Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

HUK24 lässt strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben

Die HUK24 hatte am 03. November ihren weite Teile der Versicherungsbranche verunglimpfenden Werbeclip, der mit Anleihen aus der lange zurückliegenden Budapest-Lustreise arbeitet, auf Intervention aus Branchenkreisen von der Plattform YouTube  entfernt. Versicherungsvermittler, die mit Geldscheinen um sich werfen, Damen mit langen nackten Beinen im Rahmen von Partys mit Schampus im Whirlpool sowie Versicherer, die das bezahlen: Diese abwertende Darstellung hat die Otto Assekuranzmakler KG aus Isernhagen als massiven wettbewerbsrechtlichen Verstoß gesehen und mit Unterstützung des Berufsverbandes Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler den Rechtsweg beschritten. Die in Hannover ansässige Kanzlei Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft würdigte das Werbevideo als unzulässige Herabsetzung und Verunglimpfung, woraus ein Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) resultiere. Obwohl die HUK-Coburg auf Anfrage von ‚versicherungstip’ am 03.11. noch die Auffassung vertreten hatte, durch eine rechtliche Prüfung des Videos vor Veröffentlichung habe man „Wettbewerbsverstöße ausgeschlossen“, kommt die von der HUK24 mandatierte Kanzlei zu einem anderen Ergebnis. Nun will man nicht mehr ausschließen, dass das Werbefilmchen gegen das UWG verstoßen haben könnte. Die Kanzlei erklärt namens und in Vollmacht für die HUK24, dass diese es unterlässt, den Werbeclip weiter zu verbreiten; dies zwar ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich. Versprochen wird zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung.

„Die Rechtsfolgen des verunglimpfenden Videos dürften einen namhaften vierstelligen Betrag gekostet haben. Das Geld hätte sich die HUK24 sparen können, wenn sie sich an die eigenen Compliance-Richtlinien gehalten hätte“, kommentiert ‚versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen. Tatsächlich haben sich die Versicherungsgesellschaften der HUK-Coburg Gruppe dem Verhaltenskodex des Versichererverbandes GDV und den daraus resultierenden Selbstverpflichtungen unterworfen und das Compliance-Management-System (CMS) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers testieren lassen. Nach diesen Bekenntnissen erwartet die HUK-Coburg von „allen Organen des Unternehmens“ ein „regelkonformes, wertebasiertes und integres Verhalten“. Diese Verpflichtung zu einem wertebasierten Verhalten sieht Hausen als verletzt an: „Die HUK24 will mit dem Video für sich werben und verunglimpft dazu andere Versicherungsgesellschaften und tausende seriös arbeitende Versicherungsvermittler. Das ist weder wertebasiert noch regelkonform.“ Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung scheint das zu bestätigen. Auf eine Anfrage von ‚versicherungstip’ an HUK-Coburg-Chef Dr. Wolfgang Weiler hatte der Versicherer allerdings zuvor die Auffassung vertreten, dass „Verbandsregelungen aus kartellrechtlicher Sicht nicht zu einer Beschränkung des Wettbewerbs eingesetzt werden“ können. Weitere Konsequenzen sollten nicht erfolgen – obwohl es bei der HUK-Coburg heißt, dass dort „Compliance Chefsache“ ist. Auch den Versichererverband scheint der Kodex-Verstoß wenig zu interessieren. Eine öffentliche Distanzierung vom verunglimpfenden Video erfolgte jedenfalls nicht, und bei den Wahlen am 22.11. wurde Weiler erneut in das GDV-Präsidium gewählt.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/aktuelle-themen/vt-aktuelle-themen/gdv-praesidiums-mitgliedsunternehmen-bedient-ueble-party-vermittler-klischees-1/

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