Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

Immobilienfonds von WestLB-Tochter: Das große Schweigen zum Schweigegeld?

Anleger des geschlossenen Immobilienfonds WestFonds 5 sollen aktuell zum zweiten Mal in kurzer Folge über einen von der Fondsgeschäftsführung WestFonds Immobilien-Anlagegesellschaft mbH ausgehandelten Vergleich abstimmen. Der zur Abstimmung stehende Vergleich sieht vor, dass die Anleger des Fonds 300.000 Euro an den Vergleichspartner zahlen, damit dieser angekündigte juristische Schritten gegen einen Verkaufsbeschluss des Fonds fallen lässt. Für ‚kapital-markt intern’ handelt es sich hierbei jedoch vielmehr um eine Stillhalte-Prämie, wenn nicht gar um Schweigegeld. Nicht nur ist es nach Meinung der Düsseldorfer Fonds-Experten fragwürdig, dass die Abstimmung nun wiederholt werden soll, nachdem bereits im Dezember 2013 eine erste Abstimmung über die Zahlung der 300.000 Euro scheiterte. Auch die Hintergründe zur Rechtfertigung und Rechtmäßigkeit dieser ungewöhnlichen Freigiebigkeit, mit der die Anleger des Fonds auf 0,3 Mio. Euro ihres Anlagevermögens verzichten sollen, erscheinen dubios.

Der den Anlegern des WestFonds 5 unterbreitete Vergleichsvorschlag sieht im einzelnen vor, dass der institutionelle Mitanleger HTB Zweite Hanseatische Immobilienfonds GmbH & Co. KG (HTB 2) eine einmalige Sonderzahlung von 300.000 € aus der Fondskasse erhält. Im Gegenzug, so sieht es die heftig umstrittene Vergleichsvereinbarung zwischen der Fondsgeschäftsführung des WestFonds 5 und dem Zweitmarktfonds HTB 2 vor, verzichtet HTB auf weitere juristische Schritte gegen die Fondsgesellschaft, einschließlich gegen die im Juli letzten Jahres gefassten Beschlüsse zur Veräußerung eines Fondsobjektes, des Walle-Centers in Bremen. In der 'k-mi' vorliegenden Vergleichsvereinbarung wird dieser kausale Zusammenhang von Klageverzicht und einer Geldzahlung unmissverständlich formuliert: "HTB ist jedoch nur bereit, auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Gesellschafterbeschlüsse zu verzichten, wenn die Fondsgesellschaft die HTB im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit der Fondsgesellschaft entstandenen Kosten und Nachteile ersetzt und ausgleicht."

Welche Rechtsmittel und Anspruchsgrundlagen dies genau sind, dazu erfahren die Anleger des WestFonds 5 kaum etwas: "HTB hatte u. a. die unzureichende Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit der Gesellschafterversammlung gerügt", heißt nebulös in der Vergleichsvereinbarung vom 30.10.2013, mit der 300.000 € (eventuell zzgl. Umsatzsteuer) aus dem Vermögen der Anleger des WestFonds 5 an den Fonds HTB 2 überwiesen werden sollen. Auch in welcher Form und durch welche Maßnahmen auf der Seite von HTB Rechtverfolgungskosten von bis zu 300.000 Euro entstanden sein könnten und wie diese belegt wurden, wird in der Vergleichvereinbarung und in den ergänzenden Dokumenten nicht weiter erörtert. Auch die Treuhänder Portigon AG, eine Rechtsnachfolgerin der WestLB, die eigentlich die Interessen der Anleger vertreten sollte, geizt mit konkreten Informationen und versucht den Anlegern eine Zustimmung zu dem Vergleich mit dem Hinweis schmackhaft zu machen, eine Klage von HTB könnte "eine nicht unerhebliche Verzögerung der Umsetzung des Verkaufs und der Ausschüttung des Verkaufserlöses an die Anleger nach sich ziehen und die im übrigen zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden Fondsmittel bis zu einem rechtskräftigen Urteil blockieren".

