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GDV: Täuschung der Versicherten? Verband windet sich wie ein Aal

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. hat zusammen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV), dem Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e. V. (VGA) sowie dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) die Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft aufgestellt  ++ zur Förderung und Sicherstellung eines lauteren Geschäftsgebarens  ++ zum Schutz des Verbrauchers vor unlauterem Wettbewerbsverhalten und  ++ zur Gewährleistung der Qualität der Vermittlung und Beratung. Es liegt somit nahe, dass der GDV seine eigenen Werte im Zweifel bis aufs Messer verteidigt – auch gegenüber seinen Mitgliedern. 'k-mi' liegen die Namen von Seminarteilnehmern von ehemaligen AXA-Agenturen vor, die zur Basler Versicherungen übergelaufen sind und die bei Fonds Finanz Maklerservice deren Plattform sowie die Möglichkeit vorgestellt bekamen, um ohne Aufsehen zu erregen, große AXA-Bestände zu übertragen bzw. umzudecken.

Dahinter verbirgt sich das Modell der Basler Versicherungen, dass AO-Agenturen für eine befristete Zeit zusätzlich per Nebentätigkeit eine Makler-GmbH gründen, um geräuschlos umzudecken (vgl. 'k-mi' 21/18). Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um einen eklatanten Verstoß gegen Nr. 11 der Wettbewerbsrichtlinien (Verbot des Abschlusses von Vertreterverträgen mit Versicherungsmaklern). Dort heißt es: "Die Verbindung der Tätigkeiten von Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter bringt die Gefahr von Interessenkollisionen und einer Täuschung der Versicherungsnehmer mit sich. Die Tätigkeiten sind deshalb ihrer Aufgabenstellung nach miteinander unvereinbar. Dieser Unvereinbarkeit widerspricht es, Vertreterverträge mit Versicherungsmaklern oder mit juristischen Personen oder Personenvereinigungen abzuschließen, auf die Versicherungsmakler – unmittelbar oder mittelbar – einen maßgeblichen Einfluss haben."

'k-mi' hat alle 17 GDV-Präsidiumsmitglieder (u. a.  ++ Dr. Wolfgang Weiler, Präsiden Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft  ++ Dr. Andreas Eurich, CEO Barmenia  ++ Dr. Markus Faulhaber, CEO Allianz ++ Thomas Flemming, CEO Mecklenburgische Versicherungsgruppe  ++ Dr. Christian Hinsch, CEO HDI ++ Jürgen A. Junker, CEO Wüstenrot & Württembergische  ++ Hermann Kasten, CEO VGH Versicherungen  ++ Uwe Laue, CEO Debeka  ++ Giovanni Liverani, CEO Generali Deutschland  ++ Gerhard Müller, CEO Sparkassen-Versicherung Sachsen LV  ++ Dr. Immo Querner, Vorstand HDI  ++ Dr. Markus Rieß, CEO ERGO  ++ Dr. Norbert Rollinger, CEO R+V  ++ Dr. Alexander Vollert, CEO AXA, Dr. Frank Walthes, CEO Versicherungskammer Bayern sowie  ++ Dr. Joachim Wenning, CEO Münchener Rück-versicherungs-Gesellschaft) zur Vereinbarkeit des Umdeckungskonzeptes der Basler Versicherungen mit den Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft befragt: Halten Sie es für vereinbar, wenn der Inhaber einer AO-Agentur der Basler Versicherungen (bzw. eine von ihm bestimmte dritte Person) eine juristische Person gründet und sich sodann zusätzlich (bzw. mittelbar) als Makler registrieren lässt, um fallweise Geschäft als AO-Agentur bzw. Makler zu generieren? Der GDV teilt uns hierzu mit: "Die Wettbewerbsrichtlinien untersagen es Versicherern, einen Makler als Vertreter unter Vertrag zu nehmen. Sie schildern eine andere Situation." Wie bitte??? Ein Makler darf kein Vertreter sein, ein Vertreter darf aber sehr wohl Makler spielen! Und dann soll keine Interessenkollision vorliegen und es besteht keine Gefahr einer Täuschung der Versicherungsnehmer mehr? In welcher weltfremden Kugel residieren eigentlich die Herren GDV-Präsidiumsmitglieder? Will die eine Krähe der anderen kein Auge aushacken, lieber begeht man Verrat an den eigenen Grundsätzen?

Des weiteren lässt uns der Verband wissen: "Für Maklerverträge besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Kunde und Makler regeln vertraglich, welche Aufgaben der Makler für den Kunden übernimmt. Auch dem Makler steht es – im Einvernehmen mit dem Kunden – frei, seine Tätigkeit auf bestimmte Bereiche zu beschränken. Die Wettbewerbsrichtlinien halten eine Ausspannung mit unerlaubten Mitteln für unzulässig. Für die Lebens- und Krankenversicherung gibt es klare Vorgaben dafür, wann eine Ausspannung als unzulässig gilt. Im übrigen ist für das Handeln von Makler und Pool maßgeblich, was jeweils vertraglich mit dem Kunden vereinbart ist." Lieber GDV: Ein Versicherungsmakler ist nicht weisungsgebunden und arbeitet ausschließlich im Auftrag des Kunden! Bei der hier vor-liegenden Konstellation hängt der Makler an der Leine der Basler Versicherungen, die ihm diktiert, welche Verträge über welchen Vermittlerkanal zu laufen haben. Und das soll alles sauber sein? Zum Stichwort 'Vertrauen in die Versicherungswirtschaft' zurückzugewinnen angesichts dieser Vorgehensweisen, meint der GDV lapidar: "Der GDV beantwortet keine Suggestivfragen." Und ob der Verband negative Auswirkungen aufgrund der geschilderten Umdeckeraktionen im Rahmen der Evaluierung des LVRG bzw. weiterer gesetzgeberischer Maßnahmen bezogen auf die Versicherungswirtschaft erwartet, heißt es von dort: "Das LVRG adressiert das Thema nicht. Im Evaluierungsbericht des BMF spielt es daher keine Rolle."

'k-mi'-Fazit: 17 von 'k-mi' angeschriebene GDV-Präsidiumsmitglieder lassen es zu, dass der GDV eine Bankrotterklärung in Sachen Lauterkeit, Verbraucherschutz und Qualität der Vermittlung und Beratung abgibt! Wer diese Antwort nicht inhaltlich unterstützt, sollte besser sofort seinen Präsidententitel in der nächstgelegenen Tonne entsorgen, um noch im Markt glaubwürdig zu sein. Alle anderen Präsidiumsmitglieder er-weisen sich als schamlose Lobbyisten der Versicherungswirtschaft, denen es ausschließlich um den Erhalt des Eigenwohls geht. Ob dieses Denken nachhaltig und seitens der BaFin und des Gesetzgebers unbemerkt bleibt, halten wir jedoch für sehr blauäugig! Jedenfalls wissen alle Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler spätestens jetzt um die Scheinheiligkeit der großen, im GDV-Präsidium vertretenen Versicherungsgesellschaften, die ihre gegensätzlichen Interessen knallhart gegenüber Maklern und Verbrauchern zu schützen versuchen.

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'k-mi'-21-18: 'Basler Versicherungen: 'k-mi' enthüllt geheimes Umdeckermodell'

 

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