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Lignum: Der große Insolvenz-Schwindel?

Ende April 2016 wurde das Insolvenzverfahren über zwei Unternehmen der Berliner Lignum-Gruppe eröffnet. Die Gründe für die Pleite sind nach wie vor nebulös. Lignum schiebt die Schuld auf die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin. Nachdem sich nun auch die BaFin gegenüber ‚kapital-markt intern’ zu den Vorgängen bei Lignum geäußert hat, wachsen die Zweifel daran, dass es bei dem Anbieter von Edelholz-Direktinvestments mit rechten Dingen zugeht.


Lignum ist ein Anbieter von sog. Direktinvestments in Edelholz und hat nach eigenen Angaben rund 3.000 ha Edelholz-Aufforstungen u. a. in Bulgarien hergestellt. 5.000 Kunden sollen in die Edelholz-Bestände investiert haben, die Lignum unter der Bezeichnung ‚nobilis’ vornehmlich an Kleinanleger per Direktinvestments verkauft hatte. Ebenso unklar wie die Gründe des Insolvenzverfahrens ist das Schicksal der Investition von Tausenden von gutgläubigen Kleinanlegern. ‚kapital-markt intern’ hatte bereits Anfang 2013 eindringlich vor einer Investition bei Lignum gewarnt.


Lignum behauptet in ihrem aktuellen Kundenmagazin ‚nobilispost’, dass allein die BaFin Schuld an der Insolvenz der Lignum Sachwert Edelholz AG sowie der Lignum Holding habe. Die BaFin hatte mit Bescheid vom 17. März 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der Lignum Sachwert Edelholz AG untersagt, solange bis die Lignum Edelholz AG für die Vermögensanlagen jeweils einen Prospekt veröffentlicht hat, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den die BaFin gebilligt hat. Der Anbieter ist aber offenbar der Auffassung, dass das Lignum-Produkt ‚nobilis’ keine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist und daher kein BaFin-gebilligter Prospekt erforderlich ist. Ein auf Verlangen der BaFin von Lignum Anfang dieses Jahres trotzdem für ‚nobilis’ erstellter Prospekt, so die Version von Lignum, wurde von der BaFin angeblich nicht gestattet, woraufhin Lignum den Rechtsweg beschritten hat, mit fatalen Folgen für die Anleger: „Von unseren Vertriebspartnern kann nicht erwartet werden, dass sie nobilis vermitteln so lange es keine Gerichtsentscheidung gibt. Eine Entscheidung dauert aber bei Verwaltungsgerichten gewöhnlich Jahre. Somit können wir uns nicht mehr finanzieren. Das Insolvenzrecht ließ uns keine andere Wahl, als Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.“ Lignum wollte sich hierzu trotz mehrfacher Anfrage bislang nicht gegenüber ‚kapital-markt intern’ äußern.

Auf Anfrage erklärt nun allerdings die Finanzaufsichtsbehörde BaFin gegenüber ‚kapital-markt intern’ hierzu: „Die Prospektpflicht für Direktinvestments bestand bereits seit Juli 2015 für neue Angebote und war dem Markt bekannt. Viele andere Anbieter solcher Investments haben bereits erfolgreich Prospekte bei uns eingereicht und veröffentlicht. Auch Lignum hätte spätestens seit Januar 2016 nur noch mit gebilligtem Verkaufsprospekt öffentlich anbieten dürfen. Die Untersagung des Angebots, die wir deshalb aussprechen mussten, stellt jedoch keinesfalls ein generelles Vertriebsverbot dar. Mit einem gebilligten Verkaufsprospekt könnte Lignum jederzeit den Vertrieb wieder aufnehmen.“

Weiter erklärt die BaFin auf die Frage, ob die Finanzaufsicht derzeit über die Untersagungsverfügung hinaus mit weitere Maßnahmen im Fall Lignum aktiv ist: „Die Lignum Sachwert Edelholz AG übt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit aus und unterliegt daher nicht der laufenden Aufsicht der BaFin. Selbstverständlich prüft die BaFin in solchen Fällen generell, ob Produktinterventionsmaßnahmen (§ 4b WpHG) grundsätzlich in Betracht kommen, die seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes im Juli 2015 möglich sind. Ein derartiger Eingriff kann allerdings nicht ohne Weiteres erfolgen. Dafür müssen erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz vorliegen oder eine Gefahr für die Stabilität oder Integrität des Finanzsystems oder des Finanzmarkts bestehen.“

„Verlässliche Angaben dazu, in welchem Umfang Lignum ohne gestatteten Prospekt Kundengelder entgegengenommen hat“, liegen der BaFin zudem nicht vor.

Nach Auffassung von ‚kapital-markt intern’ ist die Stellungnahme der BaFin im Fall Lignum wie folgt einzuordnen:

Dass die BaFin bei eingereichten Prospekten Nachbesserungen verlangt, ist kein Einzelfall. Offenbar ist es Lignum aber nicht gelungen, die Anforderungen der BaFin für eine erfolgreiche Prospektbilligung zu erfüllen. Deswegen gleich Insolvenz anzumelden erscheint jedoch vollkommen absurd, ebenso wie der BaFin hierfür den Schwarzen Peter zuzuschieben. Vielmehr setzt man sich damit dem Verdacht aus, eine Art Schneeballsystem zu betreiben, da nun ohne Neugeschäft offenbar auch die Alt-Investitionen gefährdet sind. Zumindest ist die Finanzierung der Bestandspflege der Alt-Investitionen laut der Version von Lignum ohne den Zufluss von Neuanlegern offenbar bislang nicht auf längere Zeit sichergestellt, was ohnehin ein Knock-Out-Kriterium für ein solches Investment darstellt.

Weiter ist der aktuellen Stellungnahme der BaFin zu entnehmen, dass die Aufsicht derzeit nicht mit weiteren Maßnahmen wie etwa Rückzahlungsanordnungen gegen Lignum aktiv ist und auch kein generelles Vertriebsverbot ausgesprochen hat. Lignum müsste demnach nur einen gesetzeskonformen Prospekt erstellen und könnte weiter Geld einsammeln. Auch vor diesem Hintergrund erscheinen die Vorwürfe von Lignum gegenüber der BaFin völlig ohne Substanz. Nach Ansicht von ‚kapital-markt intern’ dienen die Schuldzuweisungen von Lignum gegenüber Dritten wie der BaFin eher dazu, von eigenem Versagen und der eigenen Verantwortlichkeit abzulenken. Die Umstände der Lignum-Insolvenz könnten sich nach Meinung von ‚kapital-markt intern’ als großer Schwindel entpuppen, um die Verantwortlichkeiten für möglicherweise gescheiterte Direktinvestments zu verschleiern.

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