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Concordia: Besserstellungs-Garantie beschert Versicherungsmaklern Haftungsfalle

Die Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. hat zum 01.10.2016 für Rechtsschutzprodukte eine von ihr so bezeichnete „Besserstellungs-Garantie“ eingeführt. Das hört sich gut an, lässt sich gut bewerben, kann Versicherungsmakler aber geradewegs in die Haftungsfalle führen. ‚versicherungstip’ deckt auf: „Neukunden genießen ab 01.10.2016 eine Besserstellungs-Garantie, wonach sie in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss ihren Rechtsschutzfall nach den im Einzelfall bessergestellten Bedingungen ihres Vorversicherers regulieren lassen können.“ Das verkündete die Concordia in einer Pressemitteilung am 01.10.2016. Die Besserstellungs-Garantie gilt für die Sorglos-Rechtsschutz-Tarife der Concordia. „Für Neukunden tritt nun ein weiterer Sorglos-Faktor hinzu“, rührt die Concordia die Werbetrommel. Doch die vermeintliche Besserstellungs-Garantie führt Kunden und Versicherungsmakler, die allzu sorglos den Werbeversprechen Glauben schenken, auf dünnes Eis. Die dicken Klöpse offenbaren sich, wenn man die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2016) intensiv studiert. Dort findet sich eine Reihe von bedeutenden Einschränkungen: Die Besserstellung gilt nicht  ++ für Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen  ++ für Kapitalanlagestreitigkeiten gemäß § 3 Absatz 2 f)  ++ in Fällen des Widerrufs von und des Widerspruchs gegen Darlehens-, Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen, soweit diese später als ein Jahr nach deren Vertragsabschluss erfolgen (§ 3 Absatz 2 f ee)  ++ im Anwendungsbereich des Rechtsschutzes im Vertragsrecht für Selbstständige und Firmen gemäß Spe­zialklausel 102  ++ im Anwendungsbereich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes beim Vorwurf eines Verbrechens (soweit nicht Versicherungsschutz gemäß § 2 a bb bis dd SSR besteht)  ++ bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs nach § 6 Absatz 1. Zudem übernimmt die Concordia höchstens 25.000 € je Rechtsschutzfall. Außerdem soll die Besserstellung nur erfolgen, wenn „der Vertrag beim Vorversicherer nicht von diesem gekündigt bzw. auf dessen Veranlassung hin beendet wurde“. Wer bei drohender Kündigung dieser zuvorkommt, selbst kündigt und umdeckt, wird demnach von der Besserstellungs-Garantie nicht profitieren.

Deckt ein Versicherungsmakler von einem Tarif, der eine oder mehrere Leistungen beinhaltet, die bei der Concordia bei der Besserstellungs-Garantie ausgeschlossen sind, zur Concordia um, steht der Makler im Schadenfall in der Haftung; jedenfalls, soweit er den Kunden nicht dokumentiert darüber aufgeklärt hat, dass er mit dem Concordia-Tarif einen in diesen Leistungen schlechteren Tarif erhält. Natürlich ist es Aufgabe des Versicherungsmaklers, sich Versicherungsbedingungen zu Gemüte zu führen. Gleichwohl gehört es u. E. zu einer fairen Geschäftspartnerschaft, nicht nur vollmundige Werbeversprechen abzugeben, sondern auch auf Einschränkungen hinzuweisen. Doch von einer fairen Aufklärung der Versicherungsmakler können wir bei der Concordia nichts finden. Wir haben Con­cordia-Vorstand Lothar See um Stellungnahme gebeten. Doch weder unsere Frage, warum die Einschränkungen erfolgen, noch ob und ggf. in welcher Form Versicherungsmakler auf die Einschränkungen hingewiesen werden, wird bislang beantwortet.

Dabei gibt es Tarife, die nach wie vor Leistungen beinhalten, die bei der Concordia ‚dank’ Besserstellungs-Garantie rausfliegen. Versicherungsmakler, die das bei einer Umdeckung nicht beachten, tappen in die Haftungsfalle. Zwei Beispiele: Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG bietet mit den Produkten JURAMED, JURATAXX, JURSTUDIO, JURSHOP und JURHOGA einen Vertrags-RS für Selbstständige für über 60 Betriebsarten an (ARB2016: E. Sonderbedingungen für den Firmen-Vertrags-RS). Im Spezial-Straf-RS ist der Vorwurf von Verbrechen automatisch mitversichert (C. Sonderbedingungen für den SSR, § 3 a aa) + bb). Zwar wird bei den AUXILIA-Produkten der Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ausgeschlossen, allerdings erst ab 18 Monaten nach Abschluss dieser Verträge (§ 3 II e) bb) 4). Bei der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG sind bspw. in dem Tarif EXPERT Streitigkeiten aus bestimmten Kapitalanlagen versichert. Eine Kostenübernahme erfolgt bis 20.000 € unabhängig von der Anlagesumme (EXPERT-Klausel 5 zu § 3 Abs. 2 f) bb) ARB 2016). Ein Spezial-Straf-Rechtsschutz greift beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen (SSR Klauseln und Sonderbedingungen zum SSR ARB 2016). Während die vermeintliche Besserstellungs-Garantie der Concordia auf höchstens 25.000 € je Rechtsschutzfall begrenzt ist und zudem nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs gilt, genießen EXPERT-Versicherte innerhalb Europas einen bei der Versicherungssumme unbegrenzten Schutz und zudem auch Versicherungsschutz (VS 350.000 €) weltweit (Klausel 9 zu § 6 ARB). Die in EXPERT enthaltenen Leistungen gelten (mindestens) auch in der Produktlinie PRESTIGE. Die EXPERT-Absicherung für Privatkunden ist zudem in den Tarifen für Geschäftskunden integriert (KOMPEX und KOMedEX).

‚vt’-Fazit:  ++ Lassen Sie sich nicht von den Werbeaussagen der Concordia blenden. Beachten Sie die diversen Einschränkungen in den ARB! Prüfen Sie vor einer geplanten Umdeckung sorgfältig, ob der bisherige Versicherer Leistungen bietet, die die Concordia von der Besserstellung ausschließt. Zudem greift die beworbene Besserstellung ohnehin nur drei Jahre   ++ Die Besserstellungs-Garantie der Concordia entpuppt sich als gefährlicher Werbegag mit potentieller Haftungsfalle für Versicherungsmakler. In die sollten Sie aber mit unserer Recherche nicht tappen.

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