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Dortmunder ‚ZUHAUSE‘: Neuer Beratungsansatz zu Verlust von Alltagsfähigkeiten

Im Dezember 2017 waren laut der Destatis-Pflegestatistik (Statistisches Bundesamt 2018) 3,4 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). 81 % der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter, 85 Jahre und älter waren 35 %. Obwohl die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, hält sich die Verbreitung der privaten Pflegeversicherung – nur 4 % der Erwachsenen haben eine – in Grenzen.

Sich mit der eigenen Pflegebedürftigkeit nicht beschäftigen zu wollen und das negativ besetzte Vokabular dürfte ein Teil der Gründe für die geringe Verbreitung sein. Einen neuen und interessanten Weg beschreitet die Dortmunder Lebensversicherung AG mit ihrer im Juni 2019 auf den Markt gebrachten Versicherung ‚ZUHAUSE‘ (vgl. ‚vt‘ 23/19). Das Produkt und den Beratungsansatz der Dortmunder haben wir für Sie unter die Lupe genommen: Bei ‚ZUHAUSE‘ handelt es sich um eine bzgl. Laufzeit und Beitragszahlungsdauer lebenslange Pflegeversicherung, bei der im Leistungsfall eine monatliche Rente gezahlt wird und Beitragsfreiheit greift.

Beim Produkt und für die Beratung und Vermittlung stehen aber nicht die zumeist negativ empfundenen Begrifflichkeiten wie Pflegebedürftigkeit oder Seniorenheim im Vordergrund. Hier baut ‚ZUHAUSE‘ auf den mit dem Produktnamen treffenden Wunsch der meisten Menschen auf, möglichst in seiner gewohnten Umgebung – zuhause – leben und alt werden zu können. Auch dann, wenn man durch den Verlust von Alltagsfähigkeiten auf fremde Hilfe angewiesen ist.

„Zuhause zu bleiben, wenn es einem nicht gut geht, das ist es, was die Menschen wollen“, sagt Dietmar Bläsing, Sprecher des Vorstands der 100%igen Volkswohl Bund-Tochter. Mit ‚ZUHAUSE‘ kann dies finanziell ermöglicht werden. So zieht die Dortmunder fünf versicherte Alltagsfähigkeiten heran:

++ ‚Anziehen und Ausziehen‘  ++ ‚Essen und Trinken‘  ++ ‚Sicher zuhause bewegen‘  ++ ‚Toilette benutzen‘ sowie  ++ ‚Waschen und Zähneputzen‘. Dabei ist die Gesamtrente gleichmäßig auf diese Alltagsfähigkeiten aufgeteilt, der Kunde erhält für jede verlorene Alltagsfähigkeit 20 % der Gesamtrente.

Wie der Leistungsfall beschrieben wird und definiert ist, beleuchten wir beispielhaft anhand ‚Anziehen und Ausziehen‘:

„Sie können sich aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr eine bereitliegende Hose mit Gummizug oder ein bereitliegendes T-Shirt an- beziehungsweise ausziehen. Oder, Sie benötigen aufgrund einer Demenz täglich Unterstützung beim An- beziehungsweise Ausziehen oder bei der Auswahl wettergerechter Kleidung.“ Das ist eine für Kunden verständliche Sprache. Gleichwohl muss der Verlust einer Alltagsfähigkeit bedingungsgemäß nachgewiesen werden, damit Leistungen gezahlt werden.

Dazu müssen „nachvollziehbare Bescheinigungen eines Facharztes der entsprechenden Fachrichtung“ vorgelegt werden mit einer Bestätigung, „dass eine oder mehrere Alltagsfähigkeiten verloren sind“. Der Nachweis kann auch „durch ein Gutachten des medizinischen Dienstes der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen oder eines unabhängigen sachverständigen Gutachters“ erfolgen.

Wenn es um die volle Rentenzahlung geht, akzeptiert die Dortmunder ein vereinfachtes Nachweisverfahren, bei dem nicht der Verlust aller fünf Alltagsfähigkeiten bescheinigt werden muss. Dies ist dann möglich, wenn die versicherte Person pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung ist und die zuständige Pflegekasse den Schweregrad der Pflegebedürftigkeit eingestuft hat.

Bezogen auf die zur Zeit gültigen Regelungen im SGB XI bedeutet das, dass ab Pflegegrad 4 die volle Rente fließt. Bei der vertraglich vereinbarten Rente handelt es sich um eine Garantierente, die sich durch Beteiligung an Überschüssen erhöhen kann. Im Leistungsfall wird die dann erreichte Gesamtrente herangezogen. ‚ZUHAUSE‘ sieht eine jährliche automatische Leistungserhöhung vor, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist, aber mindestens 2,5 % beträgt.

Die Dynamik kann im Antrag abgewählt werden. Das ist u. E. nicht empfehlenswert, da der Einschluss der Dynamik prämienneutral ist, der Kunde jährlich entscheiden kann, ob er die automatische Erhöhung mit höherer Beitragszahlung annimmt oder ablehnt, und das Recht auf weitere Erhöhungen nur entfällt, wenn diese dreimal hintereinander abgelehnt wurde.

