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Gable Insurance ist insolvent – Neueindeckung dringend erforderlich

Düsseldorf, 01.12.2016. Das liechtensteinische Versicherungsunternehmen Gable Insurance durfte nach einer Untersagung durch die Finanzmarktaufsicht seit September keine Verträge mehr abschließen. Über den Versicherer, dessen Policen auch in Deutschland vermittelt wurden, wurde nun das Konkursverfahren eröffnet. Versicherungsnehmer müssen schnell handeln, berichtet der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ‚versicherungstip‘.

Die Gable Insurance AG mit Sitz in Vaduz/Liechtenstein war ein zugelassenes Nichtlebensversicherungsunternehmen. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hatte am 15.09.2016 veröffentlicht, dass sie Gable mit Verfügung vom 07.09. den Abschluss neuer Versicherungsverträge und die Übertragung von Vermögenswerten an mit ihr verbundene juristische und natürliche Personen untersagt hat. „Die Verbote lassen die Alarmsirenen schrillen, insbesondere was die Befriedigung der Ansprüche Versicherter im Schadensfall betrifft“, warnte ‚versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen am 04.10.2016. Nicht unerwartet ist nun die für Versicherte vor allem im Schadensfall unerfreuliche Insolvenz eingetreten: Mit Beschluss des Fürstlichen Landgerichts vom 17.11.2016 wurde über das Vermögen der Gable Insurance AG das Konkursverfahren eröffnet. Als Insolvenzverwalterin ist die Baltiner Wanger Baltiner Rechtsanwälte AG bestellt.

Über die für Gable bevollmächtigte direkt Assekuranz Service GmbH (direkt AS)/Düsseldorf konnten Versicherungsvermittler die Privatkundenprodukte ‚direkt Home’ und ‚MFH direkt’ sowie das Gewerbeprodukt ‚Gastro direkt’ abschließen. Die Produkte betreffen u. a. Wohngebäude, Hausrat und Haftpflicht sowie gewerbliches Sach- und Haftpflichtgeschäft. Gegenüber ‚versicherungstip’ bezifferte Geschäftsführer Daniel Wirtz beim Neugeschäftsstopp der Gable das dortige Bestandsvolumen der direkt AS auf ca. 4,1 Mio. Euro.

Aufgrund des Sitzlandprinzips ist die FMA Ansprechpartner für die Kunden. Die deutsche Aufsichtsbehörde weist ergänzend auf die Nutzung des Verbrauchertelefons der BaFin (0228 299 70 299) hin. Die Konkursverwalterin informiert auf der Homepage des Versicherers (http://gableinsurance.li), dass durch die Konkurseröffnung sämtliche Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer der Gable aus ihren Versicherungsverträgen betroffen sind. Dadurch werden sie zu Gläubigern, wenn eine Forderung vorliegt. Die könnte in den noch nicht verbrauchten Prämien oder in der Deckung von Schadensfällen bestehen. Mit der Konkurseröffnung geht der Entzug der Ausübung der Versicherungstätigkeit einher. Versicherungsnehmer sind durch diesen Entzug berechtigt, den Versicherungsvertrag mit der Gable Insurance sofort zu kündigen. Ohne Wahrnehmung dieses Kündigungsrechts erlischt der Versicherungsvertrag spätestens am 16.12.2016. „Versicherte sollten sich, sofern der Vermittler dies noch nicht getan hat, umgehend um neuen Versicherungsschutz bemühen“, rät Hausen, „die Forderungen der Versicherungsnehmer werden zwar laut Konkursverwalterin privilegiert behandelt, was aber mit Blick auf die noch unbekannte Konkursmasse nur zu einer Befriedigung im Rahmen der Konkursquote führt. Nur wer eine neue Versicherung abschließt, ist im Schadenfall auf der sicheren Seite.“

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/aktuelle-themen/vt-aktuelle-themen/folgen-des-gable-geschaeftsstopps-fuer-vn-und-versicherungsmakler/

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