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GDV-Präsidiums-Mitgliedsunternehmen bedient üble Party-Vermittler-Klischees

Die HUK24, Direktversicherungstochter der HUK-Coburg Versicherungsgruppe, hat ein Werbevideo, in dem weite Teile der Versicherungsbranche verunglimpft wurden, auf Intervention aus Branchenkreisen von der Plattform YouTube entfernt. Doch trotz GDV-Verhaltenskodex und Compliance-Versagen lehnt die HUK weitere Konsequenzen ab: Ein Videoclip, offenbar inspiriert von der lange zurückliegenden Budapest-Lust­reise, zeigt Versicherungsvermittler, die mit Geldscheinen um sich schmeißen, Damen mit langen nackten Beinen, Party mit Schampus und Whirlpool. Und natürlich Versicherer, die das bezahlen. Doch nicht so bei der HUK24: Dort gibt es keine Provisionen, keine Versicherungsagenturen, keine Versicherungsmakler, keine  Vergleichsportale und keine Bürokratie. Daher sei man bei der HUK24 „unfassbar günstig versichert.“ So jedenfalls Story und Botschaft des Werbefilms, der bei YouTube einsehbar war. Eine Entfernung des weite Teile der Versicherungsbranche verunglimpfenden Videos hatte am 03.11. der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung gefordert. In einem offenen Brief an die HUK-Vorstände und GDV-Geschäftsführer Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth formulierte Norman Wirth, geschäftsführender AfW-Vorstand: „Wir hoffen und erwarten, dass der Werbespot umgehend vom Netz genommen wird.“  Der AfW, 2015 vom ‚kapital-markt intern-Verlag mit dem Kooperationspreis des Deutschen Mittelstandes ausgezeichnet, sprach darin von „Unglauben und Abscheu“, mit dem man den Clip zur Kenntnis genommen habe. Noch während die Anfrage der ‚vt’-Redaktion an HUK-Coburg-Chef Dr. Wolfgang Weiler lief, wurde der Clip von der Plattform entfernt. Gegenüber ‚vt’ bedauerte sie, „dass der satirisch persiflierende Werbespot der HUK24 für Irritationen gesorgt hat“. Zur Entstehungsgeschichte erläutert der Versicherer: „Bevor derartige Werbemaßnahmen online gestellt werden, erfolgt stets eine rechtliche Bewertung, auch unter Einbeziehung externer Berater. Wettbewerbsverstöße konnten in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden. Anlehnende Werbemaßnahmen mit satirisch-persiflierendem Schwerpunkt fallen unter das Äußerungsrecht eines jeden Unternehmens und sind als solche rechtlich zulässige Werbeformen.“ Doch mit dieser Argumentation verkennt die HUK-Coburg u. E. die eigentliche Problematik:

Die HUK-Coburg will Compliance und Verhaltenskodex nicht betroffen sehen und verweist auf „die vor längerer Zeit schon umgesetzte Neufassung der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft“. Diese dokumentierten klar, dass „Verbandsregelungen aus kartellrechtlicher Sicht nicht zu einer Beschränkung des Wettbewerbs eingesetzt werden“ können. Daher müssen „rechtlich zulässige Werbeformen insoweit auch unter der Geltung der Regelungen des Verhaltenskodex Vertrieb zulässig sein und dürfen durch ihn nicht unzulässig beschränkt werden“. Allerdings hat die HUK-Coburg sich der freiwilligen Kodex-Selbstverpflichtung unterworfen und das Compliance-Management-System (CMS) von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers testieren lassen.

Nach diesen Bekenntnissen erwartet die HUK-Coburg von „allen Organen des Unternehmens“ ein „regelkonformes, wertebasiertes und integres Verhalten“. Genau diese Verpflichtung zu einem wertebasierten Verhalten sehen wir aber verletzt. Denn die HUK24 will mit dem Video für sich werben und verunglimpft dazu andere Versicherungsgesellschaften und tausende seriös arbeitende Versicherungsvermittler. Mit der Satire-Argumentation soll wohl davon abgelenkt werden, dass eigentlich Kodex und Compliance zur Anwendung kommen müssten. Für die HUK-Coburg ist „Compliance Chefsache“. Doch auf Vorstandsebene bleibt man untätig. Pikant: HUK-Coburg-Chef Dr. Wolfgang Weiler sitzt – noch jedenfalls – im GDV-Präsidium. Zusammen u. a. mit Allianz-Chef Dr. Manfred Knof, Debeka-Chef Uwe Laue, Ergo-Chef Dr. Markus Rieß, R+V-Sachchef Dr. Norbert Rollinger und Dr. Frank Walthes, Chef der Versicherungskammer Bayern. Laut HUK-Coburg sollte der Werbespot ohnehin nur bis zum 04.11. gezeigt werden. Die einzige und geringfügige Konsequenz ist demnach, dass das verunglimpfende Werbevideo einen Tag früher als geplant vom Netz genommen wurde.

‚vt‘-Fazit:  ++ Unter dem Satire-Deckmäntelchen glaubt die HUK-Coburg sich aus der Verantwortung stehlen zu können. Für uns ist das erbärmliche Niveau keine Satire und die üble Verunglimpfung von Wettbewerbern wettbewerbsrechtlich relevant  ++ Die HUK24 torpediert die GDV-Bemühungen um ein besseres Image der Branche. Mit dem folgenlosen Verstoß gegen Verhaltenskodex und Compliance leistet die HUK-Coburg obendrein dem GDV-Ansinnen einen Bärendienst. Auch testierte Lippenbekenntnisse bleiben Lippenbekenntnisse. Damit verkommen diese Instrumentarien zu einem zahnlosen Papiertiger.

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