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Generali Pensionskasse schickt Kunden in externen Run Off

Es ist weniger eine Überraschung als eine erwartbare Fortsetzung der unrühmlichen Entwicklung bei der Generali Deutschland Pensionskasse AG (GDPK) im Umgang mit Kunden und versicherten Personen (VP): Zum Jahresende 2016 hatte die GDPK das Neugeschäft eingestellt. Jetzt hat die Generali Deutschland AG die Tochter GDPK mit rund 2,8 Mrd. € Kapitalanlagen und rund 150.000 Verträgen an die externe Run Off-Plattform Frankfurter Leben-Gruppe verkauft.

Vorbehaltlich der Zustimmung der BaFin sowie der zuständigen deutschen Kartellbehörden soll der Deal bis zum Jahresende 2023 über die Bühne gehen. In einer Pressemitteilung bejubelt Generali dies als „weitere Stärkung der Kapitalausstattung und Verringerung der Volatilität im Leben-Geschäft“. Die Transaktion stehe im Einklang mit der Strategie der Generali Group „Lifetime Partner 24: Driving Growth“. Mit der Übertragung erwarte die Generali Deutschland u. a. eine Erhöhung ihrer Solvabilitätsquote um rund 10 Prozentpunkte unter unveränderten Rahmenbedingungen. Stefan Lehmann, Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG, betont:

„Mit dieser Transaktion setzen wir den eingeschlagenen Weg fort, unser Lebensversicherungsportfolio konsequent auf Produkte mit weniger Kapitalbindung auszurichten und es gegen volatile Marktbedingungen abzusichern. Dabei konzentrieren wir uns auf neue Produktgenerationen, die noch näher an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden sind.“ Von Versicherungsmaklern ist in der Pressemitteilung der Generali nicht die Rede. Auch die VP finden keine Erwähnung. Und die Bestands-Kunden, die Arbeitgeber sowie die Vertriebe werden nur mit wenigen Worten erwähnt: Lehmann sagt, die Frankfurter Leben würde die Verträge „bestmöglich im Sinne aller Kunden und unserer Vertriebe weiterführen“.

Aber die GDKP legt seit mehr als zwei Jahren das höchst fragwürdige und kundenunfreundliche Ver­halten an den Tag, nicht mehr alle beitragsfrei gestellten Rentenversicherungsverträge zur betrieblichen Altersversorgung wieder in Kraft zu setzen. Wenn Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge bspw. aufgrund eines Arbeitgeberwechsels oder längerer Krankheit beitragsfrei gestellt werden, dann ist es in der Branche üblich, dass diese, sobald der Kunde wieder ‚normal‘ in Lohn und Brot ist, wieder in Kraft gesetzt werden, sollte dies die versicherte Person wünschen.

Doch was von anderen bAV-Anbietern problemlos praktiziert wird, ist bei der GDPK seit über zwei Jahren nicht mehr möglich (vgl. ‚vt‘ 21/21 und 08/22). Offensichtlich eine Strategie, um die Braut hübsch zu machen. Doch die Generali Pensionskasse erweist damit den auf unabhängige Vermittler ausgerichteten Konzern-Schwestern Dialog Lebensversicherungs-AG und Dialog Versicherung AG sowie dem Image der gesamten Versicherungsbranche einen Bärendienst.

Beitragsfrei gestellte Verträge, die bisher auch ohne gesetzliche oder vertragliche Regelung problemlos wieder in Kraft gesetzt werden konnten, plötzlich nicht mehr in Kraft zu setzen, ohne Vermittler und VP vorab darüber zu informieren, ist ein Affront der Generali gegen Kunden, VP und Versicherungsmakler. „Die Generali bestärkt mich mit dieser Entscheidung wieder einmal darin, dass für mich, als Versicherungsmakler, eine langfristige, von Vertrauen und fairem Miteinander geprägte Partnerschaft, auch mit den Töchtern des Konzerns, schwer vorstellbar ist“, kritisierte Versicherungsmakler AF Finanzoptimierung Andreas Fischer e.K./Offenburg (vgl. ‚vt‘ 22/22).

‚vt‘-Fazit: ++ Generali-Boss Lehmann macht klar, welche Bedeutung Kunden und Vermittler haben. Der Konzernerfolg steht nicht nur an erster, sondern auch an zweiter und dritter Stelle. Förderlich für die Zusammenarbeit von Versicherungsmaklern mit den Konzerntöchtern Dialog Leben und Sach ist das Verhalten der Generali offenkundig nicht.

++ Eine spannende und wichtige Frage für Versicherungsmakler, betroffene Arbeitgeber und versicherte Personen ist, wie die Frankfurter Leben nun mit der Wiederinkraftsetzung beitragsfrei gestellter Verträge umgeht. Wir haken für Sie nach.

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