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Nach LG-Urteil geht der VKB-Bayerische Markenrechtsstreit weiter

Der von der Versicherungskammer Bayern (VKB) vom Zaun gebrochene Markenrechtsstreit gegen ‚die Bayerische‘ geht weiter. Das Landgericht München I hat, nach der mündlichen Verhandlung vom 16.05.2017 (vgl. ‚vt‘ 24/17) erwartungsgemäß, mit dem nicht rechtskräftigen Urteil vom 29.08.2017 (Az.: 33 O 14425/16) die Klage abgewiesen. Ebenso wurden die Widerklagen der Bayerischen abgewiesen. Der Rechtsstreit wird vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt und ist dort unter dem Aktenzeichen 29 U 3328/17 anhängig: Die VKB will den Bayerische Beamten Versicherungen (BBV) ihre 2012 eingeführte Marke ‚die Bayerische‘ verbieten lassen und moniert eine Verwechslungsgefahr (vgl. ‚vt‘ 34 und 48/16). Mit diesem Ansinnen hat die Versicherungskammer vor dem LG Schiffbruch erlitten. Nach dem Affront der VKB hatte die Bayerische, womöglich um vorsorglich eine Rechtsposition für eventuelle Vergleichsverhandlungen aufzubauen, Widerklagen eingereicht. Auch die wies das LG ab. Neben den beiden 100%-igen Siegen (bzw. Niederlagen) springt die Kostenverteilung ins Auge. Während die Bayerische 94 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, wurden der VKB nur 6 % auferlegt. Das liegt an den deutlich unterschiedlichen Streitwerten der Klage einerseits und der Widerklagen andererseits. Die VKB hatte den Streitwert der Klage mit 100.000 € angegeben. Wenn man bedenkt, dass eine Markeneinführung bzw. Änderung einer Marke Millionenbeträge verschlingt, ist der Streitwert völlig unrealistisch. Obwohl die Bayerische laut Urteil diesen Streitwert als „untersetzt“ monierte und als „angemessen“ einen „Streitwert zwischen 2 und 3 Mio. €“ angab, hat sich das Gericht „bei der Festsetzung der Streitwerte von den Angaben der Parteien zu ihren jeweiligen Anträgen leiten lassen“, so das LG.

Ein weiterer Punkt lässt uns stutzig werden. In ihrer Presseinfo zum Urteil informiert die VKB, das LG habe „den beiden Unternehmen vorgeschlagen, sich auf einen Vergleich zu einigen und das Verfahren zu beenden. Die BBV hatte diesen Vorschlag abgelehnt.“ Dies ist insoweit erstaunlich, als dass die Bayerische nach früherer Aussage gegenüber ‚vt‘ eine „außergerichtliche Streitbeilegung seit Beginn des Rechtsstreites anstrebt“. Dazu habe man „schon eine Reihe konstruktiver Vorschläge gemacht“ (vgl. ‚vt‘ 24/17). Wir haken daher beim VKB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Frank Walthes zum konkreten Vergleichsvorschlag nach. Die Versicherungskammer erläutert:

„Das Gericht hat angeregt, dass die Bayerische Beamtenversicherung nicht nur die von ihr selbst vorgeschlagene Änderung ihrer Firmen auf die Bezeichnung ‚Meine Bayerische‘ vornimmt, sondern darüber hinaus auch ihren Markenauftritt insgesamt auf die Bezeichnung ‚Meine Bayerische‘ umstellt.“ Die operativen Gesellschaften umzubenennen ist das eine. Die 2012 eingeführte und inzwischen bekannte Dachmarke ‚die Bayerische‘ einzustampfen um mit Millionenaufwand eine geänderte Marke auf den Markt zu bringen, erscheint uns unsinnig. Zum einen wegen der Kosten, zum anderen weil es für die Kunden und Geschäftspartner doch reichlich verwirrend ist. Wie sieht die Bayerische den Vergleichsvorschlag? „Die VKB ist bedauerlicher­weise im Vorfeld des Gerichtsverfahrens auf unsere konstruktiven Vergleichsvorschläge nicht eingegangen und hat ihrerseits keinerlei eigene Vorschläge eingebracht“, antwortet Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische, auf unsere Anfrage und ergänzt: „Auch der Umbenennung der einzelnen Rechtsträger in ‚Meine Bayerische‘ – unterhalb der Dachmarke die Bayerische – hat sich die VKB verweigert. Die Dachmarke ‚die Bayerische‘ selbst stand und steht dabei für uns nie zur Disposition – was das Gericht mit seinem Urteil auch bestätigt hat.“ Die VKB hat Berufung eingelegt gegen die Klageabweisung, die Bayerische ihrerseits gegen die Abweisung der Widerklagen.

‚vt‘-Fazit: Die von der VKB behauptete Verwechselungsgefahr können wir nicht nachvollziehen, daher ist das LG-Urteil mit der Klageabweisung keine Überraschung für uns. Nachdem die VKB das Feuer eröffnet hat, sind die Widerklagen nach unserer Wahrnehmung nur Nebenkriegsschauplätze, weshalb wir uns mit den Inhalten der Widerklagen auch nicht beschäftigen. Kernthema ist, ob die Bayerische ihre Dachmarke behalten darf. Das bestätigt jedenfalls das LG München. Wie das OLG dies sieht, bleibt abzuwarten. Nachdem unter der Verantwortung von Dr. Frank Walthes ein u. E. völlig überflüssiger ‚Maschendraht-Zaun-Streit‘, hier allerdings in einem gravierenden Kontext, unter Kooperationspartnern angezettelt wurde, sollte Walthes (Originalton: „Wir rechnen uns gute Chancen aus, in einem Berufungsverfahren Recht zu bekommen.“) auch das Rückgrat zum Rücktritt haben, wenn die VKB mit ihrer Klage am Ende des Instanzenweges nicht siegt, aber zum beidseitigen Schaden viel Kooperations-Porzellan zerdeppert wurde. (Das Urteil können Sie hier herunterladen.)

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