Von ‚k-mi’ zu den oben genanten Punkten im einzelnen befragt, setzt bei den ohnehin mit konkreten Informationen geizenden Beteiligten das große Schweigen ein: 

- Auf Anfrage von ‚kapital-markt intern’ erklärt ein Sprecher der Portigon AG am 11.02.2014, dass man zu unseren Fragen vor dem Hintergrund eines laufenden Abstimmungsverfahrens keine Stellungnahme abgibt. 

- Die Bremer HTB Fondshaus GmbH, deren Fonds HTB 2 die Zahlung von 300.000 Euro zugute kommen soll, teilt uns auf Anfrage am 07.02.20124 mit: "Mit Blick auf das laufende Verfahren möchten wir von einer Detailerklärung absehen. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir Ihnen gerne Detailinformationen zur Verfügung stellen.“ 

- Die Fondsgeschäftsführerin WestFonds erklärt per 07.02.2014 auf die Frage von ‚kapital-markt intern’, ob „die Rechtsverfolgungskosten von bis zu 300.000 Euro, die HTB im Wege der Vergleichsvereinbarung erstattet werden sollen, gegenüber der Portigon und der WestFonds-GF seitens HTB im einzelnen nachgewiesen und belegt“ wurden, dass „eine Beantwortung der Frage nicht möglich ist, da es sich hierbei um vertrauliche Geschäftsinformationen handelt“. 

Auf die weiteren Fragen von kapital-markt intern’, ob bei dem Beschluss zum Verkauf des Fondsobjektes Walle-Center Formfehler bei der Beschlussfassung begangen wurden, die ggf. WestFonds oder die Portigon zu vertreten haben, welche Anspruchsgrundlagen eine Klage von HTB gegen den Verkaufbeschluss überhaupt hat und warum deren Erfolgsaussichten gegenüber den Anlegern nicht bewertet werden können, antwortet WestFonds ebenfalls ausweichend und erklärt lediglich allgemein:

„Aus Geschäftsführungssicht wurden die vom potentiellen Kläger bisher gegenüber der Fondsgesellschaft vorgebrachten Punkte durch die erfolgten Beschlussfassungen ausgeräumt. Wie bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Erfolgsaussichten auch in diesem Fall vorab nicht abschließend bewertbar. Aus Sicht der Fondsanleger kann es zur Erreichung der Transaktions- und Rechtssicherheit wirtschaftlich von Vorteil sein, dem dargestellten Vergleichsvorschlag zuzustimmen.“

Fragt sich also, warum überhaupt ein solch teurer Vergleich für die Anleger geschlossen werden soll, wenn angeblich alle vom potentiellen Kläger vorgebrachten Punkte ausgeräumt sind, kommentiert ‚kapital-markt intern’ die Vorgänge um den WestFonds 5 und eine mögliche Anfechtung des Beschlusses zum Verkauf des Fondsobjektes Walle-Center. Völlig dubios und inakzeptabel ist für ‚kapital-markt intern’ der Umstand, dass die Beteiligten offenkundig nicht bereit sind zu belegen, ob dem potentiellen Kläger tatsächlich Rechtsverfolgungskosten von bis zu 0,3 Mio. Euro oder sonstige Nachteile entstanden sind, die die Anleger gemäß Vergleichsvereinbarung ausgleichen sollen. Statt dessen beharrt die WestFonds darauf, dass allein die Information darüber, ob die behaupteten Rechtsverfolgungskosten nachgewiesen und belegt wurden, eine „vertrauliche Geschäftsinformationen“ sei, geschweige denn, dass die angeblichen Kosten bislang selbst offengelegt würden. „Der alte WestLB-Filz scheint hier eine Wiederauferstehung zu feiern: Nach außen hin nichts sehen, nichts hören, nichts sagen und trotzdem solange abstimmen, bis das Ergebnis passt“, so die Fonds-Experten von ‚kapital-markt intern’: „Das Anlegervertrauen in das Modell der indirekten Immobilienanlage nimmt durch das Gebaren der Beteiligen enormen Schaden.“ 

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