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FDP kritisiert IDD-Umsetzung und fordert Verbesserungen für Versicherungsmakler

CDU und CSU stehen dem geplanten IDD-Umsetzungsgesetz, insbesondere soweit Regelungen über die 1:1-Umsetzung der IDD hinausgehen, zunehmend kritisch gegenüber. Die SPD scheint weiterhin den verführerischen Sirenenklängen der sogenannten Verbraucherschützer, die maßgeblichen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben, zu lauschen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE haben noch radikalere Forderungen (vgl. ‚vt’ 14/17). Doch wie steht die FDP dazu, die momentan zwar nicht im Bundestag vertreten ist und insoweit nicht über das Gesetz mit abstimmen wird, aber bei der Bundestagswahl am 24.09.2017 einen neuen Anlauf nehmen wird? Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler und Ihre ‚versicherungstip’-Redaktion haben darüber mit Ralf Witzel MdL, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, gesprochen. Dazu folgende drei Fragen und Statements: ++ Wie sehen Sie die Auswirkungen der geplanten IDD-Gesetzgebung auf Versicherungsmakler? „Das im Gesetzesentwurf vorgesehene Honorarannahmeverbot wird die Berufsausübung eines Versicherungsmaklers deutlich erschweren. Alle Kunden wünschen sich von einem Versicherungsmakler eine effiziente Beratung. Dazu zählt natürlich, dass dem Kunden die für ihn beste Versicherungsleistung angeboten wird – unabhängig davon, ob diese nun mit einer Courtage des Versicherers oder einer Honorarzahlung des Kunden verbunden ist. Das Honorarannahmeverbot schneidet aber aus dem Versicherungs-Portfolio, das dem Versicherungsmakler zur Verfügung steht, letztere Angebote raus. Künftig müsste der Versicherungsmakler seinen Kunden also eine breite Palette an Versicherungsprodukten vorenthalten, obwohl diese für ihn gut geeignet sein könnten. Ein simples Verbot von einer doppelten Honorierung durch den Verbraucher und Versicherer bei der Vermittlung eines Versicherungsproduktes würde einen Interessenkonflikt auf Seiten des Versicherungsmaklers verhindern und somit dem Verbraucherschutz dienen – diese einfache Regelung ist aber nicht vorgesehen. Versicherungsmakler sollten sich also auf raue Fahrwasser einstellen, wenn der Gesetzentwurf keine entscheidende Korrektur erfährt.“

++ Welchen Beitrag leistet der Gesetzesentwurf zum Verbraucherschutz? „Die Bundesregierung droht mit dieser Regulierung, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Es wird dem Verbraucherschutz ein Bärendienst erwiesen, wenn man das Angebot an Versicherungsleistungen für den Verbraucher einschränkt. Genau dies wird durch den Gesetzentwurf aber erreicht: Die umfassende Kundenberatung wird verhindert und eine Brandmauer zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern eingezogen. Dabei wird der Verbraucherschutz geschwächt, weil erstens Verbraucher kaum noch eine umfassende Beratung aus einer Hand erhalten können, sondern jeweils nur eine Teilberatung. Zweitens besteht die Gefahr, dass gewisse Produkte wie die sogenannten Nettopolicen vom Markt verschwinden, wenn Versicherungsmakler sie nicht mehr anbieten können. Auch dies wäre eine deutliche Schwächung des Verbraucherschutzes, weil hierdurch der Markt für Versicherungsleistungen eingeschränkt wird und somit für den Kunden eine Wahlmöglichkeit entfällt.“

++ Welche Probleme erkennen Sie beim Gesetzgebungsverfahren im Bundestag? „Die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie sieht die oben beschriebenen Schwächen in dieser Form gar nicht vor. Diese Fallstricke wurden durch einen mangelhaft ausgearbeiteten Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie eingebaut. Wie so oft zeigt sich, dass die Bundesregierung Vorgaben aus der EU eben nicht 1:1 umsetzt, sondern immer noch eine ordentliche Portion weiterer Regulierungen bei der konkreten Gesetzgebung draufschlägt. Dies führt zu schlechteren Gesetzen als in anderen Ländern und hemmt die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland unnötig. Bei der IDD führt es darüber hinaus zu einer Schwächung statt Stärkung des Verbraucherschutzes, was die komplette Zielsetzung der EU-Richtlinie auf den Kopf stellt. Leider macht jedoch nicht nur die Bundesregierung Fehler, sondern auch das Parlament als Gesetzgeber kommt seiner Aufgabe nicht nach, im Gesetzgebungsverfahren Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen. Zwar sind die Beratungen zur Regulierung der Versicherungsbranche noch nicht abschließend im Parlament beraten, bisher lässt sich aber kein Wille der Fraktionen erkennen, sich mit dem Thema ausreichend zu befassen – in erster Lesung wurde über das Gesetz bezeichnender Weise nicht debattiert. Die zu Protokoll gegebenen Statements lassen jedoch wenig Hoffnung aufkommen, dass die Regulierungsdichte reduziert wird, vielmehr vernimmt man den Ruf nach einem noch stärkeren Eingriff der Politik in die Versicherungsbranche.“

‚vt’-Fazit: ++ Wenn Verbraucherzentralen nicht objektiv informieren, sondern selektiv, um eigene unbewiesene Thesen zu bekräftigen und anders lautende Studienergebnisse ignorieren, dann ist das keine Aufklärung der Verbraucher, sondern Desinformation in eigenem Interesse (s. Seite 1 dieser Ausgabe). Die SPD wäre daher gut beraten, die von sogenannten Verbraucherschützern im IDD-Umsetzungsgesetz untergebrachten Regelungen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen  ++ Leitplanken für fairen und freien Wettbewerb und mündige Bürger statt staatlicher Nanny für Verbraucher: Die FDP zeigt, warum sie u. E. nach vier Jahren Abstinenz unbedingt wieder dem Bundestag angehören sollte.

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