspartner entschieden haben, werden unsere Immobilien-Bewerter mit Ihnen einen Termin für eine Innen- und Außenbesichtigung Ihrer Immobilie vereinbaren. (...) Als externer Dienstleister ist die Firma on-geo GmbH, Brienner Straße 12, 80333 München für uns tätig." Aber auch in diesem Fall dürfte kaum ein Sparkassen-Kunde erwarten, dass ein Dritter als Unterbeauftragter von on-geo seine Wohnung betritt und seine Daten verarbeitet.

Halten wir als Zwischenfazit fest: Neben der Commerzbank haben wir anhand von drei Sparkassen aufgezeigt, wie Kunden u. E. unzureichend darüber aufgeklärt werden, dass Unterauftragsverhältnisse zu einem Immobilienfotografen, der die Privaträume des Kunden betritt, begründet werden können. Allerdings müssen wir einräumen, dass uns von zwei Sparkassen keine Vertragsunterlagen vorliegen. Es kann mithin sein, dass die Aufklärung irgendwo in den Vertragsunterlagen erfolgt (der Frage gehen wir konkret nach). Dessen ungeachtet ist die Tatsache unbestritten, dass das Bankgeheimnis bereits tangiert ist, wenn Dritten bekannt wird, dass ein Verbraucher einen Immobiliarkredit bei einer bestimmten Bank aufnimmt. Auch stellt die Verarbeitung seiner Adresse und seiner Kontaktdaten sowie vermutlich auch die Verarbeitung der Fotos von Privaträumen von Verbrauchern, die diesen zugeordnet sind, eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz dar. Hier stellt der Gesetzgeber hohe Ansprüche an die Zulässigkeit der Datenverarbeitung. Klar ist allerdings auch: Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im engeren Sinn ist nicht die BaFin zuständig, wohl aber die Sparkassen, ggf. darüber hinaus auch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

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