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vzbv-Propaganda verfängt bei der Bundesregierung nicht

Regelmäßig beleuchten wir Informationen der Verbraucherzentralen und der Finanzmarktwächter und stellen fest, dass nicht repräsentative Studien als große Wahrheit dargestellt werden und Meinungsmache auf Basis unbewiesener Thesen betrieben wird. Bereits Anfang Mai („Provisionsverbot: vzbv verdreht britischen Regierungsbericht“, vgl. ‚vt’ 18/17) entlarvten wir die wiederholte Forderung der vzbv nach einem Provisionsverbot unter Verweis auf die angeblich guten Erfahrungen in Großbritannien als Propaganda und wiesen auf die negativen Folgen des Provisionsverbotes hin. So auch kürzlich erneut mit unserem Bericht „Nach Provisionsverbot: Beratungslücke im Vereinigten Königreich bei 94 %!“ (‚vt’ 31/17). Die Bundestagsabgeordnete Susanna Karawanskij (DIE LINKE) wollte kürzlich in einer schriftlichen Anfrage von der Bundesregierung wissen, inwieweit „das in Kanada geplante Provisionsverbot in der Finanzberatung für Deutschland als Vorbild dienen“ kann und inwieweit die Bundesregierung die Auffassung teilt, dass „das bereits in Großbritannien umgesetzte Provisionsverbot positive Wirkungen für Verbraucher entfacht habe“. Dabei verwies Karawanskij auf die Pressemitteilung der vzbv „Guten Beispielen folgen: Provisionsverbot in Großbritannien und Kanada“ vom 14.07.2017. In seiner Antwort weist der Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister (CDU) aktuell darauf hin, dass die Bundesregierung „die zitierten Veröffentlichungen zur Kenntnis genommen“ hat. Sie bleibe aber „bei der Auffassung, dass ein Provisionsverbot nicht angezeigt ist. Stattdessen hat sie die Honorarberatung gestärkt und den Verbraucherschutz insbesondere beim Erwerb von Finanzprodukten verbessert.“ Gut informiert zeigt sich Dr. Meister auch über die tatsächlichen – im Gegensatz zu den von der vzbv behaupteten – Inhalte der britischen Reporte: „Die Erfahrungen mit dem Provisionsverbot in Großbritannien zeigen, dass Angebotslücken bestehen, weil sich Anbieter auf wohlhabende oder einkommensstarke Kunden konzentrieren und weil viele Kunden die hohen Honorare nicht bezahlen können oder wollen. Durch die in Deutschland vorgenommene Umsetzung der EU-Vorgaben wird demgegenüber sowohl der Zugang zum Kapitalmarkt für alle Anleger als auch die Wirtschaftlichkeit der Beratungsdienstleistung in der Breite weiterhin gewährleistet.“

‚vt’-Fazit: Im Bundestagswahlkampf könnten u. a. DIE LINKE und vzbv diese klare Positionierung polemisch in eine ‚Anti-Verbraucherschutz’-Haltung der Bundesregierung bzw. der CDU umdeuten. Es ist gut, dass sich Dr. Meister von einem solchen Risiko nicht beirren lässt und klar zwischen behauptetem und tatsächlichem Verbraucherschutz unterscheidet. Denn „es wäre fatal, wenn die Politik in Deutschland den falschen Sirenenklängen erliegen würde“, mahnten wir bereits in unserem Bericht im Mai. Für Verbraucher und Vermittler setzen wir uns mit Beleuchtungen hinter den Kulissen weiterhin auf politischer Bühne ein.

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