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BaFin-Aufsicht – Jetzt hilft nur noch Ihr Protest!

Als hätten Sie es durch die Corona-Verbote nicht schon schwer genug. Die Bundesregierung treibt im Windschatten der alle Aufmerksamkeit bindenden Pandemie das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin unerbittlich voran. Jetzt soll es als "besonders eilbedürftig" vom Bundesrat (Bundesratsdrucksache 163/20) abgenickt und noch im Juni vom Bundestag verabschiedet werden  ++ Die breite Ablehnung der Sachver-ständigen, wie der von 'k-mi' koordinierten Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner/BMI, in der Verbändeanhörung  ++ die entlarvenden Fragen der Opposition, wie der des FDP-Abgeordneten MdB Frank Schäffler  ++ die harsche Kritik des Nationalen Normenkontrollrates  ++ selbst ein Kompromissvorschlag des CDU-Abgeordneten Dr. Carsten Brodesser, all das wurde bislang von der Bundesregierung insbesondere dem BMF übergangen. Dabei sind die Fehler und falschen Annahmen vielfältig und nachweisbar. So hat die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen (vgl. 'k-mi' 13/20) zu den Kosten der geplanten BaFin-Aufsicht für unabhängige Finanzdienstleister konkrete Zahlen mitgeteilt, die der AfW analysiert hat. "Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 €. Die Katze ist endgültig aus dem Sack! Keine Rede mehr von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel!", erläutert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, dazu.

'k-mi'-Fazit: Die Argumente liegen auf dem Tisch. Damit es nicht heißt 'Corona überlebt, der Existenzgrundlage durch die BaFin-Aufsicht aber beraubt', müssen jetzt auch Sie aktiv werden.

Dafür haben wir in der heutigen Beilage einen Protestbrief als Kopiervorlage vorbereitet, den Sie gerne auch um Ihre eigenen Argumente verändert an die Bundestags- sowie Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises schicken können. Hierfür stellen wir Ihnen auch eine editierbare Word-Vorlage zur Verfügung.

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