Wahlprüfsteine RKS

Rente, Krankenversicherung und Sozialversicherungssystem

Sollen neben dem Arbeitgeber auch die Arbeitnehmer individuell beraten werden, und wenn ja, wer soll diese Beratung durchführen und wie soll diese vergütet werden?

Wir setzen uns für eine faire und transparente zusätzliche Altersvorsorge ein. Dazu gehört die Förderung einer unabhängigen Beratung genauso wie die Reduzierung von Beratungskosten. Wir wollen die Honorarberatung stärken und Interessenkollisionen zwischen Beraterinnen und Beratern und Kundinnen und Kunden unterbinden. Um den VerbraucherInnen einen gezielten Überblick über ihre eigene Absicherung im Alter und das Leistungsspektrum der verschiedenen Säulen zu ermöglichen, sollten die verschiedenen Mitteilungen über erworbene Altersvorsorgeansprüche bei einer Stelle (z. B. der Deutschen Rentenversicherung) zusammengeführt und in einer säulenübergreifenden, einheitlichen Vorsorgeinformation den Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Bedarf auch in einfacher Sprache, zur Verfügung gestellt werden.

Es gibt bereits schon heute zahlreiche individuelle Beratungsangebote für Arbeitnehmer für Fragen der betrieblichen Altersvorsorge, z. B. Rentenberater, Verbraucherzentralen, Gewerkschaften und neuerdings aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auch die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Wir Freie Demokraten wollen die betriebliche Altersvorsorge stärken. Die Reform der derzeitigen Bundesregierung ist zu kurz gesprungen. Sie beschränkt sich auf Unternehmen, die in einen Tarifvertrag einbezogen sind. Damit wird es vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerade in kleinen und neu gegründeten Unternehmen weiter erschwert, eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Die Vorteile der Reform, etwa die liberalisierten Anlagevorschriften und die Zuschüsse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen, sollen auf alle Beschäftigten aller Unternehmen ausgeweitet werden. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein, weil dies eine unfaire Doppelbelastung darstellt. Die Bundesregierung hebt die Doppelverbeitragung nur für die Riester-geförderte Altersvorsorge auf. Wir wollen eine solche Lösung für alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Dem Arbeitnehmer soll es zudem ermöglicht werden, dass bei einem Wechsel des Arbeitgebers der neue Arbeitgeber in den bestehenden Vorsorgevertrag gegebenenfalls in neuer Höhe einzuzahlen hat. Angesichts des inzwischen häufigeren Wechsels von Beschäftigungsverhältnissen, sollten Wartezeiten auf zwei Jahre beschränkt werden. Hinsichtlich der individuellen Beratung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen wir aktuell keinen gesetzlichen Reglungsbedarf.

DIE LINKE steht dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz und insbesondere der reinen Beitragszusage ohne Garantien als auch der Möglichkeit zur automatischen Entgeltumwandlung sehr kritisch gegenüber. Gerade aufgrund der für die Versicherten zukünftig höheren Risiken gehen wir von einer erhöhten Verantwortung der Tarifpartner auch bei der Beratung aus und unterstützen grundsätzlich die im Gesetz vorgesehene Ausweitung der Beratungsleistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung.

Die Sozialpartnerrente ist ein neuer Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung. Die Beratungsnotwendigkeiten sind ähnlich gelagert wie in den anderen Durchführungswegen. Wir gehen aber davon aus, dass durch die Ausgestaltung als reine Beitragszusage die maßgeblich beteiligten Sozialpartner einen höheren Erklärungsbedarf haben, der sich gerade von Seiten der beteiligten Gewerkschaften in einer gesteigerten Beratungstätigkeit zeigen wird.

Soll das duale System der Krankenversicherung von PKV und GKV durch eine Bürgerversicherung ersetzt werden?

Wir wollen das heutige System schrittweise zur Bürgerversicherung weiterentwickeln, um alle Versicherten in die solidarische Finanzierung einzubeziehen und den Wettbewerb aller Krankenkassen - auch der privaten - um gute Versorgung möglich zu machen. Das heutige System beschränkt die Wahlfreiheit der Versicherten, gefährdet eine stabile und verlässliche Finanzierung unseres solidarischen Gesundheitswesens und führt zu Fehlanreizen in der Versorgung.

