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vzbv befürwortet Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Beratung

Düsseldorf, 30.05.2017. Das Vereinigte Königreich (UK) hat im Jahr 2013 ein Provisionsverbot für Anlageberatungen eingeführt. Zu einem aktuellen britischen Regierungsbericht berichtet der vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband, dieser zeige, dass durch das Provisionsverbot dort „Beratungsqualität und Verbrauchervertrauen in Folge des Provisionsverbots zunehmen“. Das aber ist dem Bericht nicht zu entnehmen. An welcher Stelle diese Behauptung dem Bericht zu entnehmen ist, wollte die vzbv dem Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ‚versicherungstip‘ „aus Kapazitätsgründen“ nicht beantworten. Doch ein Hintergrundpapier der vzbv ist entlarvend: Für ein Provisionsverbot redet die Verbraucherzentrale einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Beratung das Wort – Professionelle Beratung für Reiche, für Normal- und Geringverdiener aber keine individuelle Beratung mit konkreter Kaufempfehlung.

Zu dem im Jahre 2013 in Großbritannien eingeführten Provisionsverbot für Anlageberatungen, dazu zählen u. a. Beratungen zu Investmentfonds und Lebensversicherungen, haben das britische Finanzministerium HM Treasury sowie die Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) mit dem Bericht ‚Financial Advice Market Review’ (FAMR) erstmals 2015 die Folgen der Finanzmarktreform Retail Distribution Review (RDR) vorgestellt. Einerseits konnten damals Erfolge der Finanzmarktreform bei der Beratungsqualität aufgeführt werden. Andererseits wurden als negative Folgen konstatiert, dass Verbraucher mit mittleren und geringen Einkommen sich keine Honorarberatung leisten können und in eine Beratungslücke fallen. Die absolute Zahl der Berater ist demnach durch das Provisionsverbot zurückgegangen, gleichzeitig ist der Anteil der Berater, die als Voraussetzung für eine Beratung ein Mindestportfolio von £ 100.000 verlangen, von 13 % in 2013 auf 32 % in 2014 explodiert. Zudem würden 45 % der Berater kaum noch Altersvorsorgeberatungen vornehmen, wenn das Vermögen der Kunden unter £ 30.000 liegt, konstatierte der FAMR-Abschlussreport im März 2016. Die Briten doktern seitdem an den Symptomen des Provisionsverbotes herum, denn es sollte dringend wieder erschwingliche Beratung für ‚Normalverbraucher’ geben und der Zugang zu Beratung verbessert werden. Von Steuergutschriften für beratende Arbeitgeber, Entnahmen aus der zukünftigen Altersversorgung bis hin zu regulierten Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Beratung reichen die britischen Maßnahmen, um der durch das Provisionsverbot entstandenen Beratungslücken entgegen zu wirken. Im FAMR-Fortschrittsbericht vom 11.04.2017 wird dargelegt, wie den problematischen Folgen begegnet werden kann und wie weit man mit der Umsetzung der Maßnahmen ist. Am 20.04.2017 behauptete der vzbv in einer Pressemitteilung: „Der Bericht aus Großbritannien zeigt, dass ein Provisionsverbot wirkt. Sowohl die Beratungsqualität als auch das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzberatung nehmen zu.“ Auf Bitte des Düsseldorfer Brancheninformationsdienstes ‚versicherungstip‘, die Passage zu nennen, der diese Aussage zu entnehmen ist, antwortete die vzbv lapidar: „Aus Kapazitätsgründen können die Kollegen aus der Fachabteilung Ihre Anfrage derzeit leider nicht beantworten.“ Bedarf an einer umgehenden Korrektur und sachgerechten Aufklärung hat der vzbv offenbar nicht. „Hier drängt sich der Verdacht auf, dass eine absichtliche Irreführung der Verbraucher, Medien und Politiker vorliegt“, kritisiert ‚versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen.

Eine weitere Maßnahme der Briten, um die Beratungslücke für Normal- und Geringverdiener zu verringern, ist die Schaffung kostengünstigerer Beratungsangebote, die mit niedrigeren regulatorischen Anforderungen keine Beratung anbieten, sondern lediglich als Tippgeber auf Anlage-/Versicherungsmöglichkeiten hinweisen, ohne dass eine konkrete Kaufempfehlung ausgesprochen werden darf. Wie wertet es der vzbv, wenn Reiche professionelle Beratung erhalten, weniger Vermögende sich aber zumeist lediglich unverbindliche Empfehlungen leisten können? Auch diese ‚versicherungstip’-Anfrage blieb aufgrund mangelnder Kapazitäten der Verbraucherzentrale unbeantwortet. Warum, könnte ein Blick in das Hintergrundpapier der vzbv zur Wirkung des Provisionsverbots in Großbritannien erklären. Denn dort befürwortet der vzbv indirekt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft: „Um sich rechtlich abzusichern, konnten Berater auch für einfache Probleme nur teure Beratung anbieten (…) Dies hat dazu beigetragen, dass Verbraucher bei vergleichsweise einfachen Finanzproblemen keinen professionellen Rat in Anspruch genommen haben. Unterdessen ist es zugelassenen Beratern gestattet, ihre Kunden auch ohne vollständige Beratung auf einfache Möglichkeiten hinzuweisen, solange keine konkrete Kaufempfehlung an diese Kunden ausgesprochen wird.“

Ein Skandal, sagt ‚versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen: „Der vzbv fordert die Einführung eines Provisionsverbots in Deutschland. Offenbar haben die vermeintlichen Verbraucherschützer keinerlei Probleme damit, wenn professionelle Beratung den Reichen vorbehalten ist, während es bei Normal- und Geringverdienern nur für unverbindliche Empfehlungen reicht. Wenn ein staatlich hoch subventionierter Verband zur Spaltung der Gesellschaft beiträgt, bloß um die Provisionsverbots-Ideologie durchzusetzen, ist das kein Verbraucherschutz und hat eine politische Dimension, die alle Parteien angeht.“

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kapital-markt-intern.de/ueber-uns/pressemitteilungen/pressemitteilungen-k-mi-verlag/news/provisionsverbot-vzbv-verdreht-britischen-regierungsbericht/

 

 

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