Des Weiteren hat der Kunde bedingungsgemäß Anspruch auf eine Erhöhung der vereinbarten Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung um maximal 500 € je Ereignis bei persönlichen Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Karrieresprung. Anspruchsauslösend können auch negative Ereignisse wie Tod des Ehegatten oder wenn dieser Leistungen aus einer Pflegepflichtversicherung bezieht.

Der Erhöhungsanspruch besteht nicht mehr, wenn bspw. bereits der Leistungsfall eingetreten ist. Neben der Rentenzahlung gibt es weitere Extras, die entweder inklusive oder als Baustein hinzubuchbar sind:

++ Eine Beitragsbefreiung greift, wenn eine Rentenzahlung erfolgt. Zudem kann eine auf 24 Monate begrenzte Befreiung von der Beitragszahlung genutzt werden, wenn der Kunde einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Dazu sind bedingungsgemäß verschiedene Voraussetzungen für die Beitragsbefreiung zu beachten.

Dieser Mehrwert ist kostenfrei mitversichert, ebenso wie die ++ Unterstützung durch den Kooperationspartner Malteser Hilfsdienst, insbesondere telefonische Beratung, Bedarfsanalyse und Assistance-Leistungen, bspw. der Vermittlung und Organisation von Hilfeleistungen für die versicherte Person. Diese Unterstützung ist kostenfrei, die Kosten für die Dienstleistung wie bspw. ambulante Grundpflege oder Menüservice zahlt der VN. 

++ Gegen Mehrbeitrag kann der Baustein ‚6 dazu‘ eingeschlossen werden. Verliert die versicherte Person voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen die Fähigkeit, eine Treppe mit 12 Stufen in üblicher Höhe mit oder ohne Festhalten selbstständig hinauf- und hinabzusteigen, fließt eine Einmalleistung in Höhe der 6-fachen monatlichen Gesamtrente. 

++ Mit dem Baustein ‚12 sicher‘ wird eine Mindestleistung in Höhe der 12-fachen monatlichen Gesamtrente für den Tod der versicherten Person vereinbart. Allerdings werden Renten, die vor dem Tod gezahlt wurden, abgezogen.

Wer die (monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen) Beiträge in den ersten Jahren – bei durchgehend gleich hohem Schutz – erheblich senken will, kann den Beitragsplan nutzen. Ab dem 55. Lebensjahr steigt der Beitrag fünf Jahre lang schrittweise an, die letzte Beitragshöhe gilt dann für die restliche Laufzeit. Was das hinsichtlich finaler Prämienhöhe bedeutet, kann der Vermittler dem Kunden mit dem Maklerrechner vor Augen führen oder der Interessent Online selbst nachvollziehen.

Dabei gilt, dass Kunden sich auf der Dortmunder Website zwar informieren und alles rechnen können, der Abschluss aber nach erfolgter Beratung nur durch einen Vermittler möglich ist. Der Abschluss kann auch online mit elektronischer Unterschrift erfolgen. Der Maklerrechner liefert nach wenigen Eingaben einen guten Überblick mit an- und auch wieder abwählbaren Bausteinen, für die gleich der ggf. fällige Mehrbeitrag ausgewiesen wird.

Zudem erfolgt direkt ein Hinweis, ob bzw. dass die „gewählte Vertragskonstellation eine ärztliche Untersuchung“ erfordert, die dann ergänzend zur Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag erfolgt. Das ist laut Annahmerichtlinien aber erst ab einer Gesamtrente von 2.501 € der Fall. Gewählt werden kann u. a. zwischen ‚vereinbarte Monatsrente‘ und ‚Gesamtrente inkl. Überschüsse‘.

Da die Aussagekraft der möglichen Gesamtrente aufgrund fehlender Verbindlichkeit begrenzt ist, halten wir die Vorgabe der vereinbarten Monatsrente für die bessere Orientierung für den Kunden und haftungssicherer für Versicherungsmakler. Neben dem Normaltarif steht ‚ZUHAUSE‘ auch als Honorartarif zur Verfügung.

„Wir haben gesehen, dass klassische Pflegeversicherungen bisher selten den Bedarf der Menschen treffen. Mit ‚ZUHAUSE‘ gehen wir auf die echten Wünsche der Kunden ein. Damit stoßen wir eine ganz neue Tür für unsere Vertriebspartner in der Beratung auf“, weist Bläsing auf den innovativen Beratungsansatz hin. Übrigens: ‚ZUHAUSE‘ wird vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung empfohlen.

‚vt‘-Fazit: Ob nach Krankheit, Unfall oder altersbedingt: Wer auf fremde Hilfe angewiesen ist, sichert sich mit ‚ZUHAUSE‘ eine finanzielle Unterstützung. Produkt und Beratungsansatz sind innovativ, zumal nicht auf das unliebsame Thema Pflege abgestellt wird, sondern wie man sich den vielfach vorhandenen Wunsch erfüllen kann, im Fall der Fälle in der gewohnten Umgebung verbleiben zu können. Als Zielmarkt sehen wir alle Kunden, die bereits angemessen Altersvorsorge betreiben, sich gegen BU abgesichert sowie eine ggf. notwendige Risikolebensversicherung haben.

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