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‚Verschwundene’ Urkunden in Wiesbaden – Die R+V ist kein verlässlicher Partner

Als Versicherungsmakler Matthias Helberg/Osnabrück feststellt, dass er von der R+V Lebensversicherung AG zu Verträgen, die er vor Jahren aufgrund von Vollmachten in seinen Bestand übernommen hat, keine Informationen mehr erhält, bittet er um Mitteilung der aktuellen Vertragsstände und erhält erstaunliche Ablehnungen. Wie die ‚versicherungstip’-Recherche zeigt, scheint die R+V zu glauben, den Willen der VN ignorieren zu dürfen: Das skandalöse Verhalten der R+V dokumentieren wir an einem Vertrag, für den Helberg am 18.02.2008 die Vollmacht vorlegte. Am 11.03.2008 bestätigte die R+V die „Betreuungsänderung“ und Übertragung „in Ihren Bestand“. Der Osnabrücker erhielt fortan Informationen und Bestandspflege. Als er im Juni 2017 feststellt, dass er keine aktuellen Übersichten und die Betreuungscourtage zuletzt 2013 erhalten hat, fordert er den aktuellen Vertragstand an. „Diese Auskünfte können wir Ihnen nicht geben. Eine auf Sie lautende Vollmacht des Versicherungsnehmers liegt uns nicht vor“, behaupten die Wiesbadener am 07.07. Wie kann das bei einer nicht widerrufenen Maklervollmacht sein? Im Nachsatz teilt die R+V mit: „Die Betreuungsänderung zu diesem Vertrag erfolgte aufgrund der Beendigung der Zusammenarbeit mit Ihrer Agentur.“ Wie bitte? Die R+V missachtet die Vollmachtsurkunde? Dazu haben wir Vertriebsvorstand Heinz-Jürgen Kallerhoff um Stellungnahme gebeten. Doch die R+V will sich zu „Details von Geschäfts- und Kundenbeziehungen generell nicht öffentlich äußern“. Aber weil hier wiederholte vorsätzliche Missachtung des Kundenwillens im Raume steht, bauen wir Kallerhoff eine Brücke und stellen Fragen ohne Vermittler- und Fallbezug. Nun heißt es sinnigerweise, man werde sich „auch nicht in allgemeiner Form“ äußern. Doch wer wird mit der Betreuung der VN beauftragt? Oder interessiert die R+V § 6 VVG nicht? Die 2015 erteilten Zusagen des R+V-Chefs Dr. Norbert Rollinger, u. a. man werde „auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit“ mit einem Versicherungsmakler „unseren Kunden weiterhin als verlässlicher Partner zur Verfügung stehen“, beachten die Mitarbeiter der R+V jedenfalls nicht – dazu mehr in der ‚vt’-Ausgabe der kommenden Woche.

‚vt’-Fazit:  ++ Der Kundenwille wird von der R+V vorsätzlich und ohne Rechtsgrundlage missachtet. Wichtige Urkunden verschwinden. Zusagen des R+V-Bosses werden von Mitarbeitern ignoriert: Mit den Fällen im Tollhaus zu Wiesbaden dürfte sich noch ein Gericht beschäftigen  ++ Laut GDV-Verhaltenskodex sollen die Bedürfnisse der Kunden in den Mittelpunkt des Handelns gestellt werden. Für das Kodex-Mitglied R+V scheint das nicht zu gelten  ++ Legen Sie verstärkt Augenmerk auf die Courtageabrechnungen der R+V. Wenn es klemmt: Meldungen gerne an Ihre ‚vt’-Redaktion!

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