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LG Köln: Fintech Moneymeets schuldet Kunden Beratung als Makler und haftet für Beratungsfehler

Das Kölner Fintech-Unternehmen moneymeets community GmbH hat vor dem Landgericht Köln eine empfindliche Niederlage einstecken müssen (Az.: 84 O 65/15). Das Gericht erklärte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens für unzulässig, mit denen moneymeets Verbraucherrechte wie den Anspruch auf Beratung sowie Haftung ausschloss. Das berichtet aktuell der in Düsseldorf erscheinende Brancheninformationsdienst 'versicherungstip'.

Die Weitergabe von Provisionen an Kunden sah das Gericht als unproblematisch an. Das entspricht der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main vom 24.10.2011 (Az.: 9 K 105/11.F) gegen die Aufsichtsbehörde BaFin, bei der das sogenannte Provisionsabgabeverbot bereits vor vier Jahren gefallen war.

Das Fintech moneymeets hatte sich als Versicherungsmaklerin registrieren lassen, wollte die Kardinalpflichten eines Versicherungsmaklers wie Beratung des Kunden und Haftung für Falschberatung aber nicht gegen sich gelten lassen. Diese wurden in den AGB zum Nachteil des Kunden ausgeschlossen. Ein Berliner Versicherungsmakler mahnte diese Geschäftspraxis zunächst erfolglos ab, danach klagte er mit Unterstützung seines Berufsverbandes IGVM – Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler. Mit Urteil vom 14.10.2015 (nicht rechtskräftig) stellt das LG Köln unter Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 6 Monaten Ordnungshaft, unmissverständlich fest, dass moneymeets es zu unterlassen hat, als Versicherungsmaklerin Geschäftsbedingungen zu verwenden, „in denen ein Beratungsverzicht mit Versicherungsnehmern, Kunden oder Interessenten im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung, insbesondere der Betreuung und/oder Verwaltung von Versicherungsverträgen, vereinbart wird“. Ebenso untersagte das Landgericht moneymeets den vorgenommenen Haftungsausschluss. Bereits in der mündlichen Verhandlung am 15.07.2015 hatte sich der Urteilsspruch abgezeichnet. Moneymeets hatte kurz vor Urteilsverkündung seine AGB geändert. Dabei wird die Haftung allerdings beschränkt, was in der vorgenommenen Form von Rechtsexperten als unzulässig bewertet wird.

„Beratung und Haftung sind verbriefte Verbraucherrechte. Der Versuch, den Verbraucherschutz zu unterwandern, ist gescheitert. Das Internet ist kein rechtfreier Raum, auch Fintechs müssen sich an das Versicherungsrecht und wettbewerbsrechtliche Regelungen halten“, weist Erwin Hausen, Chefredakteur des Informationsbriefes ‚versicherungstip‘, auf die Bedeutung des Urteils hin. 

Zudem könnte das Geschäftsgebaren der moneymeets bald auf anderem Gebiet die Gerichte beschäftigen. Auf seiner Website wirbt moneymeets mit über 30 Versicherern unter Verwendung von deren Logos und bezeichnet diese als „Kooperationspartner“. Was moneymeets darunter versteht, wollte deren Geschäftsführer Johannes Cremer auf Anfrage der 'versicherungstip'-Redaktion nicht erläutern. Betroffene Versicherer bekunden, kein Kooperationspartner zu sein und wollen rechtliche Schritte prüfen oder einleiten. „Die widerrechtliche Nutzung unseres Logos auf der Internetseite von moneymeets werden wir abmahnen“, so die DEVK Versicherungen gegenüber ‚versicherungstip‘. „Für unsere Gesellschaften existiert keine vertragliche Vereinbarung mit einer moneymeets“, heißt es seitens Alte Leipziger – Hallesche Konzern. „Die widerrechtliche Nutzung unseres Logos auf der Internetseite von moneymeets werden wir prüfen und gegebenenfalls unterbinden“, so die Barmenia Versicherungen. „Wir kooperieren nicht mit moneymeets. Die Nutzung unseres Logos auf deren Seite haben wir nie erlaubt“, distanziert sich auch die Lebensversicherung von 1871 a. G. München von der moneymeets-Geschäftspraktik. Der Continentale Versicherungsverbund a. G. bezeichnet die Aufführung als Kooperationspartner als „fälschlicherweise“, dagegen „haben wir bereits Schritte eingeleitet, um dies zu unterbinden“. Auch die Signal Iduna Gruppe will sich die moneymeets-Geschäftspraxis nicht bieten lassen: „Wir bereiten eine Abmahnung gegen moneymeets vor.“ Weitere Abmahnungen drohen: „Unsere Gesellschaft ist kein Kooperationspartner von moneymeets und wird die Einleitung eventueller Maßnahmen prüfen“, so die Concordia Versicherungsgesellschaft a.G. „Wir haben mit moneymeets keine vertragliche Zusammenarbeit. Bezüglich unserer Logo-Verwendung durch moneymeets prüfen wir deshalb derzeit geeignete Schritte“, heißt es aus Wiesbaden für die R+V und ihre Tochter Condor Versicherungen. „Swiss Life ist kein Kooperationspartner der moneymeets. Es gibt weder eine Courtagezusage noch andere Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit. Gegen die unberechtigte Nutzung unseres Markenbilds werden wir geeignete Maßnahmen ergreifen“, so die Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland. „Rhion ist kein direkter Kooperationspartner von moneymeets. Unrichtige Angaben können von uns nicht toleriert werden; wir werden mögliche Maßnahmen prüfen,“ erklärt die Rhion Versicherung AG. „Wir sind kein Kooperationspartner von moneymeets, es gibt keine Courtagevereinbarung o.ä. Wir werden gegen diese Aussage und die unrechtmäßige Nutzung unserer Logos auf der Webseite von moneymeets vorgehen.“ So die Basler Versicherungen gegenüber dem 'versicherungstip'.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der moneymeets wurden bereits gerichtlich kassiert, die Werbung des Fintech-Unternehmens mit Versicherern und deren Logos könnte sich schon bald als unzulässig erweisen. „Verbraucher sollten genau hinschauen, wem sie ihre Versicherungsverträge anvertrauen. Im Schadenfall kann sich die kleine Ersparnis bei den Provisionen als teurer Einkauf erweisen“, gibt Hausen zu bedenken.

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