Aktuelles

VKB statt Kundenorientierung mit bayerischer Provinz-Posse um ‚die Bayerische‘

In München bahnt sich ein kurioser Markenrechtsstreit um ‚die Bayerische‘ an. Wie die ‚tz‘/München berichtet, hat die Versicherungskammer Bayern (VKB) plötzlich erhebliche Bedenken gegen die ‚neue‘ Dachmarke der Bayerische Beamten Versicherungen (BBV), ‚die Bayerische‘. Plötzlich deshalb, weil ‚neu‘ in diesem Fall vier Jahre bedeutet. Hat die VKB nach vier Jahren Schlafmützigkeit ‚plötzlich‘ festgestellt, dass der kleine Konkurrent ihr bei Produktinnovation, Kunden- und Maklerservice das Wasser abgegraben hat? Wie ‚versicherungstip‘ recherchiert, hat die VKB keine plausible Antwort: Der Name ‚die Bayerische‘ „stößt der Konkurrenz sauer auf“ schreibt die ‚tz‘ am 17.08.2016 und weist auf die VKB als Mitbewerber hin. Denn „die sagen nämlich, das Wort ‚Bayerische‘ verbinde man immer mit ihrem Firmennamen. Zudem suggeriere das ‚Die‘, dass es nur eine geben könne. Und daher will man gegen die anderen vorgehen.“ Im Rheinland würde man nun auf den Kalender schauen, ob die fünfte ‚närrische‘ Jahreszeit angebrochen ist. Doch in München meint es die VKB ernst, wie die ‚tz‘-Anfrage bei der VKB ergab: „Ja, man führe Gespräche, ‚inwieweit die Marke ‚Die Bayerische‘ mit unseren Markenrechten vereinbar ist, und prüfen das weitere Vorgehen, um eine Verwechslungsgefahr in der Bevölkerung möglichst auszuschließen‘.“ Die ‚tz‘ übersetzt dies als Prüfung, ob man gegen den Wettbewerber „juristisch vorgeht und klagt“. Auch ‚die Bayerische‘ mit Vorstandsmitglied Martin Gräfer kommt zu Wort und weist auf eine Kuriosität hin: „Als wir vor vier Jahren unseren Namen zu dem jetzigen änderten, haben wir noch bei der Versicherungskammer nachgefragt, ob das in Ordnung geht.“ Damals habe die VKB kein Problem gesehen. Doch nun habe man „ein Schreiben erhalten, in dem uns die Versicherungskammer bittet, auf unsere Markenbezeichnung zu verzichten“. Ein Markenrechtsstreit ist eine ernsthafte Angelegenheit und kann folgenschwer sein. Eine Überprüfung der rechtlichen Berechtigung der VKB-Ansprüche haben wir nicht durchgeführt, aber bei der VKB hinterfragt. Zudem haben wir uns auf die wettbewerblich sich diametral entwickelnde Situation der Kontrahenten konzentriert.

‚vt‘ hat die VKB um Stellungnahme gebeten, worauf eine Verwechselungsgefahr beruhen soll. Und vor allem, worin die VKB darin eine für die VKB nachteilige Situation erkennt. Wissen wollen wir zudem, ob tatsächlich eine (markenrechtliche) Klage angedacht ist. Dies auch unter dem Aspekt, dass die VKB angeblich auf eine Anfrage der damaligen BBV keine Bedenken geäußert habe. Auf unsere um Aufklärung bemühte Anfrage weist die VKB darauf hin, dass sie unsere „Fragen gesamt aktuell wie folgt beantworten“ möchte: „Da die Versicherungskammer Bayern zunehmend Verwechslungen bei ihren Kunden mit der Marke ‚die Bayerische‘ feststellt, haben wir eine markenrechtliche Prüfung angestoßen. Dies erfolgt im Interesse unserer Kunden, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.“

