Pressemitteilungen 'k-mi'-Verlag

Skandalöse Geschäftspraktiken bei der DAK-Gesundheit: Verdacht auf illegale Versicherungsvermittlung oder Untreue?

Die gesetzliche Krankenkasse DAK-Gesundheit/Hamburg sieht sich schweren Anschuldigungen ausgesetzt: Wie der ′versicherungstip′ aus Düsseldorf berichtet, werfen Marktteilnehmer der DAK vor, jahrelang ohne Erlaubnis Versicherungen vermittelt oder aber sich der Untreue schuldig gemacht zu haben. Hintergrund ist die Vermittlung privater Zusatzpolicen des Kooperationspartners Hanse Merkur durch die DAK. Den gesetzlichen Kassen ist es verboten, private Zusatzversicherungen gewerbsmäßig ohne die notwendige gesetzliche Erlaubnis zu vermitteln, das konstatierte das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes bereits im Jahre 2013 (Az.: I ZR 183/12). Die DAK besitzt keine solche Erlaubnis – hat aber nach eigenen Angaben „mehr als 1 Million zufriedene Kunden“ mit „DAKZusatzSchutz“ und demnach über 1 Million Verträge vermittelt.

Durch ihre Anwaltssozietät Bird&Bird LLP ließ die DAK im laufenden Rechtsstreit mit einem von seinem Berufsverband IGVM – Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V./Berlin unterstützten Versicherungsmakler aus Rheinland-Pfalz verlauten, sie vermittele zwar Versicherungspolicen der Hanse Merkur, doch sei diese Vermittlung nicht erlaubnispflichtig, weil sie nicht gewerbsmäßig, da unentgeltlich erfolge: „Die Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen erfolge auf Grundlage einer (…) Rahmenvereinbarung“, so Bird&Bird. Demnach verpflichte sich die DAK „ihre Versicherten über die Zusatzversicherungstarife der HanseMerkur“ zu informieren. „Ferner nimmt sie Anfragen und Anträge auf Abschluss von Versicherungsverträgen seitens ihrer Versicherten entgegen und leitet diese an die HanseMerkur weiter.“ Allerdings erbringe die DAK „ihre Leistungen (…) kostenlos und erhält keinerlei Provisionen von der HanseMerkur“!

‚versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen erläutert die Brisanz dieser Aussage für den Vorstand der DAK: „Es widerspricht kaufmännischen Gepflogenheiten, sich zu Dienstleistungen zu verpflichten, die mit materiellen und personellen Kosten verbundenen sind, einem anderen Unternehmen damit Geschäft zuzuführen und dennoch keinen Cent für die eigenen Aufwendungen zu bekommen. Eine gesetzliche Kasse kann doch nicht mit Mitgliedsbeiträgen ein zig-Millionen Geschäft einfädeln, aber beim Erfolg nur Zuschauer sein und obendrein auf eigenen Kosten sitzen bleiben. Zumal die DAK jahrelang Zusatzbeiträge erhoben hat, sind Kassen-Aufsicht und Staatsanwaltschaft gefordert, die Mittelherkunft der Aufwendungen zu ermitteln. Hier steht wohl ein Anfangsverdacht auf Untreue gegen den Vorstand der DAK im Raum.“ Erhält die DAK aber für ihre Leistungen zumindest eine „Aufwandsentschädigung“ oder „eine andere Form eines wirtschaftlichen Vorteils“, was für den BGH für ein gewerbsmäßiges Handeln spricht, „dann betreibt sie illegale Versicherungsvermittlung“, zeigt Hausen das DAK-Dilemma auf.

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