Wir halten an der bewährten Grundstruktur unseres Krankenversicherungssystems fest. Die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung lehnen wir ab. Der Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen ist ein Motor für Verbesserungen und Innovationen und trägt damit ganz wesentlich zu einer bedarfsgerechten und guten Patientenversorgung auf hohem Niveau bei

Wir Freie Demokraten stehen für Eigenverantwortung und Solidarität im Gesundheitssystem. Einer als "Bürgerversicherung" getarnten staatlichen Zwangskasse erteilen wir eine klare Absage. Staatlich organisierte und rationierte Zuteilungsmedizin führt langfristig zu einer drastischen Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung und verschärft die demografischen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll frei und unabhängig vom Einkommen wählen können, ob sie oder er sich für den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem Anbieter der privaten Krankenversicherung entscheidet. Wir wollen die Möglichkeiten vereinfachen, zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Hierbei wollen wir die Angebote beider Systeme erhalten und so sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, das für sie und ihre Lebensform am besten geeignete Modell zu wählen. Wir wollen außerdem die Möglichkeiten vereinfachen, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wechseln. Beide Krankenversicherungen müssen zukunftsfest weiterentwickelt werden. Ebenso muss es Rückwege aus der PKV in die GKV geben. In beiden Systemen gibt es Reformbedarf. Im Fall der Öffnung des Marktes muss die PKV verpflichtet werden, jeden Antragsteller im Basistarif zu versichern. Zugleich muss die Möglichkeit für jeden Versicherten verbessert werden, Altersrückstellungen bei einem Versichererwechsel innerhalb der PKV mitzunehmen. Die gesetzlichen Kassen sollen mehr Selbstständigkeit bei Tarifoptionen und Leistungsangeboten bekommen, um den immer individuelleren Bedürfnissen ihrer Versicherten entgegenzukommen. Es darf keine Diskriminierung oder Wettbewerbsverzerrung geben. Daher muss auch folgerichtig die Finanzierung von sogenannten versicherungsfremden Leistungen aus Bundeszuschüssen, zum Beispiel bei Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft oder bei der Familienversicherung von Kindern und Ehegatten, für alle Versicherten gelten oder für keinen. Die Versicherungen sollen miteinander in fairem und transparentem Wettbewerb stehen. Um das zu gewährleisten, ist die Effizienz und der Verteilungsmechanismus des Gesundheitsfonds rasch und gründlich zu überprüfen, um entstandene Marktverzerrungen und Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Vor allem ist der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (MorbiRSA), auf dessen Basis die Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die einzelnen Krankenkassen vorgenommen wird, auf eine manipulationssichere Basis zu stellen.

Ja. Wir wollen, dass alle in Deutschland lebenden Menschen Mitglied der Solidarischen Gesundheitsversicherung werden, auch die derzeit Privatversicherten. Alle – auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbständige – zahlen entsprechend ihres gesamten Einkommens ein.

Die private Krankenversicherung wollen wir auf Zusatzleistungen beschränken und den Beschäftigten der Versicherungsunternehmen einen sozial verträglichen Übergang in die gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen.

Ja. Die SPD ist der festen Überzeugung, dass unser Gesundheitssystem nur mit mehr Solidarität zukunftsfähig gemacht werden kann. Die Herausforderungen für unser Gesundheitswesen werden wir nur meistern, wenn die Lasten gerechter verteilt werden. D.h. alle Bürgerinnen und Bürger zahlen in ein Versicherungssystem ein, in dem die Beiträge nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip erhoben werden. Die paritätische Bürgerversicherung muss aus unserer Sicht wieder zwingend zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden. Unser Konzept der Bürgerversicherung sieht vor, dass alle erstmals Versicherten automatisch Mitglied der Bürgerversicherung werden. Alle Bestandsversicherten der privaten Krankenversicherung erhalten ein Wechselrecht.

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des kapital-markt intern-Verlages, geordnet nach dem Themenbereichen Finanzdienstleistungen, Banken und Versicherungen und unseren Fragen.

Wir haben alle Parteien angefragt, die eine realistische Chance haben, in den Bundestag einzuziehen (die AFD wurde von uns angefragt, hat aber nicht geantwortet).

Die Antworten der Parteien auf die 'k-mi'-Wahlprüfsteine erhalten Sie ebenfalls zum Download beim Klick auf das jeweilige Partei-Logo!