Eine Verwechslung kann ja auch zu Gunsten der VKB erfolgen, insbesondere kann man Kunden aufklären. Überzeugend ist das VKB-Argument nicht. Schauen wir daher auf das Konkurrenzverhältnis. Die VKB meint laut ‚tz‘, dass ‚die‘ im Namen ‚die Bayerische‘ suggeriere, es würde nur eine einzige bayerische Versicherung geben. Das halten wir für ausgemachten Blödsinn. In Bayern gibt es diverse Versicherer. Allein in München fallen uns spontan der Münchner Verein, die LV 1871 und die KS/Auxilia ein. Die Allianz und Generali Versicherungen natürlich nicht zu vergessen. Zudem wird der neue Markenname mit dem ‚Die‘ nach unserer Wahrnehmung nicht mit einer Werbebotschaft präsentiert, wonach es nur eine einzige bayerische Versicherung geben soll. Vielmehr liegt das Marketing der ‚Versicherungsgruppe die Bayerische‘ auf der Verknüpfung von Qualität der Produkte und Service für die Kunden und beratenden Geschäftspartner mit urbayerischen Werten. Das soll mit dem Claim „Versichert nach dem Reinheitsgebot“ als neuer Anspruch auch deutlich transportiert werden. Und der wurde zeitgleich mit dem neuen Markennamen – ebenso wie das neue Logo mit dem Löwen in den bayerischen Farben – bereits auf der DKM 2012 vorgestellt (vgl. ‚vt‘ 47/12). Warum prüft die VKB erst rund vier Jahre später rechtliche Schritte? Laut Antwort der VKB liegt das an der Verwechselungsgefahr durch Kunden. Um das festzustellen, hat die VKB vier Jahre benötigt? Erst rund einen Monat ist es her, da hat ‚die Bayerische‘, medial geschickt in Szene gesetzt, bekanntgegeben, dass man für die nächsten drei Bundesliga-Saisons offizieller  Haupt- und Trikotsponsor des TSV 1860 München ist (vgl. ‚vt‘ 30/16). Ob der Einsatz des für das gesamte Sponsoringpaket notwendigen Werbebudgets bundesweit effektiv ist, steht hier nicht zur Prüfung. Regional scheint es ein gewaltiges positives Echo ausgelöst zu haben, das die VKB nun womöglich stört. Während die Versicherungskammer Bayern mit rund 6.500 Mitarbeitern ein eher schwerfälliges Schlachtschiff sein könnte, kommt die ‚nur‘ 400 Personen starke Versicherungsgruppe die Bayerische seit einigen Jahren als innovativer und flotter Kreuzer daher. Noch Ende März berichtete ‚vt‘ über eine höchst bedenkliche und geschmacklose Argumentation der VKB als Haftpflichtversicherer eines gerichtlich verurteilten Krankenhauses beim Streit um die Höhe des zu ersetzenden Schadens (vgl. ‚vt‘ 12 und 13/16).  Es sei zu berücksichtigen, dass der Geschädigte „altersbedingt in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden könnte“. – Mag sein. Aber ob es Aufgabe der VKB ist, darüber zu befinden, ob ein Geschädigter besser in einer Pflegeeinrichtung aufgehoben ist (damit Haushaltsschaden und schadenbedingter häuslicher Pflegemehraufwand kleingerechnet werden können), oder ob es in der Entscheidungsfreiheit des Geschädigten und seines Ehepaartners liegt, ggf. einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, damit der Rentner seinen Lebensabend zu Hause verbringen kann, beantwortete die VKB nicht.

‚vt‘-Fazit:  ++ Nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen überholen die Langsamen. Mit vierjähriger Verspätung wird die VKB wach. Statt nun Zeit und Geld in eine markenrechtliche Prüfung und ggf. einen Rechtsstreit über Gerichtsinstanzen zu stecken, sollte die VKB sich an dem kleineren Kontrahenten ein Vorbild nehmen. Leistungsfähige Produkte, Kundenorientierung, faire Schadenregulierung und Service für die beratenden Geschäftspartner sind gefragt. Markenrecht­liche Scharmützel dagegen helfen weder den Verbrauchern noch Vertrieb und Beratern  ++ Übrigens findet o. g. Schadenregulierungsstreit seine gerichtliche Fortsetzung, daher hat sich an unserer seinerzeitigen Einschätzung nichts geändert: Unter Haftungsgesichtspunkten sollten Sie als Versicherungsmakler, der über eine Zusammenarbeit mit dem VKB-Konzern nachdenkt, bedenkliches Schadenregulierungsverhalten aufmerksam beobachten. Dabei unterstützt Sie ‚vt‘.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk