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Jahresausblicke der Deutschen Versicherungswirtschaft für 2017 - Hartmut Goebel, Vorstandsvorsitzender Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e. V

„Das Jahr 2016 war durch das LVRG mit Courtagereduzierungen geprägt, von denen Makler je nach Geschäftsmix unterschiedlich betroffen und gut beraten waren, das eigene Geschäft deutlich unabhängiger von Abschlussprovisionen zu machen. Die Einschläge kommen nun näher. Digitalisierung ist seit geraumer Zeit in aller Munde. Makler sind aufgerufen, eine eigene Digitalisierungsstrategie zu entwickeln. Viele Kollegen stehen hier noch am Anfang. Viel gravierender könnte für Makler die geplante Umsetzung der IDD werden. Der Entwurf eines Umsetzungsgesetzes zur IDD bis zum 23.02.2018 ist aus unserer Sicht katastrophal für den Berufsstand des Versicherungsmaklers und kann ihn als Sachwalter der Kunden nachhaltig beschädigen. Kritisch ist insbes. die Einführung des Honorar-Versicherungsberaters anstelle des bisherigen § 34e GewO-Versicherungsberaters. Verbraucherschutz und Vermeidung von Interessenkonflikten bleiben hier auf der Strecke. Ein tiefer Eingriff in das Wettbewerbsrecht ist gegeben, da Honorar-Versicherungsberater bei der Beratung und Vermittlung von Lebensversicherungen keiner 5jährigen Stornohaftzeit wie Versicherungsvermittler unterlägen. Maklern wird die Vermittlung von Nettotarifen praktisch verboten, da sie demnächst nur vom Versicherer vergütet werden dürfen. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich am Vorbild Österreichs mit gerechterweise gleicher Basis der verschiedenen Vertriebsansätze orientieren. Ein funktionierender Maklermarkt ist der beste Verbraucherschutz. Makler sollten das eigene Angebot ständig auf den Prüfstand stellen und technisch/inhaltlich anpassen. Wir stehen unseren Mitgliedern hier mit fachlichem Rat und praktischen Arbeitshilfen zur Seite. Ferner unterstützt der BMVF die berufsständische Position des VDVM, wie zur IDD.“

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