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Debeka schützt ihren Außendienst mit krummen Touren vor Versicherungsmakler

Mit massiver Falschauslegung einer Maklervollmacht diskreditiert der Debeka Lebensversicherungsverein a. G. den vom Kunden mandatierten Versicherungsmakler. Das geschieht offenbar in der Hoffnung, dass der Versicherungsnehmer die Bevollmächtigung widerruft. So schützt die Debeka ihren Außendienst mit krummen Touren: Christopher Schätzl, Vorstand der Hans Schätzl Versicherungs- und Finanzmakler AG/Passau, ist sauer. Kürzlich hat er der Debeka die Maklervollmacht einer Kundin zugeschickt. Mit dem (der ‚vt’-Redaktion vorliegenden Schreiben) der Debeka vom 10.07.2017 an die Kundin ‚klärt’ der Sachbearbeiter die Versicherungsnehmerin über die angeblichen Auswirkungen der Maklervollmacht auf. Die Vollmacht, behauptet die Debeka, beinhalte „über die Verträge wirtschaftlich zu verfügen und Zahlungen zu erhalten“. Somit sei der „Bevollmächtigte berechtigt, z. B. Verträge zu kündigen und Versicherungsleistungen zu erhalten“. Der Makler kann sich ohne jegliche Sicherheitsleistung die fällige Lebenspolice auf sein Konto auszahlen lassen? Makler fort, Geld fort? Kein Wunder, dass Verbraucher da noch mal ins Grübeln kommen. Doch in der Maklervollmacht ist – wie üblich – keine „Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Versicherungsleistungen enthalten“, sagt Schätzl. Hat der Debeka-Sachbearbeiter ‚bloß‘ mangelhafte Rechtskenntnisse und bringt den Versicherungsmakler fahrlässig oder aber sogar vorsätzlich in Verruf? Den Verdacht, dass die Debeka nicht den Kunden, sondern seinen Außendienst vor den ‚bösen’ Versicherungsmaklern schützen will, bekräftigt der Sachbearbeiter selber: „Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die Bevollmächtigung ändern oder entfallen lassen möchten“, heißt es am Ende des Briefes, nachdem zuvor das üble und unzutreffende Szenario beschrieben wurde. Dazu hat ‚vt’ die Debeka um Stellungnahme gebeten. Die Koblenzer verbreiten die berühmte These vom Einzelfall. Doch welche Motivation sollte ein ‚einfacher’ Sachbearbeiter haben, Schreiben mit möglicherweise arbeitsrechtlichen Konsequenzen ohne die notwendige Rückendeckung zu verfassen? Gehört es zum Aufgabengebiet dieses Sachbearbeiters rechtliche Bewertungen abzugeben, hat er eine juristische Ausbildung oder von wem wurde diese rechtliche Bewertung geliefert? Dazu schweigt die Debeka bislang.

‚vt’-Fazit:  # Die fehlerhafte ‚Aufklärung’ erfolgte aus unserer Sicht, damit die Kundin aus Sorge um ihr Geld dem Makler das Vertrauen und die Vollmacht entzieht. Dass Kunden, zumal zum eigenen Nachteil, in die Irre geführt werden, ist ein grober Verstoß gegen den GDV-Verhaltenskodex  # Lassen Sie sich von der Debeka ihre Kunden nicht widerrechtlich ausspannen. Halten Sie engen Kundenkontakt, wenn Sie der Debeka eine Maklervollmacht einreichen  # Wenn auch Sie solche Erfahrungen machen, sollten Sie die der ‚vt‘-Redaktion auf den Tisch packen.

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