vt – Aktuelle Themen

IDD-Initiativen ‚Wahlkreisabgeordnete’ zeigen weitere Erfolge

Zu den IDD-Initiativen „Sprechen Sie mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten“ (vgl. ‚vt’ 10/17) liegen uns weitere erfreuliche Reaktionen vor. Über das motivierende Erlebnis Ihrer Kollegin Cornelia Frankenberg, ILMFINANZ/Ilmenau haben wir Sie ebenso informiert (vgl. ‚vt’ 13/17) wie über die Reden und wichtigen Hinweise bei der 1. Lesung im Bundestag (vgl. ‚vt’ 14/17). Inzwischen landen immer mehr Rückmeldungen von Bundestagsabgeordneten auf dem ‚vt’-Redaktionstisch. Die Wahlkreisabgeordneten erhalten offenbar durch Musterformulierungen Unterstützung durch ihre Fraktion. Das ist gut so, zeigt es doch, dass die Klagen der Versicherungsmakler ernst genommen werden und fundierte Antworten auf Ihre Eingaben zum IDD-Umsetzungsgesetz-Entwurf erfolgen. Bei der Vielzahl an Themen und Gesetzesentwürfen – wir erinnern an 33 Tagesordnungspunkte und ein 252-seitiges Plenarprotokoll allein am 30.03. – sollten Sie nicht davon ausgehen, dass alle Bundestagsabgeordneten in jedem Sachgebiet ‚tief drin stecken’. Dafür gibt es die diversen Fach-Ausschüsse und aus gutem Grund lautet unser Ratschlag, dass Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten sensibilisieren und bitten, den zuständigen Berichterstatter seiner Fraktion über die von Ihnen aufgezeigten Probleme zu informieren und diesem die von Ihnen übermittelten Unterlagen weiterzureichen. Den uns vorliegenden Antworten von Bundestagsabgeordneten an Versicherungsmakler kann sinngemäß entnommen werden: Die Bundesregierung verweist darauf, dass einerseits mit dem Gesetzentwurf eine 1:1-Umsetzung der IDD beabsichtigt ist und andererseits, dass die IDD auf dem Prinzip der Mindestharmonisierung beruhe, Mitgliedstaaten also über die Anforderungen der IDD hinausgehen können, bspw. aus Gründen des Verbraucherschutzes. Entsprechend des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag enthalte der Gesetzentwurf insbe­sondere Regelungen, die die Honorarberatung im Versicherungsbereich stärken sollen. Die Kritik würde u. a. damit begründet, dass der Gesetzentwurf die Tätigkeit von Versicherungsmaklern bedrohe und gleichzeitig keinen Beitrag zu mehr Verbraucherschutz leiste. Verwiesen wird auf das parlamentarische Verfahren und die Zusage, die rechtzeitig geäußerten Bedenken in die weiteren parlamentarischen Beratungen einzubringen und die federführende Arbeitsgruppe  bzw. den Berichterstatter darüber in Kenntnis zu setzen. ‚vt‘-Fazit: Suchen Sie das Gespräch, informieren Sie Ihre(n) im Bundestag sitzenden Wahlkreisabgeordneten, treten Sie Problemen mit Sachargumenten entgegen. Die Argumentationshilfen von BFV und ‚vt’ stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. (Die Argumentationshilfe können Sie hier herunterladen.)

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