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LG Dortmund weist eine Jagdfeld-Klage gegen Anlegerin ab

Zwei Verfahren hat Anno August Jagdfeld gegen eine Fundus Fonds 31-Anlegerin, die SIGNAL IDUNA, u. a. wegen deren Beteiligung an der Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger GbR vor dem Landgericht Dortmund angestrengt (vgl. u. a. 'k-mi' 28 u. 51/16, 02/18). Eines davon ist bereits gescheitert, denn die Klage des Jagdfeld-Hotel Adlon Fundus Fonds Nr. 31 KG (Az. 2 O 401/14) wurde vom Gericht abgewiesen. Für die Klage des Fonds fehlte nach Ansicht des Gerichts der dafür notwendige Gesellschafterbeschluss. Spannend  ++ wer für das gescheiterte Verfahren die Kosten übernimmt und  ++ ob Jagdfeld plant, den Gesellschafterbeschluss nachzuholen und damit erneut mit dem Fonds gegen eine eigene Anlegerin klagt? Aufklärung hätte eine Antwort auf unsere Presseanfrage bringen können, doch die ist bis heute nicht erfolgt. So müssen die Anleger selbst darauf achten, mit welchen Kosten Jagdfeld den Fonds belastet. Entwarnung können wir für die Anleger, die in der Schutzgemeinschaft engagiert waren, leider dennoch nicht geben, denn die zweite Klage von Jagdfeld (Az. 2 O 387/14) läuft weiter. Doch der Reihe nach:

Auch wenn es in diesen beiden Prozessen nur um die Frage geht bzw. ging, ob die Adlon-Anlegerin 'dem Grunde nach' überhaupt zu einem Schadenersatz verpflichtet wäre, und die Frage der Höhe des Schadenersatzes im zweiten Schritt in weiteren Verfahren geklärt werden müsste, hat Jagdfeld schon mal via Bild-Zeitung (vgl. 'k-mi' 07/18) seine monströse Forderung von einer Milliarde Euro Schadenersatz Anfang Februar in die Welt hinausposaunen lassen. Da die von dem mittlerweile verstorbenen Rechtsanwalt Thomas A. Fritsch geführte Schutzgemeinschaft in Form der (gemeinsam haftenden) Gesellschaft bürgerlichen Rechts/GbR organisiert war, dürfte hier im Falle einer Verurteilung der SIGNAL IDUNA zu einem derart immensen Schadenersatz eine existenzbedrohende Situation für praktisch alle (privaten) Mitglieder der Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger GbR entstehen. Das wäre wohl auch das praktische Aus für alle Anleger-Schutzgemeinschaften – zumindest in der üblichen GbR-Form.

Mehr als Grund genug für 'k-mi', den Prozess teilweise auch im Gerichtssaal aufmerksam zu verfolgen. Der Vorsitzende Richter Willi Pawel, aber auch Jagdfeld und seine Anwälte löcherten an einer Vielzahl von Prozesstagen nicht nur die SIGNAL-IDUNA-Beteiligten bis hin zum VV Ulrich Leitermann, sondern auch in der Schutzgemeinschaft engagierte Anleger. Das Ergebnis im Hinblick auf eine Tatbeteiligung der SIGNAL IDUNA an einer Rufmordkampagne gegen Jagdfeld war nach unserem Empfinden mehr als dürftig, oder wie SIGNAL IDUNA-VV Leitermann es in Anbetracht des Adlon-Anteils von rund 0,01 % am gesamten SIGNAL IDUNA-Portfolio klar formulierte: "Mit Verlaub Herr Jagdfeld, Sie waren für unser Haus nicht wichtig genug." Ob das Jagdfelds Ego gegen den Strich ging, kann dahin gestellt bleiben, auf alle Fälle ver-suchten er und seine Anwälte noch eine Schippe draufzulegen.  Aufgrund der von der SIGNAL IDUNA vorgelegten Beitrittserklärung zur Schutzgemeinschaft kündigte er Anzeige wegen Prozessbetrug an. Doch die SIGNAL IDUNA konterte, wie SI-Pressesprecher Edzard Bennmann erläutert: "Am Sachverhalt änderte auch der Vorwurf des Prozessbetruges von Herrn Jagdfeld nichts, der Unterschiede in Beitrittsformularen der Schutzgemeinschaft gesehen hatte, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschickt worden waren. Dieser Vorwurf wurde bereits einen Tag später durch die Anwälte der SIGNAL IDUNA mit einem Schriftsatz vollständig entkräftet." Ob Jagdfeld heiße Luft verbreitet oder eine Anzeige wegen Prozessbetrug erstattet, muss im Moment leider offen bleiben, denn auch hier blieb unsere Pressanfrage unbeantwortet.

'k-mi'-Fazit: Mit einer Klage, die Jagdfeld im Namen des Fundus Fonds 31 Hotel Adlon erhoben hat, ist er vor Gericht gescheitert. Hier müssen alle Fonds-Anleger im Auge behalten,  ++ wer die Kosten für das gescheiterte Verfahren tragen soll und  ++ ob hier evtl. ein Gesellschafterbeschluss, der bei höchst fraglicher Interessenlage zur Klage gegen Mitgesellschafter führt, nachgeholt werden soll. Für die in der Schutzgemeinschaft engagierten Anleger können wir leider noch keine Entwarnung geben, da ein Verfahren noch weiterläuft. Nach der Mammut-Befragung haben die Parteien bis Anfang Mai noch Zeit Schriftsätze einzureichen, ehe das Gericht eine Entscheidung fällt. Doch das kann dauern, insbesondere falls Jagdfeld das Verfahren mit einer Anzeige wegen Prozessbetrug ausweitet – egal wie gut oder schlecht die Gewinnchancen sind oder wie absurd die in den Raum gestellte Schadenshöhe ist. 

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