Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale NRW bitten den Staat um ein großes Stück vom Honorar-Beratungskuchen

Alle nach dem 01.01.1961 Geborenen genießen seit dem 01.01.2001 keinen Berufsunfähigkeitsschutz (BU) der gesetzlichen Rentenversicherung mehr, sondern nur noch die nicht ausreichende Erwerbsminderungsrente. „Da das bestehende Modell der privaten Vorsorge sich für viele Berufstätige als untauglich erwiesen hat, muss es dringend reformiert werden“, fordern jetzt Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale NRW in einem gemeinsamen Positionspapier zur BU-Versicherung. Nach Einschätzung des Düsseldorfer Brancheninformationsdienstes ′versicherungstip′ werde nachvollziehbar gefordert, die Berufsgruppen größer zu fassen, „damit größere Kollektive entstehen, die einen besseren Risikoausgleich ermöglichen.“ Doch sei das Positionspapier anscheinend vor allem aus der Motivation heraus geschrieben, dem BdV und der VZ NRW ein großes Stück vom Honorar-Beratungskuchen zu sichern, am besten gleich mit staatlicher Segnung, so die Kritik der Düsseldorfer.

So heißt es im Positionspapier: „Um die Versicherungsnehmer hierbei fachlich zu unterstützen, sind unabhängige, professionelle und flächendeckende Beratungsangebote nötig, die Hilfe bieten.“ Hilfe soll den Versicherungsnehmern geboten werden u. a. bei  „der Antragsstellung – vor allem bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen“  „der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente“  „der außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente im Versicherungsfall“  „gerichtlichen Klärungen, etwa in Form einer speziellen Prozesskostenhilfe bei Streitigkeiten um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung“. Die bereits vorhandene unabhängige, professionelle und flächendeckende Beratung durch qualifizierte Versicherungsmakler meinen BdV und VZ NRW offenkundig nicht, Vorhandenes muss ja nicht erneut gefordert werden. Vielmehr dürften die Positionspapier-Verfasser eher an sich selbst gedacht haben, kommentiert ′versicherungstip′-Chefredakteur Erwin Hausen:  „Verbesserungen sind wünschenswert, aber BdV und VZ NRW haben wohl eher im Sinn, mit staatlicher Segnung ein Stück (mehr) vom Honorar-Beratungskuchen abzubekommen.“ Doch der BdV ist weder qualifizierter Versicherungsmakler noch Versicherungsberater. Vielmehr weist der ′versicherungstip′ daraufhin, dass die BdV Mitgliederservice GmbH eine Versicherungsverkäuferin ist, die im Vermittlerregister eben nicht als unabhängiger Versicherungsmakler, sondern als Versicherungsvertreter eingetragen ist. Und die VZ NRW ist ausweislich ihres Impressums nach wie vor keine registrierte Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsberaterin.

′versicherungstip′-Chefredakteur Erwin Hausen erläutert: „Die Entwicklung zu zahlreichen Berufsgruppen befürworten manche als risikogerechte Tarifierung, wir sehen darin eine Fehlentwicklung. Mit einer Rückbesinnung auf große Kollektive könnte die Branche sozialpolitische Verantwortung übernehmen. Ob der Wettbewerb dies zulässt oder andernfalls der Gesetzgeber sich zum Eingreifen veranlasst sieht, muss sich zeigen. Aber einen Kontrahierungszwang mit Mindestrente und ohne Gesundheitsprüfung halten wir für eine unverantwortliche sozialpolitische Wunschvorstellung. Abwarten und erst dann einen Vertrag abschließen und Prämien zahlen, wenn man (nachhaltig) erkrankt ist, ist ungerecht gegenüber denjenigen, die sich frühzeitig um eine Absicherung bemühen und schon jahrelang Prämien zahlen. Letztere Versicherungsnehmer wird es dann kaum noch geben, so dass sich am Ende die Frage der Pflichtversicherung stellt – doch gerade die per gesetzliche Rentenversicherung vorhandene wurde ab 2001 abgeschafft.“ Motivation des Gesetzgebers zu einer die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge in die Höhe treibenden Rolle rückwärts ist nicht zu erkennen. „Das entgeht auch BdV und VZ NRW nicht, daher entlarvt sich deren angeblich verbraucherorientiertes Positionspapier als Versuch, mehr Gelder in die eigene Organisation zu wirtschaften“, so Hausen.

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